Welche Beträge sind rechtens

7. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
bendomo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Welche Beträge sind rechtens

Hallo,

ich komme mal gleich zur Sache.

Modehaus ( Rechnung:15.10.2018) > Inkasso > Mahnbescheid (26.3.2019) > Vollstreckungsbescheid (laufend seit 6.4)

I. Hauptforderung:
1. Warenlieferung/en - 89,95€
2. Schadensersatz aus Warenlieferungs-Vertrag gem. Mahnung 2011620775915 vom 15.02.19 - 56,00€

II Verfahrenskosten
1. Gerichtskosten 32,00€
2. Auslagen des Antragsstellers für diese Verfahren: - Vergütung Inkassodienstleistung gem. §4, Abs.4, S.2 RDGEG - 25,00 €

III Nebenforderungen
1. Mahnkosten - 10,00€
2. Inkassokosten - 48,60€

IV. Zinsen
1. von Antragsteller - 1,31€
2. laufende vom Gericht an die Hauptforderung ausgerechnete Zinsen - 0,02€

Gesamt: 262,88 €

So, 2. Fragen habe ich dazu:
1. Ist der Schadensersatz in der Höhe berechtigt?
2. Sind inkasso-kosten zweimal zu berechnen?

Ich will jetzt nicht streiten bzgl. "warum nicht beim MA" widerspruch. Dafür ist es jetzt leider zu spät. Meine Frau meinte die Forderung wäre eine Retoure. Sie konnte sie aber aus "physischen" Problemen nicht drum kümmern. Und, ja ich bin sauer. Egal, wie auch immer. Ich will hier natürlich nicht den "Angst"-preis an die Inkasso zahlen. Bzw. entweder ist zahle alles, oder muss ein Schreiben bzgl. Widerspruch gegen den VB erwirken. Ich wollte nur wissen ob die Aufrechnung des Inkassos so rechtens ist. Oder welchem Bestandteil ich bzw meine Frau widersprechen darf. Und ob, überhaupt widersprochen werden kann.

Vielen Dank
Andreas

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von bendomo):
1. Ist der Schadensersatz in der Höhe berechtigt?

Der:
Zitat (von bendomo):
2. Schadensersatz aus Warenlieferungs-Vertrag gem. Mahnung 2011620775915 vom 15.02.19 - 56,00€
?
Woher sollen wir das wissen? Keine Ahnung was sich dahinter verbirgt.



Zitat (von bendomo):
1. Mahnkosten - 10,00€

Gab es Mahnungen? Per Post? Wie viele?



Zitat (von bendomo):
Sind inkasso-kosten zweimal zu berechnen?

Nö, stehen ja mit 48,60 EUR ja auch nur einmal dort.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Nö, stehen ja mit 48,60 EUR ja auch nur einmal dort.

Ich vermute mal, dass diese "Schadensersatzkosten" in Wahrheit weitere Inkassokosten sind. Ansonsten will mir nicht einfallen, was eine Klamotten-Lieferung jemals für solch hohe Schadensersatzkosten auslösen sollte.

Liege ich da richtig?

Zitat:
Meine Frau meinte die Forderung wäre eine Retoure

Ist dem so? Also wurde das retourniert, was da gefordert wird? Habt ihr den Versandbeleg der Retoure noch?

Ich vermisse in der Schilderung auch, ob es Mahnungen gab.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#3
 Von 
bendomo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,


danke für eure Antworten. Ich nehme an, dass es Mahnungen gab, eventuell auch nur ausschließlich per Mail. Bin aber leider nicht berechtigt die eMail meiner Frau zu durchsuchen, noch könnte ich etwas ahnen und den Postboten abfangen, wenn ich auf Arbeit bin.

Zitat (von mepeisen):
Nö, stehen ja mit 48,60 EUR ja auch nur einmal dort.

ok.

Dann ist alles (un)klar für mich.

Ich versuche gerade zusammen zu bekommen wohin ich überweisen soll. Einerseits gibt die Rückseite des Vollstreckungsbescheids "n u r an den Antragssteller überweisen" vor. Nur hat auf dem Bescheid der Antragssteller keine Kontoangaben. Aber neben dran steht ein Prozessbevollmächtigter mit IBAN und Geschäftszeichen. Dorthin könnte ich überweisen, nur mit welchen Verwendungszweck? Geschäftsnummer des Prozessbevollmächtigten? Geschäftsnummer des Gerichts?

Besten Dank und schönen Tag.

-- Editiert von bendomo am 08.04.2019 09:25

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#4
 Von 
bendomo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):

Ich vermute mal, dass diese "Schadensersatzkosten" in Wahrheit weitere Inkassokosten sind. Ansonsten will mir nicht einfallen, was eine Klamotten-Lieferung jemals für solch hohe Schadensersatzkosten auslösen sollte.

Liege ich da richtig?


Tut mir leid, mehr infos dazu habe leider ich nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Es gibt auch keinen Inkassobrief, in dem diese weiteren 56€ irgendwo auftauchen? War mehr als ein Inkasso involviert? Es hilft ja nichts, die Sachaufklärung ist da notwendig, bevor man falsch reagiert und damit eine Klage provoziert.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
bendomo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Es gibt auch keinen Inkassobrief, in dem diese weiteren 56€ irgendwo auftauchen? War mehr als ein Inkasso involviert? Es hilft ja nichts, die Sachaufklärung ist da notwendig, bevor man falsch reagiert und damit eine Klage provoziert.


