Hallo zusammen,
Person X wurde zu 80 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt, weil diese Drogen im Darknet bestellt hat,in zwei Fällen(2017). Der Strafbefehl
wird akzeptiert, da die Beweislage ganz klar gegen diese Person spricht. Nun hat Person X aber mehrmals im Darknet Drogen bestellt vor Jahren (2016/2017).Kann Person X, für diese Strafttaten noch belangt werden?
Person X hat mittlerweile nichts mehr mit Drogen zu tun..
-- Editiert von Bolos am 10.04.2019 20:38
Strafbefehl Btmg (Darknet) Straftaten davor?
10. April 2019
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Frage vom 10. April 2019 | 19:18
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafbefehl Btmg (Darknet) Straftaten davor?
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#1
Antwort vom 10. April 2019 | 21:05
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9518x hilfreich)
Zitat:Kann Person X, für diese Strafttaten noch belangt werden?
Wenn sie vor Eintritt der Verjährung noch herauskommen, natürlich.
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