Elternzeit in Teilzeit mit anderem Vertrag?

5. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb454308-2
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Elternzeit in Teilzeit mit anderem Vertrag?

Hallo,
ich bin Thomas und bin gerade in der Elternzeit.

Ich habe ein Jahr Elterngeld und 2 Jahre Elterngeld genommen. Im zweiten Jahr möchte ich jetzt wieder Teilzeit in Elternzeit arbeiten gehen. Dies habe ich meinem Arbeitgeber mitgeteilt.

Mir wurden jetzt kurz vor Ablauf der 4 Wochen Frist 2 Varianten genannt.

Variante 1 = begründete Ablehnung
Variante 2 = andere Tätigkeit mit neuem Vertrag, anderem Gehalt und der reduzierten Zeit.

Der AG drängt auf dringende Einigung bis zum Fristende. Rechtsstreit wird beidseitig nicht angestrebt.

Variante 1: Ablehnung durch AG und Zustimmung der Arbeit bei anderem AG = ALG1 möglich, richtig? Wäre eine Option, allerdings dann weniger Geld

Variante 2: Wieso muss es denn überhaupt einen neuen Vertrag geben? Der AG möchte dringend verhindern, dass irgendwo steht, dass ich Teilzeit in Elternzeit mit dieser Tätigkeit habe.
Würde eine Zusatzvereinbarung nicht mehr Sinn machen?

Im neuen Vertrag ist eine niedrige Tätigkeit (auch Tarif) beschrieben, beidseitiges Kündigungsrecht, alle vorherigen Verträge sind unwirksam und so weiter enthalten. Am Ende wird auf meinen bestehenden Arbeitsvertrag verwiesen, der dann nach Ende der Elternzeit wieder greift. Das ist doch doppelt und dreifach und dann noch irreführend.

Der Vertrag ist ein Standardvertrag mit Tarifbindung (bin langjähriger Mitarbeiter). Daher ist das Gehalt laut Vertrag nicht richtig und muss anhand der Jahr aus dem Tarifvertrag entnommen werden.
Der AG versucht damit, ungefähr in die Gehaltshöhe meiner eigentlichen Tätigkeit zu kommen.
Es soll scheinbar dringend vermieden werden, meine Tätigkeit in TZ zu benennen.

Was würden Sie mir empfehlen? Ich tendiere zur Ablehnung des Angebotes und Änderung in:

Gehalt wie vorher (nur auf 30 Std herunter gerechnet)
andere Funktion in Zusatzvereinbarung festgehalten
Stunden auf entsprechende Zahl reduziert

Mehr würde ich eigentlich gar nicht haben wollen, da mein Vertrag ein alter Vertrag ist. Andere Mitarbeiter sind heutzutage schlechter gestellt.

Ich danke fürs Lesen und hoffe auf konstruktive Mithilfe.


-- Editiert von fb454308-2 am 05.04.2019 18:50

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

Während der Elternzeit ruht der Hauptvertrag.
Andererseits erlaub das Gesetz, in der Elternzeit einer TZ-Nebentätigkeit nachzugehen. Soweit ist es richtig, die Nebentätigkeit nicht an den Hauptvertrag zu koppeln, sondern einen eigenen Vertrag abzuschließen. D.h. auch, dass die Nebentätigkeit andere Inhalte und Aufgaben haben kann als der Hauptjob. Ablehnen darf der AG Teilzeit im eigenen Betrieb nur aus betrieblichen Gründen oder sofern die Randbedingungen nicht eingehalten sind.

Lies
https://blog.minijob-zentrale.de/2018/04/24/kann-waehrend-der-elternzeit-beim-gleichen-arbeitgeber-ein-minijob-ausgeuebt-werden/

https://www.elternzeit.de/teilzeit-beschaeftigung-elternzeit/

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#2
 Von 
fb454308-2
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für deine Antwort blaubär.

In dem neuen Vertrag stehen die üblichen Standardklauseln wie Kündigung, andere Verträge sind unwirksam etc. Am Ende wird zwar auf den Vertrag verwiesen,aber vom. Gefühl ist dies nicht schön.

Die angebotene Tätigkeit ist der eigentlichen ähnlich. Der AG bezieht diese aber auf eine durchaus niedriger Position inkl. Gehalt.

Man könnte also anfragen, ob das normale Gehalt greifen würde und man akzeptiert dann diesen anderen Vertrag.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

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