Zalando und dann Sirius. Ich denke mal es darf nur einmal Inkassokosten auflistet sein. (Egal wieviel davor beteiligt waren)

Frage: Wie könnte man durch die Überweisung des kompletten Betrages ein Klage provozieren?

Bzw. ich will gerade den Betrag überweisen, nur weiss ich die IBAN des Antragstellers (Zalando) nicht. Beim Prozessbevollm. (Sirius) steht eine IBAN dabei. Aber auf der Rückseite des Bescheids steht "n u r an den Antragssteller überweisen". Es ist ja noch nicht einmal ersichtlich welchen Verwendungszweck ich nehmen kann. Geschäftszeichen von Prozessbevollm. oder des Gerichts... oder Rechnungsnummer der Hauptforderung?

Es klingt überfordert bin ich aber nicht. Will halt damit nichts zu viel zu tun haben, deswegen solls richtig ankommen.

-- Editiert von bendomo am 08.04.2019 09:38

-- Editiert von bendomo am 08.04.2019 09:42

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Ich denke mal es darf nur einmal Inkassokosten auflistet sein. (Egal wieviel davor beteiligt waren)

Das ist richtig. Und es geht ja auch darum, ob man diese Pappenheimer bei einer Art von Betrug erwischt hat.

Zitat:
Frage: Wie könnte man durch die Überweisung des kompletten Betrages ein Klage provozieren?

Ähhhm. Wieso sollte man alles komplett bezahlen? Also auch den nicht durchsetzbaren Unfug?

Du kannst an den Prozessbevollmächtigten überweisen und dessen Aktenzeichen nehmen. Du musst für dich entscheiden, ob du Geld verschenken willst oder nicht. Denn wie hier schon steht. Die Schadensersatzkosten sind eher Unfug, die 10€ Mahngebühren auch eher Unfug in dieser Höhe.

Wenn es wirklich eine Retoure war und ihr die Retoure nachweisen könnt, musst ihr ja 0,00€ zahlen.

-- Editiert von mepeisen am 08.04.2019 10:14

Signatur:

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#8
 Von 
bendomo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Ich denke mal es darf nur einmal Inkassokosten auflistet sein. (Egal wieviel davor beteiligt waren)

Das ist richtig. Und es geht ja auch darum, ob man diese Pappenheimer bei einer Art von Betrug erwischt hat.

Zitat:
Frage: Wie könnte man durch die Überweisung des kompletten Betrages ein Klage provozieren?

Ähhhm. Wieso sollte man alles komplett bezahlen? Also auch den nicht durchsetzbaren Unfug?

Du kannst an den Prozessbevollmächtigten überweisen und dessen Aktenzeichen nehmen. Du musst für dich entscheiden, ob du Geld verschenken willst oder nicht. Denn wie hier schon steht. Die Schadensersatzkosten sind eher Unfug, die 10€ Mahngebühren auch eher Unfug in dieser Höhe.

Wenn es wirklich eine Retoure war und ihr die Retoure nachweisen könnt, musst ihr ja 0,00€ zahlen.

-- Editiert von mepeisen am 08.04.2019 10:14


Vielen dank für Deine/Ihre Hilfe. Und nein, es war keine Retoure. Eine Jacke für 89,95€. 10€ Mahnkosten beim Händler. Mir wird das mit denen alles zu nervig und fisselig. Das hätten wir feb,jan,dez locker überweisen können. Wir haben jetzt überwiesen und holen ihr den Titel zurück. Fertig.

Eigentlich müßte man die Händler per Gesetz zwingen, das Konto per automatismus zu sperren/einfrieren, sobald und solange etwas auf Rechtswegen im Gange ist. Aber hier kann man wohl locker flockig weiterbestellen. Auch wenn hier, ganz offentlich, für mindestens eine Seite Schaden entsteht. Aber nur der Gedanke eines kleinen Mannes. Und wäre ja auch ein ganz anderes Thema ... sorry.

Vielen dank auch an die anderen Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Klar, es ist eure Sache. Aber ihr habt gerade mindestens 60€, wenn nicht noch mehr verbrannt. verschenkt. Aus dem Fenster geworfen.

Ich persönlich würde diese erfundenen Schadensersatzposition fast schon als Straftat werten (Betrug). Und hier eine Strafanzeige wegen Verdacht des gewerblichen Betruges gegen die Geschäftsführer des Inkassos und gegen die des Händlers erstatten. Da werden offenbar mehrfach Inkassokosten abgerechnet und vor der Sachprüfung der Mahngerichte vorsätzlich mit "Schadensersatz" absichtlich getarnt und falsch deklariert, damit sich damit ein Schuldner schwer tut und (wie ihr) lieber aus Angst bezahlt, statt sich zu wehren.

Im Grunde ist das klar verboten...

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#10
 Von 
fb515611-65
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, wir haben einen ähnlichen Fall, was wurde am Ende bezahlt? Würde aM Ende der Fall geschlossen ?
Danke

0x Hilfreiche Antwort

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