Hallo zusammen,
ich habe mich vor 3 Jahren von meiner damaligen Freundin getrennt. Sie betreut unsere 3 gemeinsamen Kinder.
Durch den geringen Selbstbehalt kann ich mir keine Wohnung leisten, in der ich mehr als 1 Kind für die Ausübung des Umgangsrechts beherbergen kann. Deshalb fahre ich oft unter der Woche zu Ihnen nach Hause, um meiner Vaterrolle so gut es geht nachzukommen.
Ist der Umweg zur Ausübung des Umgangsrechts für mich versichert? Heimweg und der Weg zu meinen Kindern sind ca 50Km, die ersten 15Km sind identisch, danach teilt sich das auf....
Liebe Grüße im Voraus!
Wegeunfall oder Pp?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
.... dann sind wohl diese ersten fünfzehn Kilometer versichert, alles weitere nicht.
Ich nehme an, dass du von den Wohnort-Dienstort-Fahrten sprichst und der Versicherung dabei. Die gilt nur für direkte Wege. Auch von einem zeitweiligen Wohnort wird man bei dieser Konstellation nicht sprechen können.
Mal ganz platt gesagt:
Versichert ist der Weg von der Arbeit zu dem Ort, wo man sich anschließend aufhält, um seine Freizeit zu verbringen. Das kann auch ein anderer Ort als die eigene Wohnung sein. Fährt man von dort anschließend nach Hause, ist das Zurücklegen des Weges nicht mehr gegen Wegeunfälle versichert sondern Privatvergnügen.
Allerdings gibt es noch ein paar Besonderheiten, daher kann man nur das Grundsätzliche darstellen.
Kurz was zum Lesenhttp://https://joachim-skupien.de/index.php/Dritter_Ort
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