Nichteinstellung

7. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
go512636-40
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Nichteinstellung

Ich woltett meine Job wechseln.
Hatte ich eine Zusage von meine exChef. Er wolltet mich wieder einstellen. (er hat mich damals gekündigt)
Erstmal hab ich abgesagt, hab mich ein andere Stelle entschieden.
Das betrifft aber im späteren Zeitpunk.
Dann wurde ich gekündigt. (ungeplant)
Dachte ich bevore ich zu Hause sitze frage ich den exChef nochmal.
Hab ihm alles erzählt, sagte er: soll ich Aufhebungsvertrag zustimmen lassen.
So kann ich dann sofort anfangen.
Und den Termin mit arbeitsamt kann ich absagen, weil ich werde keine Tage arbeitslos. Natürlich hat er mir weniger geboten. Dachte ich wahrscheinlich immer noch mehr als Arbeitslosgeld.
Das hat nicht funktioniert(Aufhebungsvertrag) aber nach den Kündigungsfrist woltett mich einstellen.
Wir hatten 1x telefoniert.
Sonst die Mitarbeiter da schon Bescheid gewusst.
Nach den Frist, gehe ich ruhig zu ihm arbeiten, er stand total Blöd da, und fragte was ich den hier mache.
(meine exkollegen waren sind alle begeistert)
Er meinte, dass er abgesagt hat.
Also er hat eine andere Mitarbeiter eingestellt, und mich sofort zu Arbeitsamt geschickt hat.
Ob ich es Arbeitslosgeld bekommen darf ist im bearbeitung. Sonst bin ich arbeitslos, und total enttäuscht.

Also kann ich im diese Fall was tun?
Lohnt es sich aus zu Arbeitsgericht gehen?
Es war eine mündliche Zusage, Hände geschüttet, fertig.

Ich bin jetzt total Ratlos.
Habe keine Lust 4-700 Euro ausgeben falls es nicht klappt.
Rechtschutz Versicherung habe ich nur vor kürze Zeit.

Danke im Voraus
LG Fr




-- Editiert von go512636-40 am 07.04.2019 23:02

-- Editiert von go512636-40 am 07.04.2019 23:07

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Lohnt es sich aus zu Arbeitsgericht gehen? Nein.
Es war eine mündliche Zusage, Hände geschüttet, fertig. Kurzum - Sie haben keinerlei Beweis.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
go512636-40
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe Zeuge.
Mein Partner hat alles gehört.
Und die Kollegen da 2-3 haben es mitbekommen.
Wäre es nicht reichen?

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Willst du denn nach allem überhaupt noch dort arbeiten?
Und Energie in eine aussichtslose Sache stecken?

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#4
 Von 
go512636-40
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich will nie mehr da arbeiten.
Hat mich vor 2 Jahr gekündigt, und jetzt hat mich total im Stich gelassen.
Da die Personalkraft wahnsinnig OFT verwechseln, ich möchte dass nicht im Ruhe lassen. Dann kann er wieder und wieder es machen im Zukunft.
Also sowas macht keine Mensch,und es ist auch nicht Normal.
Denks du hat er es nicht extra so gehandelt??




-- Editiert von go512636-40 am 08.04.2019 08:50

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38389 Beiträge, 13990x hilfreich)

Wenn ich das richtig verstehe, war eine Zusage da für den Fall, dass das andere Arbeitsverhältnis wie auch immer sofort beendet wird. Dann sollte man am nächsten Tag da anfangen können. Das hat aber nicht geklappt, er wollte da später irgendwann anfangen. Eine Vereinbarung, den Fragesteller irgendwann einzustellen, die erkenne ich im Augenblick nicht.

wirdwerden

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Eine Vereinbarung, den Fragesteller irgendwann einzustellen, die erkenne ich im Augenblick nicht.

Ich auch nicht.



Zitat (von go512636-40):
Ich habe Zeuge.

Und der Wortlaut seiner Aussagen war welcher genau?



Zitat (von go512636-40):
Ich will nie mehr da arbeiten.

Dann wäre eine Klage natürlich sinnlos ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
go512636-40
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein.
Der Arbeitgeber ohne Absage hat eine andere Mitarbeiter eingestellt.
Trotz dass ich Zusage von ihm bekommen hatte, hat mich nicht eingestellt.
Ich bin jetzt arbeitslos und wahrscheinlich werde ich kein Arbeitslosgeld bekommen.
Deswegen will ich Klage einrichten.
Ich werde aber das beim Arbeitsgericht nachfragen.

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#8
 Von 
go512636-40
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von wirdwerden):
Eine Vereinbarung, den Fragesteller irgendwann einzustellen, die erkenne ich im Augenblick nicht.

Ich auch nicht.



Zitat (von go512636-40):
Ich habe Zeuge.

Und der Wortlaut seiner Aussagen war welcher genau?



Zitat (von go512636-40):
Ich will nie mehr da arbeiten.

Dann wäre eine Klage natürlich sinnlos ...


Natürlich will ich nicht mehr da arbeiten, kann ich eben nicht weil der AG hat eine andere eingestellte.
Und mich hat im Stich gelassen. Ohne Absage.
Es ist nicht möglich Schadengeld fordern?


