Hay hay !
Ich habe eine Frage zwecks einer Kündigung und zwar geht es darum dass ich etwas anderes im August mache und noch mal die Schule besuche.
Momentan Arbeite ich noch als Festangestellter (Fristlos) und würde gerne meine Kündigung jetzt schon abgeben, grund ist das ich ein etwas verpeilter Mensch bin der sowas gerne mal vergisst oder es vor sich her schiebt bis es zu spät ist ...
Meine Frage lautet: Kann ich meine Kündigung jetzt schon abgeben wo AUSDRÜCKLICH drine steht wann ich Kündigen will ? Gilt ab da schon die Frist oder erst dann ab dem Datum was drine steht ?
(Zb. Person A will am 13.10. Kündigen, mit Frist ist er am 13.11 raus, schreibt dieses Datum rein, gibt die Kündigung aber schon 3 Monate vorher ab)
Und ja ich bin mir sehr sicher da ich bereits eine feste zusage erhalten habe.
-- Editiert von Phil46 am 09.04.2019 21:17
Kündigung schon früher abgeben ... Geht das ?
9. April 2019
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Frage vom 9. April 2019 | 21:16
Von
Status: Frischling (41 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung schon früher abgeben ... Geht das ?
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#1
Antwort vom 9. April 2019 | 21:53
Von
Status: Unbeschreiblich (119421 Beiträge, 39725x hilfreich)
ZitatUnd ja ich bin mir sehr sicher da ich bereits eine feste zusage erhalten habe. :
Nö, hat man nicht.
Wie beweist man jetzt das Gegenteil?
ZitatPerson A will am 13.10. Kündigen, mit Frist ist er am 13.11 raus, schreibt dieses Datum rein, gibt die Kündigung aber schon 3 Monate vorher ab :
Ja, das geht. Die Kündigungsfrist ist die Mindestfrist für den Zugang.
#2
Antwort vom 9. April 2019 | 21:55
Von
Status: Student (2498 Beiträge, 510x hilfreich)
Das geht selbstverständlich.
Es besteht allerdings die Gefahr, dass daraufhin der Arbeitgeber zu einem früheren Termin kündigt.
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#3
Antwort vom 9. April 2019 | 22:16
Von
Status: Frischling (41 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatUnd ja ich bin mir sehr sicher da ich bereits eine feste zusage erhalten habe. :
Nö, hat man nicht.
Wie beweist man jetzt das Gegenteil?
Ich habe einen Brief bekommen in dem drine steht das ich dort als Schüler eingetragen bin und in dem 1 Jährigen Schulgang Unterrichtet werde.
#4
Antwort vom 9. April 2019 | 22:16
Von
Status: Frischling (41 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDas geht selbstverständlich. :
Es besteht allerdings die Gefahr, dass daraufhin der Arbeitgeber zu einem früheren Termin kündigt.
Das würde mich nicht mal stören ... Aber danke für die Antwort
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