Grundfreibetrag und Berechnung

3. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Susanne123456
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundfreibetrag und Berechnung

Hallo Zusammen,

könnte.mich bitte jemand aufklären, ich verstehe das nicht. Es geht um den Grundfreibetrag:

QUELLE:

https://www.berlin.de/jobcenter-tempelhof-schoeneberg/leistungsbereich/geschuetztes-vermoegen/

Herauskopiert:
Für Vermögen jeder Art räumt der Gesetzgeber einen Grundfreibetrag bis zu 150 Euro je Lebensjahr ein. Für jeden volljährigen Hilfebedürftigen und seinen Partner gilt ein Freibetrag von mindestens 3.100 Euro und maximal jeweils 9.750 Euro.

Meine Frage wäre dazu:
Alter 43: 6450 Euro dürfen.auf meinem Sparbuch sein ohne das mir etwas abgezogen wird. Arge, Arbeitsamt und sonst auch niemand darf dran?

Das mit den 3100 Euro habe ich nicht verstanden?

Wohnort: NRW

Wenn z.B. die Mutter ins Pflegeheim kommt, und die Tochter muss einen Teil dazu tun, verdient aber sehr wenig. Darf hier der Staat an das Sparbuch der Tochter gehen?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von Susanne123456):
Alter 43: 6450 Euro dürfen.auf meinem Sparbuch sein ohne das mir etwas abgezogen wird. Arge, Arbeitsamt und sonst auch niemand darf dran?


Sofern Sie kein weiteres anrechenbares Vermögen (bspw. Bargeld) haben, brauchen Sie dieses Geld nicht zum Bestreiten Ihres Lebensunterhaltes einsetzen. Das Jobcenter kann Ihnen insoweit nicht allein deswegen Leistungen verwehren, weil Sie dieses Vermögen besitzen.

Der genannte Grundfreibetrag in Höhe von 6.450 EUR gilt jedoch nur gegenüber dem Jobcenter, nicht gegenüber etwaigen Gläubigern.

Zitat (von Susanne123456):
Das mit den 3100 Euro habe ich nicht verstanden?


Minderjährigen steht ein fester Grundfreibetrag in Höhe von 3.100 EUR zu.

Zitat (von Susanne123456):
Wenn z.B. die Mutter ins Pflegeheim kommt, und die Tochter muss einen Teil dazu tun, verdient aber sehr wenig. Darf hier der Staat an das Sparbuch der Tochter gehen?


Hier geht es um Elternunterhalt und um die Frage der Höhe des Schonvermögens. Für das Schonvermögen gibt es keine pauschalen Grenzen, der Einzelfall entscheidet.

-- Editiert von Ratsuchender@123net am 04.04.2019 05:35

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Susanne123456):
Für Vermögen jeder Art räumt der Gesetzgeber einen Grundfreibetrag bis zu 150 Euro je Lebensjahr ein.
Das herauskopierte ist falsch. Oder falsch zusammenkopiert

Ob Nrw oder woanders---- in Deutschland gilt das Gesetz.

Die 150,- pro Lebensjahr gelten für Bargeldvermögen. Für Erwachsene pro Person in der BG
Dazu kommt noch ein Freibetrag von 750,- Pro Person
Dazu kommt noch ein Freibetrag für Altersvorsorgevermögen. Pro Person
Dau kommt noch ein KFZ im Wert von max. 7500,- Für Erwachsene. Pro Person.

noch mehr? :???:
Alles *Freibetrag*--- also abzusetzen

hier stehts ohne Kopierungen:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__12.html

Und: Es geht niemand ran. Wenn du mehr hast, gibts nix mehr vom JC. Das MEHR muss erst verbraucht werden.
Diese Regelung gilt seit 2005... :neck:
Das ist Hartz 4.
Das Arbeitsamt hat ausgedient.
Die Arbeitsagentur ist NICHT Hartz 4.
Zitat (von Susanne123456):
Darf hier der Staat an das Sparbuch der Tochter gehen?
Nö.

Das hat nichts mit Hartz 4 zu tun.
Das hat was mit Elternunterhalt zu tun.
Wer Hartz 4 bezieht, braucht nicht für seine Eltern im Pflegeheim zahlen.
Auch für diese zahlt dann der Staat. Das Sozialamt...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Susanne123456
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bedanke mich bei euch.
Ich verstehe die Antworten nicht zu 100%, schäm:-(

150 Euro pro Lebensjahr darf ich auf meinem Sparbuch haben und wenn ich mal vom Jobcenter abhängig sein sollte, dürfen die nicht an das Geld, richtig?

Sollte ich Arbeitslosengeld bekommen, dürfen die auch nicht an das Geld, richtig?


Ein Auto im Wert von 7.500 Euro darf ich besitzen, richtig?

Ich jab zwar keine Schulden, aber ein Gläubiger darf das Geld vom Sparbuch holen, richtig

Im Fall einer Pflegeunterku ft in einem Heim für meine Eltern, darf hier auch nicht an mein Vermögen, wenn ich pro Lebensjahr 150 Euro auf meinem Sparbuch habe, richtig?

Ich habe keine zusätzliche Rente oder Lebensversicherung oder sonstiges Vermögen.



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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Im Fall einer Pflegeunterku ft in einem Heim für meine Eltern, darf hier auch nicht an mein Vermögen, wenn ich pro Lebensjahr 150 Euro auf meinem Sparbuch habe, richtig?


Beim Elternunterhalt ist das Schonvermögen erheblich höher.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Susanne123456):
aber ein Gläubiger darf das Geld vom Sparbuch holen,
Falsch. Ein Gläubiger darf nicht einfach so mit deinem Sparbuch Geld holen. Du musst dein Sparbuch NIEMANDEM geben.
Zitat (von Susanne123456):
m Fall einer Pflegeunterku ft in einem Heim für meine Eltern, darf hier auch nicht an mein Vermögen, wenn ich pro Lebensjahr 150 Euro auf meinem Sparbuch habe, richtig?
Falsch. Das sind ganz verschiedene Themen.

Wenn du Kunde beim JC bist und deine Eltern in ein Heim müssen, dann musst du nichts dafür zahlen.
Wenn du nicht beim JC bist, und deine Eltern ins Heim müssen, gelten für dich ganz andere *Vermögensgrenzen*. Du darfst viel mehr haben, bevor du für die Eltern etwas zahlen müsstest.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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