Hallo,
Ich habe vor einem jahr eine Dummheit begangen.
Ich bin an 2 Tagen in einen Laden hatte etwas mitgehen lassen.
Wurde beim zweiten von nem Detektiv mitgenommen.
Trotz dass ich gestand und auf einen Anwalt verzichtet habe, bekam ich ne saftige Strafe von 2x25 Tagessätzen à 20€, gesamt 1000€ Strafe. Wäre es trotz dessen möglich bei der Bundeswehr in die Laufbahn der Feldwebel? Sonst war ich nie Straffällig. Danke
-- Editiert von spike8734 am 05.04.2019 19:16
Trotz Vorstrafe zur Bundeswehr?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Würden beide Taten in einem Urteil / Strafbefehl zusammengefasst, also als Gesamtgeldstrafe, oder gab es zwei verschiedene Urteile bzw. Strafbefehle?
Es war ein Urteil zusammengefasst, ein Aktenzeichen
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Dann steht zumindest nichts im behördlichen Führungszeugnis, das die Bundeswehr haben will.
Allerdings kann der MAD die Verurteilung im Bundeszentralregister sehen. Wie die Bundeswehr damit umgeht, weiß ich nicht. Meines Wissens reicht es, ein sauberes Führungszeugnis zu haben. Und das ist in deinem Fall ja noch sauber.
Ich weiß nicht ob justice005 hier noch mitliest, das ist unser Experte für juristische Fragen in Zusammenhang mit der Bundeswehr.
Das Führungszeugnis hat keine Eintragung, aber der Rechtsberater des BMVG möchte Akteneinsicht weil es im BZR steht...
Was mich auch interessieren würde, wäre hier die Löschung aus dem BZR.
Die findet nach 5 Jahren statt...
Zitat:Ich weiß nicht ob justice005 hier noch mitliest
Ab und an schon.. ;-)
Bei der Einstellung läuft es wie folgt: Auf dem Bewerbungsformular wird man sinngemäß gefragt, ob man von einem Gericht zu einer Strafe verurteilt worden ist. Was diese Frage bedeutet, ist auch extra erklärt.
Es wird also weder nach Führungszeugnis oder Bundeszentralregister gefragt, sondern ganz einfach, ob man von einem Gericht verurteilt wurde. Das heißt, Sie müssen die Verurteilung angeben! Sie dürften erst dann "nein" sagen, wenn die Verurteilung bereits aus dem BZR gelöscht wäre. Das ist aber erst nach 5 Jahren der Fall. Also muss die Verurteilung angegeben werden.
Wenn man eine Verurteilung angibt, dann wird geprüft, ob diese Verurteilung ein Einstellungshindernis ist oder nicht. Ob der zweifache Diebstahl ein Einstellungshindernis ist, weiß ich nicht, aber ich könnte es mir durchaus vorstellen. Jemand der wiederholt stiehlt, ist nicht unbedingt vertrauenswürdig....
Seit 1 oder 2 Jahren erfolgt übrigens bei jedem Soldaten, der eingestellt wird, eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz. In diesem Zusammenhang taucht dann auch wieder der Bundeszentralregisterauszug auf....
Also mein Tip: Die Verurteilung ehrlich angeben und dann abwarten.....
In diesem Zusammenhang taucht dann auch wieder der Bundeszentralregisterauszug auf.... Und in INPOL bzw. POLAS (Polizeidateien), wo derlei länger steht als im BZR.
Ich habe eine ähnliche Situation. Meine Jugendstrafen stehen nicht mehr im BZRG (alles würde getilgt), gibt es autark vom BZRG die Möglichkeit vom Bund auf Verurteilungen zurückzugreifen.
Ich möchte nichts angeben.
Und jetzt?
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