Hallo Zusammen,
könnte.mich bitte jemand aufklären, ich verstehe das nicht. Es geht um den Grundfreibetrag:
QUELLE:
https://www.berlin.de/jobcenter-tempelhof-schoeneberg/leistungsbereich/geschuetztes-vermoegen/
Herauskopiert:
Für Vermögen jeder Art räumt der Gesetzgeber einen Grundfreibetrag bis zu 150 Euro je Lebensjahr ein. Für jeden volljährigen Hilfebedürftigen und seinen Partner gilt ein Freibetrag von mindestens 3.100 Euro und maximal jeweils 9.750 Euro.
Meine Frage wäre dazu:
Alter 43: 6450 Euro dürfen.auf meinem Sparbuch sein ohne das mir etwas abgezogen wird. Arge, Arbeitsamt und sonst auch niemand darf dran?
Das mit den 3100 Euro habe ich nicht verstanden?
Wohnort: NRW
Wenn z.B. die Mutter ins Pflegeheim kommt, und die Tochter muss einen Teil dazu tun, verdient aber sehr wenig. Darf hier der Staat an das Sparbuch der Tochter gehen?
Grundfreibetrag und Berechnung
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
ZitatAlter 43: 6450 Euro dürfen.auf meinem Sparbuch sein ohne das mir etwas abgezogen wird. Arge, Arbeitsamt und sonst auch niemand darf dran? :
Sofern Sie kein weiteres anrechenbares Vermögen (bspw. Bargeld) haben, brauchen Sie dieses Geld nicht zum Bestreiten Ihres Lebensunterhaltes einsetzen. Das Jobcenter kann Ihnen insoweit nicht allein deswegen Leistungen verwehren, weil Sie dieses Vermögen besitzen.
Der genannte Grundfreibetrag in Höhe von 6.450 EUR gilt jedoch nur gegenüber dem Jobcenter, nicht gegenüber etwaigen Gläubigern.
ZitatDas mit den 3100 Euro habe ich nicht verstanden? :
Minderjährigen steht ein fester Grundfreibetrag in Höhe von 3.100 EUR zu.
ZitatWenn z.B. die Mutter ins Pflegeheim kommt, und die Tochter muss einen Teil dazu tun, verdient aber sehr wenig. Darf hier der Staat an das Sparbuch der Tochter gehen? :
Hier geht es um Elternunterhalt und um die Frage der Höhe des Schonvermögens. Für das Schonvermögen gibt es keine pauschalen Grenzen, der Einzelfall entscheidet.
-- Editiert von Ratsuchender@123net am 04.04.2019 05:35
Das herauskopierte ist falsch. Oder falsch zusammenkopiertZitatFür Vermögen jeder Art räumt der Gesetzgeber einen Grundfreibetrag bis zu 150 Euro je Lebensjahr ein. :
Ob Nrw oder woanders---- in Deutschland gilt das Gesetz.
Die 150,- pro Lebensjahr gelten für Bargeldvermögen. Für Erwachsene pro Person in der BG
Dazu kommt noch ein Freibetrag von 750,- Pro Person
Dazu kommt noch ein Freibetrag für Altersvorsorgevermögen. Pro Person
Dau kommt noch ein KFZ im Wert von max. 7500,- Für Erwachsene. Pro Person.
noch mehr?
Alles *Freibetrag*--- also abzusetzen
hier stehts ohne Kopierungen:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__12.html
Und: Es geht niemand ran. Wenn du mehr hast, gibts nix mehr vom JC. Das MEHR muss erst verbraucht werden.
Diese Regelung gilt seit 2005...
Das ist Hartz 4.
Das Arbeitsamt hat ausgedient.
Die Arbeitsagentur ist NICHT Hartz 4.
Nö.ZitatDarf hier der Staat an das Sparbuch der Tochter gehen? :
Das hat nichts mit Hartz 4 zu tun.
Das hat was mit Elternunterhalt zu tun.
Wer Hartz 4 bezieht, braucht nicht für seine Eltern im Pflegeheim zahlen.
Auch für diese zahlt dann der Staat. Das Sozialamt...
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Ich bedanke mich bei euch.
Ich verstehe die Antworten nicht zu 100%, schäm:-(
150 Euro pro Lebensjahr darf ich auf meinem Sparbuch haben und wenn ich mal vom Jobcenter abhängig sein sollte, dürfen die nicht an das Geld, richtig?
Sollte ich Arbeitslosengeld bekommen, dürfen die auch nicht an das Geld, richtig?
Ein Auto im Wert von 7.500 Euro darf ich besitzen, richtig?
Ich jab zwar keine Schulden, aber ein Gläubiger darf das Geld vom Sparbuch holen, richtig
Im Fall einer Pflegeunterku ft in einem Heim für meine Eltern, darf hier auch nicht an mein Vermögen, wenn ich pro Lebensjahr 150 Euro auf meinem Sparbuch habe, richtig?
Ich habe keine zusätzliche Rente oder Lebensversicherung oder sonstiges Vermögen.
Zitat:Im Fall einer Pflegeunterku ft in einem Heim für meine Eltern, darf hier auch nicht an mein Vermögen, wenn ich pro Lebensjahr 150 Euro auf meinem Sparbuch habe, richtig?
Beim Elternunterhalt ist das Schonvermögen erheblich höher.
Falsch. Ein Gläubiger darf nicht einfach so mit deinem Sparbuch Geld holen. Du musst dein Sparbuch NIEMANDEM geben.Zitataber ein Gläubiger darf das Geld vom Sparbuch holen, :
Falsch. Das sind ganz verschiedene Themen.Zitatm Fall einer Pflegeunterku ft in einem Heim für meine Eltern, darf hier auch nicht an mein Vermögen, wenn ich pro Lebensjahr 150 Euro auf meinem Sparbuch habe, richtig? :
Wenn du Kunde beim JC bist und deine Eltern in ein Heim müssen, dann musst du nichts dafür zahlen.
Wenn du nicht beim JC bist, und deine Eltern ins Heim müssen, gelten für dich ganz andere *Vermögensgrenzen*. Du darfst viel mehr haben, bevor du für die Eltern etwas zahlen müsstest.
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