Anzeige wegen schweren Diebstahl

10. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb512865-32
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen schweren Diebstahl

Ich hab ein großes Problem. Ich hab unnötig eine Anzeige . Ein vorbestrafter 26 jähriger Stefan hat bei DHL Packete und ein großen Fernseher geklaut und hat uns gefragt ob wir den Fernseher bis prellat tragen können. Jetzt vor einer halbe Stunde kamen Polizisten und haben den Fernseher beschlagnahmt , haben uns natürlich gefragt von wo er ist usw. Wir haben behauptet dass wir ihn gefunden haben und verkaufen wollten .. Der Fernseher kostet 4.000 Euro und das Handy und Geld Börse von dem Dhl Typen wurden geklaut die das wir das waren... Die haben zum Glück Finger Abdrücke gemacht unsere sind da nicht drauf... was soll ich machen ? Soll ich zurück zur Polizei und meine Aussage ändern ?? Und denen sagen dass das dieser Stefan war ?

Dumme Kommentare könnt ihr euch bitte sparen, mir ist durchaus bewusst dass das dumm war.
Lg sarah

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Wer oder was ist "prellat"?

Woher wusste die Polizei, wo sie den Fernseher suchen muss?

Zitat:
Soll ich zurück zur Polizei und meine Aussage ändern ?? Und denen sagen dass das dieser Stefan war ?


Das scheint mir nach bisher zu erkennender Sachlage fast das Beste zu sein... wenn man zumindest noch das retten will, was noch zu retten ist.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 10.04.2019 21:02

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fb512865-32):
was soll ich machen ?

Als erstes mal eine verständliche Schilderung schreiben was eigentlich passiert ist.



Zitat (von fb512865-32):
Wir haben behauptet dass wir ihn gefunden haben und verkaufen wollten

Sehr clever ... zumindest der erste Teil. Der zweite macht denn dummerweise eine Straftat daraus.



Zitat (von fb512865-32):
Und denen sagen dass das dieser Stefan war ?

Ist das der große Unbekannte? Oder hat man da was handfestes wie Name, Anschrift, ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38390 Beiträge, 13990x hilfreich)

Ich gehe mal davon aus, dass "dieser Stefan" auch schon bei der Polizei bekannt ist. Denn irgend jemand scheint ja die ganze Aktion beobachtet zu haben, sonst wäre die Polizei ja nicht so schnell bei dem Fragesteller aufgekreuzt. Und wo sind Handy und Geldbörse gefunden worden?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Ich habe eine PN vom TE bekommen, antworte aber mal öffentlich hier ... so von wegen "Sinn eines Forums" ... ;)

@fb 512 ...

Irgendwie müssen sie ja auf Euch gekommen sein. Und auch einen Fernseher "finden und verkaufen wollen" ist natürlich eine Straftat (Unterschlagung/Hehlerei). Letztendlich kann man aber von hier aus nicht viel dazu sagen, ohne nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen die Ermittlungsakte eingesehen zu haben. Ihr könnt auch einfach abwarten, was weiter passiert.

0x Hilfreiche Antwort

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