Über zwei Jahre befristete Einstellung - automatisch unbefristeter Vertrag?

3. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
WGParty
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 8x hilfreich)
Über zwei Jahre befristete Einstellung - automatisch unbefristeter Vertrag?

Hallo,

man nehme an X wurde durch eines der Bundesländer an zwei Schulen wie folgt befristet eingestellt:
- 21 Monate an Schule A (drei Befristungsgründe)
- dann 14 Monate Pause
- 7 Monate an Schule B (Befristungsgrund 1)
- 2 Monate an Schule B (Neuvertrag mit Befristungsgrund 2, zwischen diesem und dem vorherigen Vertrag 4 Tage Pause)

Jetzt geht es darum, dass X eine Anschlussverlängerung des aktuellen Vertrages bis zu den Sommerferien erhalten sollte. Einem Mitarbeiter der Personalabteilung ist allerdings aufgefallen, dass X ja schon über zwei Jahre über befristete Verträge angestellt ist und nun steht im Raum, dass eine weitere Befristung nicht möglich sei.

Da X ja aber ingesamt schon 2,5 Jahre befristet angestellt war, war dann der letzte befristete Vertrag ungültig? Bzw. automatisch ein unbefristeter Vertrag?

Danke schonmal für Antworten!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17463 Beiträge, 6497x hilfreich)

Du hattest offenbar befristete AV mit Befristungsgrund / -gründen . Diese Verträge können quasi beliebig oft wiederholt werden. M.a.W.: die Zweijahresgrenze gilt da nicht, die gilt für AV, die nach dem Kalender befristet sind, also reine Zeitverträge. Googel und lies § 14 TzBefrG

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#2
 Von 
WGParty
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Googel und lies § 14 TzBefrG

Gestern gelesen und auch auf den Fall einer Angestellten gestoßen, die in elf Jahren ganze 13 auf einander folgende befristete Verträge hatte, welcher als nicht rechtswidrig eingestuft wurde. Es geht also theoretisch jahrelang mit Befristungsgrund.

Dementsprechend hängt es nun wohl am Sachbearbeiter....

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17463 Beiträge, 6497x hilfreich)

Meine Auskunft 'beliebig oft' muss ich dann doch einschränken: es gibt ein Urteil, in dem die Richter erkannten, dass nach einer Serie von Befristungen mit Sachgrund nicht mehr von vorübergehendem Bedarf gesprochen werden könne - allerdings zogen sich diese Befristungen über mehr als ein Jahrzehnt. Genauer habe ich es nicht mehr im Sinn.

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