Materialrechnung in bar bezahlen.

7. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Xane
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 4x hilfreich)
Materialrechnung in bar bezahlen.

Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu den Materialkosten eines Handwerkers. Und zwar hat der Handwerker das Material für die Fliesenverlegung aus dem Baumarkt gekauft. Dieses Materialgeld wurde ihm in bar übergeben. Ist es Steuerhinterziehung, wenn dieses Materialgeld (durchlaufender Posten) nicht auf der Rechnung auftaucht?

Gruß & Vielen Dank.
Johannes

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von Xane):
Dieses Materialgeld wurde ihm in bar übergeben

Gegen Quittung?



Zitat (von Xane):
Ist es Steuerhinterziehung, wenn dieses Materialgeld (durchlaufender Posten) nicht auf der Rechnung auftaucht?

Nö.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Xane
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 4x hilfreich)

Hi, danke dir für die Antwort!

Ja, die Quittung für das Material hat er mir überreicht gegen das Bargeld - eine Quittung für die Überreichung des Betrags hab ich nicht erhalten.

Kannst du das mit dem Material bei Handwerkern noch etwas genauer ausführen? Müsste er nicht als Handwerker für das Material aus dem Baumarkt MWSt. abführen? Sei es auch wenn es ein durchlaufender Posten ist?

Ich möchte mich nur absichern, auch weil gesetzlich vorgeschrieben ist, - Handwerker nicht bar zu bezahlen.

Gruß & Dank

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Xane):
auch weil gesetzlich vorgeschrieben ist, - Handwerker nicht bar zu bezahlen.
Welches Gesetz soll das sein?
Zitat (von Xane):
eine Quittung für die Überreichung des Betrags hab ich nicht erhalten.
Die kannst du dir aber noch geben lassen.

Das hat nichts mit Baurecht zu tun.

-- Editiert von Anami am 07.04.2019 16:56

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von Xane):
Müsste er nicht als Handwerker für das Material aus dem Baumarkt MWSt. abführen?

Nö, das macht bereits der Baumarkt für ihn.



Zitat (von Xane):
weil gesetzlich vorgeschrieben ist, - Handwerker nicht bar zu bezahlen.

Man hat den Handwerker nicht bezahlt - man ihn Geld gegeben damit er einen Einkauf für einen erledigt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
cherokee42
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 5x hilfreich)

Natürlich darf man Handwerker bar bezahlen, nur kann man dann nicht die Handwerkerkosten steuerlich geltend machen.
Natürlich darf man dem Handwerker Bargeld geben, damit dieser damit das Material bezahlt. Als Beleg hat man dann die Quittung vom Baumarkt.

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