Unter Druck gesetzt - Vergleich anfechtbar?

31. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Atanasius
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)
Unter Druck gesetzt - Vergleich anfechtbar?

Hallo, ich hatte gegen eine Kündigung geklagt (erste Instanz, kein Anwalt). Im Kammertermin ließ ich mich zu einem Vergleich "überreden". Nachdem der Vergleich beschlossen worden war, wurde ich vom Richter auch noch davon abgehalten, auf einzelne Punkte meiner Forderungen einzugehen (Korrektur des Arbeitszeugnisses, was ein Bestandteil des Vergleichs war), mit dem Hinweis, dass wir zeitlich überzogen hätten. Das stimmte tatsächlich (die nächsten Streitparteien warteten bereits), weshalb ich nicht auf jeden zu korrigierenden Punkt in meinem Arbeitszeugnis eingehen konnte. Letztlich hatte ich wegen einer schlechten Organisation, für die allein das Gericht verantwortlich ist, beim Vergleich konkrete Nachteile.
Macht dieser Umstand den ganzen Vergleichs-Prozess nicht unwirksam? Letztlich wurde mir durch den Richter die Möglichkeit genommen, in vollem Umfang rechtlich angehört zu werden (Artikel 103, Abs. 1 GG: "Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör").
Danke.

Gruß
Atanasius

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Was steht im Vergleich?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17356 Beiträge, 6464x hilfreich)

/// Macht dieser Umstand den ganzen Vergleichs-Prozess nicht unwirksam?
Nö. Wenn das schon 'Druck' sein soll ....

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von Atanasius):
Im Kammertermin ließ ich mich zu einem Vergleich "überreden".


Warum hat man dem Vergleich denn zugestimmt, wenn man mit dem Inhalt nicht einverstanden war?

Zitat (von Atanasius):
Letztlich hatte ich wegen einer schlechten Organisation, für die allein das Gericht verantwortlich ist, beim Vergleich konkrete Nachteile.


So würde es eher passen...

Du hast den Sinn eines Gütetermins anscheinend nicht verstanden, bzw. bist dort schlecht vorbereitet aufgetaucht.
Wenn die Zeit im ersten Termin nicht ausreicht, kann übrigens auch ein zweiter Gütetermin, auf Antrag festgesetzt werden, wenn mit dem Abschluss eines Vergleichs zu rechnen ist.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

....oder man nimmt einen Entwurf mit nach Hause, verhandelt mit der Gegenseite und bittet dann kurzfristig um einen Protokollierungstermin.

Rechtliches Gehör, das bedeutet nicht, dass jeder Punkt, jedes Komma erörtert werden muss. Das wäre gerade bei größeren Verfahren ja gar nicht möglich. Und der Richter kann das Ganze insbesondere bei nicht entscheidungserheblichen Punkten durchaus abkürzen.

Es war ein Kammnertermin, also offensichtlich der 2. Termin, da hatte man doch wirklich Zeit, nach dem 1. Termin vor dem Einzelrichter alles vorzubereiten.

Und "Vergleich" heisst ja nicht, dass man seine Vorstellungen komplett durchsetzen kann. Die korrekte Definition ist immer noch "bei ungewisser Sach- und Rechtslage ein Nachgeben auf beiden Seiten."

wirdwerden

4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Atanasius
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von Atanasius):
Im Kammertermin ließ ich mich zu einem Vergleich "überreden".


Warum hat man dem Vergleich denn zugestimmt, wenn man mit dem Inhalt nicht einverstanden war?
Es kommt tatsächlich hin und wieder vor, dass man nach einer Verhandlung seine Entscheidung wieder bereut. Insbesondere wenn einem nach der Verhandlung richtig bewusst wird, dass da nicht sauber gespielt wurde.

Zitat:
So würde es eher passen...

Du hast den Sinn eines Gütetermins anscheinend nicht verstanden, bzw. bist dort schlecht vorbereitet aufgetaucht.
Wenn die Zeit im ersten Termin nicht ausreicht, kann übrigens auch ein zweiter Gütetermin, auf Antrag festgesetzt werden, wenn mit dem Abschluss eines Vergleichs zu rechnen ist.
Ja, offensichtlich bin ich dort schlecht vorbereitet erschienen. Danke für die Info. Aber entbindet dieser Umstand den Richter von seiner Pflicht, mit dem Sachverhalt auf einer professionellen Weise umzugehen? Beispielsweise unvoreingenommen die von mir genannten Zeugen vorzuladen bzw. sich die Belege zu beschaffen, anstatt alles im Ungewissen zu lassen und auf dieser Grundlage Drohkulissen aufzubauen (was für Kosten auf mich zukommen würden, wenn ich weitermache etc)?

