Hallo,
man nehme an X wurde durch eines der Bundesländer an zwei Schulen wie folgt befristet eingestellt:
- 21 Monate an Schule A (drei Befristungsgründe)
- dann 14 Monate Pause
- 7 Monate an Schule B (Befristungsgrund 1)
- 2 Monate an Schule B (Neuvertrag mit Befristungsgrund 2, zwischen diesem und dem vorherigen Vertrag 4 Tage Pause)
Jetzt geht es darum, dass X eine Anschlussverlängerung des aktuellen Vertrages bis zu den Sommerferien erhalten sollte. Einem Mitarbeiter der Personalabteilung ist allerdings aufgefallen, dass X ja schon über zwei Jahre über befristete Verträge angestellt ist und nun steht im Raum, dass eine weitere Befristung nicht möglich sei.
Da X ja aber ingesamt schon 2,5 Jahre befristet angestellt war, war dann der letzte befristete Vertrag ungültig? Bzw. automatisch ein unbefristeter Vertrag?
Danke schonmal für Antworten!
Über zwei Jahre befristete Einstellung - automatisch unbefristeter Vertrag?
3. April 2019
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Frage vom 3. April 2019 | 15:58
Von
Status: Frischling (44 Beiträge, 8x hilfreich)
Über zwei Jahre befristete Einstellung - automatisch unbefristeter Vertrag?
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#1
Antwort vom 4. April 2019 | 05:27
Von
Status: Weiser (17463 Beiträge, 6497x hilfreich)
Du hattest offenbar befristete AV mit Befristungsgrund / -gründen . Diese Verträge können quasi beliebig oft wiederholt werden. M.a.W.: die Zweijahresgrenze gilt da nicht, die gilt für AV, die nach dem Kalender befristet sind, also reine Zeitverträge. Googel und lies § 14 TzBefrG
#2
Antwort vom 4. April 2019 | 23:02
Von
Status: Frischling (44 Beiträge, 8x hilfreich)
ZitatGoogel und lies § 14 TzBefrG :
Gestern gelesen und auch auf den Fall einer Angestellten gestoßen, die in elf Jahren ganze 13 auf einander folgende befristete Verträge hatte, welcher als nicht rechtswidrig eingestuft wurde. Es geht also theoretisch jahrelang mit Befristungsgrund.
Dementsprechend hängt es nun wohl am Sachbearbeiter....
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#3
Antwort vom 5. April 2019 | 08:49
Von
Status: Weiser (17463 Beiträge, 6497x hilfreich)
Meine Auskunft 'beliebig oft' muss ich dann doch einschränken: es gibt ein Urteil, in dem die Richter erkannten, dass nach einer Serie von Befristungen mit Sachgrund nicht mehr von vorübergehendem Bedarf gesprochen werden könne - allerdings zogen sich diese Befristungen über mehr als ein Jahrzehnt. Genauer habe ich es nicht mehr im Sinn.
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