Kündigung schon früher abgeben ... Geht das ?

9. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Phil46
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung schon früher abgeben ... Geht das ?

Hay hay !

Ich habe eine Frage zwecks einer Kündigung und zwar geht es darum dass ich etwas anderes im August mache und noch mal die Schule besuche.
Momentan Arbeite ich noch als Festangestellter (Fristlos) und würde gerne meine Kündigung jetzt schon abgeben, grund ist das ich ein etwas verpeilter Mensch bin der sowas gerne mal vergisst oder es vor sich her schiebt bis es zu spät ist ...
Meine Frage lautet: Kann ich meine Kündigung jetzt schon abgeben wo AUSDRÜCKLICH drine steht wann ich Kündigen will ? Gilt ab da schon die Frist oder erst dann ab dem Datum was drine steht ?

(Zb. Person A will am 13.10. Kündigen, mit Frist ist er am 13.11 raus, schreibt dieses Datum rein, gibt die Kündigung aber schon 3 Monate vorher ab)

Und ja ich bin mir sehr sicher da ich bereits eine feste zusage erhalten habe.

-- Editiert von Phil46 am 09.04.2019 21:17

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119421 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Phil46):
Und ja ich bin mir sehr sicher da ich bereits eine feste zusage erhalten habe.

Nö, hat man nicht.
Wie beweist man jetzt das Gegenteil?



Zitat (von Phil46):
Person A will am 13.10. Kündigen, mit Frist ist er am 13.11 raus, schreibt dieses Datum rein, gibt die Kündigung aber schon 3 Monate vorher ab

Ja, das geht. Die Kündigungsfrist ist die Mindestfrist für den Zugang.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Das geht selbstverständlich.

Es besteht allerdings die Gefahr, dass daraufhin der Arbeitgeber zu einem früheren Termin kündigt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Phil46
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Phil46):
Und ja ich bin mir sehr sicher da ich bereits eine feste zusage erhalten habe.

Nö, hat man nicht.
Wie beweist man jetzt das Gegenteil?


Ich habe einen Brief bekommen in dem drine steht das ich dort als Schüler eingetragen bin und in dem 1 Jährigen Schulgang Unterrichtet werde.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Phil46
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Das geht selbstverständlich.

Es besteht allerdings die Gefahr, dass daraufhin der Arbeitgeber zu einem früheren Termin kündigt.


Das würde mich nicht mal stören ... Aber danke für die Antwort :)

0x Hilfreiche Antwort


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