Urlaubsanspruch bei Kündigung in Probezeit?

4. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
JKG*11
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 11x hilfreich)
Urlaubsanspruch bei Kündigung in Probezeit?

Hallo Community,

AV besteht seit 01.01.2019. Kündigungsfrist in Probezeit (6 Monate) 2 Wochen zum 15. bzw. Ende des Monats. Urlaubstage pro Jahr: 30 Tage davon wurden 3 schon im Januar genommen.

AN ist aufgrund Mobbings seit 2 Wochen krankgeschrieben und möchte nun zu Ende April kündigen.

Besteht bei Kündigung Anspruch auf die 10 Tage Urlaub bzw. 7 ? AN möchte so wenig Tage wie möglich bei Kündigung auf Arbeit verbringen.

Vielen Dank für die Hilfe!


Schönen Abend!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Das Arbeitsverhältnis wird in der ersten Jahreshälfte aufgelöst, so dass (lediglich) anteiliger Urlaubsanspruch besteht. Dieser errechnet sich wie folgt:

30 Tage (vertraglicher Urlaubsanspruch) / 12 Monate * 4 Monate = 10 Tage.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Dieser errechnet sich wie folgt:

30 Tage (vertraglicher Urlaubsanspruch) / 12 Monate * 4 Monate = 10 Tage.


- 3 Tage genommenen Urlaub = 7 Tage Rest ;)

Aber auch das nicht zwangsläufig.
Kommt darauf an, wo die zusätzlichen Urlaubstage über dem gesetzlichen Mindesturlaub herrühren.
Es ist durchaus auch möglich, dass diese nicht berücksichtigt werden müssen.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32920 Beiträge, 17282x hilfreich)

Besteht bei Kündigung Anspruch auf die 10 Tage Urlaub bzw. 7 ? Nein - der AG kann den Urlaub gewähren oder auch nicht. Dann muß er ihn halt ausbezahlen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

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