Strafbefehl Btmg (Darknet) Straftaten davor?

10. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Bolos
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafbefehl Btmg (Darknet) Straftaten davor?

Hallo zusammen,

Person X wurde zu 80 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt, weil diese Drogen im Darknet bestellt hat,in zwei Fällen(2017). Der Strafbefehl wird akzeptiert, da die Beweislage ganz klar gegen diese Person spricht. Nun hat Person X aber mehrmals im Darknet Drogen bestellt vor Jahren (2016/2017).Kann Person X, für diese Strafttaten noch belangt werden?
Person X hat mittlerweile nichts mehr mit Drogen zu tun..


-- Editiert von Bolos am 10.04.2019 20:38

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Zitat:
Kann Person X, für diese Strafttaten noch belangt werden?


Wenn sie vor Eintritt der Verjährung noch herauskommen, natürlich.

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