ich arbeite als krankenpfleger in der 1 zu 1 intensivpflege.
ich bin arbeitsvertraglich bei meinem patienten angestellt, vertreten durch seine eltern.
die betreuende pflegeunternehmung ist neu in berlin, im moment gibt es hier nur einen patienten.
im Arbeitsvertrag
ist aufgeführt dass die arbeitsstunden in einem arbeitszeitkonto verwaltet werden.
zur zeit ist mein patient im krankenhaus und die pflegefirma bietet einsätze in hamburg an.
meine frage ist ob einsätze in einer so weit entfernten anderen stadt zumutbar sind.
im arbeitsvertrag ist generell aufgeführt dass ich andere einsätze annehmen muss.
arbeitseinsätze in anderer stadt zumutbar?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Zitatim arbeitsvertrag ist generell aufgeführt :
Wortlaut dieser Klausel / vertraglichen Vereinbarung?
Welche Dauer wäre da vorgesehen?
Gibt es da erweiterte Vergütung / Kostenübernahme?
-- Editiert von Harry van Sell am 03.04.2019 17:50
Zitatich bin arbeitsvertraglich bei meinem patienten angestellt, :
Zitatdie pflegefirma bietet einsätze in hamburg an. :
Was denn nun? Wenn du einen Arbeitsvertrag mit dem Patienten hast, kannst du nicht für die Pflegefirma in Hamburg arbeiten.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
die firma die die pflege des patienten organisiert hat auch patienten in hamburg.
vertraglich bin ich bei dem zu betreuenden patienten selbst angestellt.
"2. Der Arbeitgeber behält sich vor, dem Arbeitnehmer auch an einem anderen Ort eine andere oder zusätzliche, der Vorbildung oder den Fähigkeiten entsprechende zumutbare Tätigkeit zu übertragen."
das ist ja das widersprüchliche, was mich stutzig macht.
Du benötigst wohl Rechtsberatung - leg' deine Frage und deinen AV doch einem RA zur Begutachtung vor. Kostet einen Schein, bringt Sicherheit.
Mit wem hast Du den Arbeitsvertrag geschlossen? Mit der Partei, die diesen Vertrag mit Dir unterzeichnet hast, hast Du einen Vertrag - das wäre als erstes zu klären. Von dieser Partei dürfte wohl auch regelmäßig Dein Gehalt auf das Konto kommen.
Danach: was steht im Vertrag zum Thema "andere Einsatzorte"?
Falls Dein Vertragspartner der Patient selbst ist: was steht im Vertrag zum Thema, wenn Du aufgrund eines Krankenhausaufenthalts nicht benötigt wirst?
Wenn man die Angaben so nimmt wie gegeben, wird der TE zwei Verträge haben.
Das Pflegeunternehmen wir ein reiner Vermittler sein und mit diesem hat der TE einen Vermittlungsvertrag.
Kommt die Vermittlung zu Stande, wird der TE arbeitsrechtlich direkt von der zu pflegenden Person angestellt.
Falls es nicht so ist, bitte mehr Infos....
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