-- Editiert von go512636-40 am 08.04.2019 11:02

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38389 Beiträge, 13990x hilfreich)

Hast Du denn dem möglichen Arbeitgeber erklärt, dass Du möglicherweise wann auch immer da aufschlagen wirst, und er hat das akzeptiert? Hast Du die Verzögerung, die sich ergab, weiter gegeben.?

wirdwerden

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#10
 Von 
go512636-40
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von wirdwerden):
Eine Vereinbarung, den Fragesteller irgendwann einzustellen, die erkenne ich im Augenblick nicht.

Ich auch nicht.



Zitat (von go512636-40):
Ich habe Zeuge.

Und der Wortlaut seiner Aussagen war welcher genau?



Zitat (von go512636-40):
Ich will nie mehr da arbeiten.

Dann wäre eine Klage natürlich sinnlos ...


Vereinbarung war eine mündliche Zusage.
Wir haben alles besprochen, wann ich anfange Arbeitszeit, Lohn. (früher war es genau so, hatte gar kein Vertrag.)
Dann kam der Tag, was besprochen war. Und dann hat der AG mich loslassen. Und Er meinte,hat es Abgesagt mit SMS.
Hat er aber nicht.
Er hat es mit mir nicht mitgeteilt dass er andere stellt ein.
Und ich habe jetzt den Job nicht bekommen.

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#11
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Selbst wenn man sich jetzt dazu entschließen würde, eine Klage vor dem Arbeitsgericht zu führen, sollte bedacht werden, dass es dann im Endeffekt lediglich darum gehen würde, den Lohn bis zum nächstmöglichen Kündigungszeitpunkt einzuklagen.

Ob das - unabhängig der Rechtslage - Sinn macht, ist zu bezweifeln.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
go512636-40
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Hast Du denn dem möglichen Arbeitgeber erklärt, dass Du möglicherweise wann auch immer da aufschlagen wirst, und er hat das akzeptiert? Hast Du die Verzögerung, die sich ergab, weiter gegeben.?

wirdwerden


Ne ich habe ihm nichts gesagt im dem Zeitpunkt wann mich losgelassen.
Ich habe ihm gesagt dass total daneben gelandet weil ich mich beim arbeitsamt abgemeldet habe.
Dann müsste ich die ganze Geschichte geschlucken.
Und dann schnell zum Arbeitsamt gehen. Hab ihm nicht mehr gesehen.
Und bisher für jede was ich erzählte sagte mir soll ich es nicht einfach lassen und beim Arbeitsgericht nachfragen.
Daher schreibe ich hier.
Ob es überhaupt Sinn wäre?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
go512636-40
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Selbst wenn man sich jetzt dazu entschließen würde, eine Klage vor dem Arbeitsgericht zu führen, sollte bedacht werden, dass es dann im Endeffekt lediglich darum gehen würde, den Lohn bis zum nächstmöglichen Kündigungszeitpunkt einzuklagen.

Ob das - unabhängig der Rechtslage - Sinn macht, ist zu bezweifeln.


Ich habe den Zusage Anfang März bekommen.
Meine Kündigungsfrist beendet zum 31.03.
Und er sollte mich zum 01.04 einstellen.
Bis 01.04 hatte ich den Zusage von ihm.
Das hat nicht geklappt. Am 01.04 habe ich den Job doch nicht bekommen. Also es ist 1 Woche vorbei.
Verstehe ich jetzt falsch?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Nein, Sie verstehen es nicht falsch.

Es ist jedoch wie folgt:

Sofern Sie jetzt klagen, würde der Arbeitgeber, der Sie nun doch nicht zum 01.04.2019 eingestellt hat, nicht nur ein neues Arbeitsverhältnis bestreiten, sondern hilfsweise dieses noch zum nächstmöglichen Termin kündigen. In Ermangelung eines Kündigungsschutzes würde er zumindest mit diesem Hilfsantrag obsiegen.

Insofern kann es nur um den Lohn bis zum nächsten Kündigungstermin gehen.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
go512636-40
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Nein, Sie verstehen es nicht falsch.

Es ist jedoch wie folgt:

Sofern Sie jetzt klagen, würde der Arbeitgeber, der Sie nun doch nicht zum 01.04.2019 eingestellt hat, nicht nur ein neues Arbeitsverhältnis bestreiten, sondern hilfsweise dieses noch zum nächstmöglichen Termin kündigen. In Ermangelung eines Kündigungsschutzes würde er zumindest mit diesem Hilfsantrag obsiegen.

Insofern kann es nur um den Lohn bis zum nächsten Kündigungstermin gehen.


Vielen Dank für ihre Antwort.
Im diese Fall sprechen wir gar nicht über den Kündigungzeit weil wurde ich gar nicht eingestellt.
Ich akzeptiere es, leider am Schluss wir sind nur die ver**scte und den Dep. Ist schon wahnsinnig was für Menschen gibts.
Und suche eine neue Stelle, so bald wie möglich.
Vielen Dank nochmal, leider haben Sie nur meine Gedanke bestätigt.
LG


-- Editiert von go512636-40 am 08.04.2019 14:12

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Viel Erfolg und alles Gute!

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