-- Editiert von Atanasius am 07.04.2019 05:11

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Atanasius
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Rechtliches Gehör, das bedeutet nicht, dass jeder Punkt, jedes Komma erörtert werden muss. Das wäre gerade bei größeren Verfahren ja gar nicht möglich. Und der Richter kann das Ganze insbesondere bei nicht entscheidungserheblichen Punkten durchaus abkürzen.

Es war ein Kammnertermin, also offensichtlich der 2. Termin, da hatte man doch wirklich Zeit, nach dem 1. Termin vor dem Einzelrichter alles vorzubereiten.

Und "Vergleich" heisst ja nicht, dass man seine Vorstellungen komplett durchsetzen kann. Die korrekte Definition ist immer noch "bei ungewisser Sach- und Rechtslage ein Nachgeben auf beiden Seiten."
Diese "ungewisse Sach- und Rechtslage" wurde aber durch den Richter selbst erschaffen und aufrechterhalten, weil Zeugen nicht angehört und Belege nicht eingesehen wurden (der Richter wollte von Beginn an einen Vergleich). Daher auch die Frage, ob dadurch das Grundrecht auf rechtliches Gehör nicht verletzt wurde.

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#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Nein, Sie hatten ja die Möglichkeit sich zu äußern.

Und es ist tatsächlich so, dass fast jeder jeder Richter, zumindest 99,5% von ihnen ;) auf einen Vergleich hin strebt. Ich will nicht sagen "drängen", aber sie streben halt einen Vergleich an. Ein Vergleich ist eine Kosten- und Zeitersparnis für alle Parteien.

Aber es ist ja nicht so, dass man nicht "Nein" sagen kann. Wenn man allerdings diese Fähigkeit nicht besitzt und dann ohne Anwalt in die Verhandlung geht und nicht in der Lage ist zu sagen, "ich nehme diesen Vertrag mit und sehe ihn mir an und reiche ihn gegebenenfalls unterzeichnet ein" oder sich eine Bedenkzeit vorbehält und stattdessen einfach unterschreibt ohne weiteren Kommentar, dann kann man sich im Nachhinein nunmal nicht beschweren.

Alles in allem, ich sehe ihr Recht, angehört zu werden nicht verletzt.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17356 Beiträge, 6464x hilfreich)

#5
Du bist wohl auch nicht gut informiert über die Arbeitsweise eines Arbeitsgerichts, wenn du erwartest, dass Richter die "Pflicht (hätten) mit dem Sachverhalt auf einer professionellen Weise umzugehen? Beispielsweise unvoreingenommen die von mir genannten Zeugen vorzuladen bzw. sich die Belege zu beschaffen ..."
Beim Gütetermin schon gar nicht - da moderiert der Richter lediglich die beiden Parteien und schaut, ob eine Einigung nicht doch noch möglich ist. Auch beim Kammertermin geht es um den 'substantiierten Vortrag' des Antragstellers; Zeugen laden kann der Richter nach seinem Ermessen, Belege aber wird kein Arbeitsrichter beschaffen, noch wird er sich auf einen Haufen Belege einen Reim machen. Da sind deine Vorstellungen wohl geprägt von der Berichterstattung oder gar Filmen aus dem Bereich der Strafgerichtsbarkeit.

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Es ist das Kennzeichen eines Vergleichs, dass eben nicht alles ausermittelt wird, dass eben gewisse Punkte ungewiss bleiben. Denn wenn alle Zeugen vernommen worden sind, sofern sie überhaupt entscheidungserheblich sind, dann ist ja nichts mehr ungewiss, dann kann auch ein Urteil ergehen. Dann sind genau genommen die Voraussetzungen für einen Vergleich gar nicht mehr gegeben. Und es gibt durchaus Richter, die ganz explizit darauf hinweisen. Die also sagen, wenn dem Verfahren jetzt Fortgang gegeben wird, dann werde ich als Gericht keinen Vergleichsvorschlag mehr machen, dann wird entschieden.

Im übrigen muss auch nicht jeder Zeuge vernommen werden. Gerade Parteien, die juristisch nicht etwas belesen und fit sind, stellen oft mit Ausorschungsbeweisantritte, denen darf ein Gericht gar nicht nachgehen. Oder aber bieten Beweis für unerhebliche Fakten an oder aber das Gericht unterstellt die Behauptung, für die Beweis angetreten wird als wahr.

Die Kammer hockt nicht auf der Planstelle von Sherlock Holmes!

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Atanasius
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Nein, Sie hatten ja die Möglichkeit sich zu äußern.

