Hallo,
Folgender Fall:
Person a bis mitte Jan19 Azubi
Danach AV selbe Firma: Statuswechsel vorhanden
Februar 19 Gehalt nach verhandelt und neue nebenabrede zum Arbeitsvertrag
ist das auch ein Statuswechsel?
Letzten Februar Tag Arbeitsunfähigkeit gegeben und nun Krankengeld.
Krankenkasse will Januar abrechnen wo noch Azubi mit drin ist?
Soweit ich lese, ist das falsch durch den Status wechsel.
Aber ist der neue AV mit mehr Geld auch relevant vor der AU?
Krankengeld Zeitraum für Bemessung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Sofern der Statuswechsel während der Arbeitsunfähigkeit eingetreten ist, ist dieser nicht zu berücksichtigen.
Davor ist der Status wechsel eingetreten
Steht doch da.
Eben so das neue Gehalt davor.
Daher ist die Frage welches Gehalt dann eine Rolle spielt?
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Seit wann genau wollen Sie arbeitsunfähig sein und wann genau sind Sie in das Angestelltenverhältnis übernommen worden?
-- Editiert von Ratsuchender@123net am 10.04.2019 15:55
Bis 17.01.19 Azubi
18.01.19 Angestellter Gehalt x
01.02.19 Angestellter Gehalt xy neue Vertragsänderung
28.02.19 Arbeitsunfähigkeit
Krankenkasse will Januar was durch Statuswechsel ja falsch ist.
Welches Gehalt ist entscheidend?
Das neue Gehalt hatte Arbeitnehmer ja schon im Februar und März erhalten vom Arbeitgeber.
Meines Erachtens muss Grundlage des Krankengeldes das Gehalt x im Januar 2019 sein, da ein Statuswechsel vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit eingetreten ist.
Das gilt aber nur, wenn tatsächlich Beginn der Arbeitsunfähigkeit der 28.02.2019 ist und nicht das Ende der Entgeltfortzahlung:
ZitatLetzten Februar Tag Arbeitsunfähigkeit gegeben und nun Krankengeld :
Zitat28.02.19 Arbeitsunfähigkeit :
Ja 28.02 war letzte erste Tag der Arbeitsunfähigkeit.
27.02 war ich arbeiten.
Und wieso nicht gehalt xy was nachverhandelt wurde?
Das ist ja wie ein neuer Arbeitsvertrag vor der AU. Im Falle eines neuen Arbeitgebers hätte ich das ja auch bekommen im Krankengeld.
Gehalt X Januar 19 ist aber nur für die restlichen Tage.
Wird das dann hochgerechnet?
-- Editiert von opc555 am 10.04.2019 16:10
ZitatUnd wieso nicht gehalt xy was nachverhandelt wurde? :
Fehlender Statuswechsel und noch nicht abgerechnet.
Okay, es zählt aber das das volle Gehalt X?
Januar gab es ja nur anteilig durch die paar Tage.
Was heist nicht abgerechnet?
Gehalt xY habe ich 2x erhalten.
Zitates zählt aber das das volle Gehalt X? :
Meines Erachtens ja, denn sonst würde die Regelung des Statuswechsels ja keinen Sinn machen.
ZitatWas heist nicht abgerechnet? :
"Für die Berechnung des Regelentgelts ist das von dem Versicherten im letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum, mindestens das während der letzten abgerechneten vier Wochen (Bemessungszeitraum) erzielte und um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt verminderte Arbeitsentgelt durch die Zahl der Stunden zu teilen, für die es gezahlt wurde."
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__47.html
Warum auch immer bekomme ich den Link heute nicht rein.
Bei dieser Konstellation wird das Arbeitsentgelt aus Januar genommen ab Beginn des Arbeitsverhältnisses zur Berechnung. Das des Auszubildenden bleibt unberücksichtigt.
-- Editiert von sonnen8licht am 11.04.2019 13:07
-- Editiert von sonnen8licht am 11.04.2019 13:11
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