Hallo, bitte um Eure Hilfe.
Wie viel Tage Urlaubsanspruch hat man in jeweiligen Jahr - März neuen Jahres, wenn man sein Dienstverhältnis am 01.06. angefangen hat und davor studiert hat (noch nie gearbeitet).
Auf dem Gehaltszettel vom Dezember stehen 14 Tage.
Im Arbeitsvertrag
stehen 28 Tage.
Vielen Dank für Eure Antworten.
Urlaubsanspruch anteilig?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Der U-Anspruch bezieht sich auf das Kalenderjahr. U 2018 hätte also bis Ende Dezember genommen oder in das neue Jahr übertragen werden müssen; dann wäre er bis Ende März zu nehmen gewesen. Nach neuerem EUGH-Urteil hätte der AG auf den drohenden Verlust des Urlaubs aufmerksam gemacht haben müssen.
Es wird also wohl so sein, dass du für 2018 einen Anspruch von 14 Tagen und für 2019 nun für 28 Tage hast.
Sofern hier tatsächlich das Arbeitsverhältnis am 01.06.2018 und nicht am 01.07.2018 begonnen wurde und weder Tarifvertrag noch der Arbeitsvertrag einen anteiligen Urlaub im ersten Beschäftigungsjahr vorsieht (pro rata temporis"-Klausel), besteht für das Jahr 2018 Anspruch auf 28 Tage Urlaub.
-- Editiert von Ratsuchender@123net am 07.04.2019 11:26
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Richtig ist, dass ich tatsächlich offenbar vom 1. Juli ausgegangen war. (Richtig lesen hilft.)
Nicht ganz richtig ist wahrscheinlich die Konsequenz, dass der Fragesteller mit Arbeitsbeginn 1. Juni nach 6 Monaten deswegen den vertraglichen U-Anspruch von 28 Tagen erhalten müsste - die Zwölftelung greift vmtl. schon, wird aber auf den gesetzlichen Mindestanspruch von 20 Tagen angehoben, wenn die Zwölftelung weniger ergibt. (Die Ausführungen bei Haufe beziehen sich zwar auf den ÖD, dürften aber allgemein gelten. Hier wird immerhin gar der TVöD korrigiert!)
Im Ergebnis jedenfalls auch nicht sooo schlecht für Arbeitsaufnahme praktisch im Sommer.
siehe
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/urlaub-711-beginn-oder-ende-des-arbeitsverhaeltnisses-im-urlaubsjahr_idesk_PI13994_HI1437508.html
-- Editiert von blaubär+ am 07.04.2019 15:34
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