Und es ist tatsächlich so, dass fast jeder jeder Richter, zumindest 99,5% von ihnen ;) auf einen Vergleich hin strebt. Ich will nicht sagen "drängen", aber sie streben halt einen Vergleich an. Ein Vergleich ist eine Kosten- und Zeitersparnis für alle Parteien.
Nun, hier von einem "anstreben" zu sprechen kommt einer Verharmlosung gleich. Wenn der Richter über zwei Termine hinweg stur jede (belegbare) Ausführung und relevante Hinweise ignoriert (wie z. B. Verstöße gegen Arbeitssicherheit), dafür aber immer wieder auf fragwürdige Weise Drohkulissen gegen mich aufbaut, dann ist das mehr als nur ein harmloses "anstreben". Der Wunsch, Kosten und Zeit sparen zu wollen, sollte nicht höher gewichtet sein als der Sinn für Recht und Ordnung. Das ist immerhin ein deutsches Gericht, keine Pokerrunde.

Zitat:
Aber es ist ja nicht so, dass man nicht "Nein" sagen kann. Wenn man allerdings diese Fähigkeit nicht besitzt und dann ohne Anwalt in die Verhandlung geht und nicht in der Lage ist zu sagen, "ich nehme diesen Vertrag mit und sehe ihn mir an und reiche ihn gegebenenfalls unterzeichnet ein" oder sich eine Bedenkzeit vorbehält und stattdessen einfach unterschreibt ohne weiteren Kommentar, dann kann man sich im Nachhinein nunmal nicht beschweren.
"...unterschreibt"??? Anscheinend kennen Sie sich in diesen Belangen nicht wirklich aus. Da wird gar nichts unterschrieben, sondern lediglich mündlich zugestimmt.

Und nein, ich habe mich dazu klipp und klar geäußert und von Beginn an den Vergleich entschieden abgelehnt. Anstatt dies zu respektieren und zu akzeptieren hat der Richter - gestützt durch ständige Drohungen (wie aussichtslos doch mein Unterfangen sei, was für Kosten auf mich zukommen werden usw. usf.) - konsequent eine Einschüchterungstaktik gefahren. Über zwei Termine hinweg...

Ich "beschwere" mich hier nicht, ich stelle nur die Frage, ob der Richter hier nicht zu weit gegangen ist (allein wegen seiner Tatsachenbehauptungen hinsichtlich angeblicher "Aussichtslosigkeit" meiner Klage).

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Sie hätten ihm ja nicht glauben müssen. Oder hat er Ihnen mit Gewalt oder Ähnlichem gedroht wenn Sie nicht zustimmen?

So eindeutig haben Sie den Vergleich ja nicht abgelehnt, sonst hätten Sie am Ende nicht zugestimmt.
Es sei denn natürlich Sie hätten klar Nein gesagt am Ende und der Richter hätte dies als Ja gewertet. Dann könnte man sicher dagegen vorgehen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17356 Beiträge, 6464x hilfreich)

Jahresgedenktag, oder wie?
Was soll das denn, einen alten Thread hier wieder aufzuwärmen? Was Neues gibt es auch nicht.
:???:

Also hinweg damit.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Atanasius
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von palino):
Sie hätten ihm ja nicht glauben müssen.
Ich hätte einem Richter nicht glauben sollen, dessen ganz konkrete Aufgabe darin bestand, in meiner Klage das Urteil zu fällen und der mir ganz konkrete Konsequenzen angekündigt hat? Also ist ein deutsches Gericht doch eher mit einer Poker-Runde zu vergleichen als mit einem...seriösen Gericht?

Dass ein gegnerischer Anwalt solche Spielchen treibt ist klar...aber ein Richter?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Atanasius
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Jahresgedenktag, oder wie?
Was soll das denn, einen alten Thread hier wieder aufzuwärmen? Was Neues gibt es auch nicht.
Eine plausible Erklärung leider auch nicht. Daher das Aufwärmen.

Zitat:
Also hinweg damit.
Was sind Sie eigentlich von Beruf?

-- Editiert von Atanasius am 27.04.2020 02:30

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#15
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17356 Beiträge, 6464x hilfreich)

Schnee von gestern und vorgestern.

:bang:

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Jahresgedenktag, oder wie?
Was soll das denn, einen alten Thread hier wieder aufzuwärmen? Was Neues gibt es auch nicht.
:???:

Also hinweg damit.


Mea culpa. Sollte nicht nur auf das Datum des letzten Beitrag schauen, sondern auch auf die Erstellung. Ich bekenne mich der Beihilfe zur Threadnecromanie schuldig und schreite zum Scheiterhaufen.

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