Hallo Community,
AV besteht seit 01.01.2019. Kündigungsfrist in Probezeit (6 Monate) 2 Wochen zum 15. bzw. Ende des Monats. Urlaubstage pro Jahr: 30 Tage davon wurden 3 schon im Januar genommen.
AN ist aufgrund Mobbings seit 2 Wochen krankgeschrieben und möchte nun zu Ende April kündigen.
Besteht bei Kündigung Anspruch auf die 10 Tage Urlaub
bzw. 7 ? AN möchte so wenig Tage wie möglich bei Kündigung auf Arbeit verbringen.
Vielen Dank für die Hilfe!
Schönen Abend!
Urlaubsanspruch bei Kündigung in Probezeit?
4. April 2019
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Frage vom 4. April 2019 | 21:00
Von
Status: Beginner (79 Beiträge, 11x hilfreich)
Urlaubsanspruch bei Kündigung in Probezeit?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 4. April 2019 | 21:33
Von
Status: Student (2498 Beiträge, 511x hilfreich)
Das Arbeitsverhältnis wird in der ersten Jahreshälfte aufgelöst, so dass (lediglich) anteiliger Urlaubsanspruch besteht. Dieser errechnet sich wie folgt:
30 Tage (vertraglicher Urlaubsanspruch) / 12 Monate * 4 Monate = 10 Tage.
#2
Antwort vom 5. April 2019 | 14:38
Von
Status: Gelehrter (10701 Beiträge, 4212x hilfreich)
ZitatDieser errechnet sich wie folgt: :
30 Tage (vertraglicher Urlaubsanspruch) / 12 Monate * 4 Monate = 10 Tage.
- 3 Tage genommenen Urlaub = 7 Tage Rest
Aber auch das nicht zwangsläufig.
Kommt darauf an, wo die zusätzlichen Urlaubstage über dem gesetzlichen Mindesturlaub herrühren.
Es ist durchaus auch möglich, dass diese nicht berücksichtigt werden müssen.
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#3
Antwort vom 5. April 2019 | 14:46
Von
Status: Unbeschreiblich (32920 Beiträge, 17282x hilfreich)
Besteht bei Kündigung Anspruch auf die 10 Tage Urlaub bzw. 7 ? Nein - der AG kann den Urlaub gewähren oder auch nicht. Dann muß er ihn halt ausbezahlen...
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