Urlaubsanspruch anteilig?

7. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
l_2018
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch anteilig?

Hallo, bitte um Eure Hilfe.

Wie viel Tage Urlaubsanspruch hat man in jeweiligen Jahr - März neuen Jahres, wenn man sein Dienstverhältnis am 01.06. angefangen hat und davor studiert hat (noch nie gearbeitet).
Auf dem Gehaltszettel vom Dezember stehen 14 Tage.

Im Arbeitsvertrag stehen 28 Tage.

Vielen Dank für Eure Antworten.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17462 Beiträge, 6497x hilfreich)

Der U-Anspruch bezieht sich auf das Kalenderjahr. U 2018 hätte also bis Ende Dezember genommen oder in das neue Jahr übertragen werden müssen; dann wäre er bis Ende März zu nehmen gewesen. Nach neuerem EUGH-Urteil hätte der AG auf den drohenden Verlust des Urlaubs aufmerksam gemacht haben müssen.
Es wird also wohl so sein, dass du für 2018 einen Anspruch von 14 Tagen und für 2019 nun für 28 Tage hast.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Sofern hier tatsächlich das Arbeitsverhältnis am 01.06.2018 und nicht am 01.07.2018 begonnen wurde und weder Tarifvertrag noch der Arbeitsvertrag einen anteiligen Urlaub im ersten Beschäftigungsjahr vorsieht (pro rata temporis"-Klausel), besteht für das Jahr 2018 Anspruch auf 28 Tage Urlaub.

-- Editiert von Ratsuchender@123net am 07.04.2019 11:26

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17462 Beiträge, 6497x hilfreich)

Richtig ist, dass ich tatsächlich offenbar vom 1. Juli ausgegangen war. (Richtig lesen hilft.)
Nicht ganz richtig ist wahrscheinlich die Konsequenz, dass der Fragesteller mit Arbeitsbeginn 1. Juni nach 6 Monaten deswegen den vertraglichen U-Anspruch von 28 Tagen erhalten müsste - die Zwölftelung greift vmtl. schon, wird aber auf den gesetzlichen Mindestanspruch von 20 Tagen angehoben, wenn die Zwölftelung weniger ergibt. (Die Ausführungen bei Haufe beziehen sich zwar auf den ÖD, dürften aber allgemein gelten. Hier wird immerhin gar der TVöD korrigiert!)
Im Ergebnis jedenfalls auch nicht sooo schlecht für Arbeitsaufnahme praktisch im Sommer.

siehe
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/urlaub-711-beginn-oder-ende-des-arbeitsverhaeltnisses-im-urlaubsjahr_idesk_PI13994_HI1437508.html

-- Editiert von blaubär+ am 07.04.2019 15:34

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.236 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen