arbeitseinsätze in anderer stadt zumutbar?

3. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
sebastianberlin123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
arbeitseinsätze in anderer stadt zumutbar?

ich arbeite als krankenpfleger in der 1 zu 1 intensivpflege.
ich bin arbeitsvertraglich bei meinem patienten angestellt, vertreten durch seine eltern.
die betreuende pflegeunternehmung ist neu in berlin, im moment gibt es hier nur einen patienten.
im Arbeitsvertrag ist aufgeführt dass die arbeitsstunden in einem arbeitszeitkonto verwaltet werden.
zur zeit ist mein patient im krankenhaus und die pflegefirma bietet einsätze in hamburg an.
meine frage ist ob einsätze in einer so weit entfernten anderen stadt zumutbar sind.
im arbeitsvertrag ist generell aufgeführt dass ich andere einsätze annehmen muss.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119625 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von sebastianberlin123):
im arbeitsvertrag ist generell aufgeführt

Wortlaut dieser Klausel / vertraglichen Vereinbarung?
Welche Dauer wäre da vorgesehen?
Gibt es da erweiterte Vergütung / Kostenübernahme?




-- Editiert von Harry van Sell am 03.04.2019 17:50

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von sebastianberlin123):
ich bin arbeitsvertraglich bei meinem patienten angestellt,


Zitat (von sebastianberlin123):
die pflegefirma bietet einsätze in hamburg an.


Was denn nun? Wenn du einen Arbeitsvertrag mit dem Patienten hast, kannst du nicht für die Pflegefirma in Hamburg arbeiten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sebastianberlin123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

die firma die die pflege des patienten organisiert hat auch patienten in hamburg.
vertraglich bin ich bei dem zu betreuenden patienten selbst angestellt.

"2. Der Arbeitgeber behält sich vor, dem Arbeitnehmer auch an einem anderen Ort eine andere oder zusätzliche, der Vorbildung oder den Fähigkeiten entsprechende zumutbare Tätigkeit zu übertragen."

das ist ja das widersprüchliche, was mich stutzig macht.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

Du benötigst wohl Rechtsberatung - leg' deine Frage und deinen AV doch einem RA zur Begutachtung vor. Kostet einen Schein, bringt Sicherheit.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Mit wem hast Du den Arbeitsvertrag geschlossen? Mit der Partei, die diesen Vertrag mit Dir unterzeichnet hast, hast Du einen Vertrag - das wäre als erstes zu klären. Von dieser Partei dürfte wohl auch regelmäßig Dein Gehalt auf das Konto kommen.

Danach: was steht im Vertrag zum Thema "andere Einsatzorte"?

Falls Dein Vertragspartner der Patient selbst ist: was steht im Vertrag zum Thema, wenn Du aufgrund eines Krankenhausaufenthalts nicht benötigt wirst?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10652 Beiträge, 4201x hilfreich)

Wenn man die Angaben so nimmt wie gegeben, wird der TE zwei Verträge haben.

Das Pflegeunternehmen wir ein reiner Vermittler sein und mit diesem hat der TE einen Vermittlungsvertrag.
Kommt die Vermittlung zu Stande, wird der TE arbeitsrechtlich direkt von der zu pflegenden Person angestellt.

Falls es nicht so ist, bitte mehr Infos....


0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.013 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen