Kündigung während studienbegleitendem Praktikum Voraussetzungen ?

10. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Hansm78
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung während studienbegleitendem Praktikum Voraussetzungen ?

Guten Tag,

ich absolviere momentan ein studienbegleitendes Praktikum und befinde mich momentan in der 2 Woche.
Mir wurde eingangs von Arbeitgeberseite mitgeteilt, dass die Arbeitszeit um 08:30 Uhr beginnt.
Laut Busverbindung sollte ich jeden Morgen um 08:15 Uhr dort ankommen.
Jedoch haben die Busse hier unberechenbare Verspätungen, so dass ich am ersten Arbeitstag erst gegen 08:40 Uhr angekommen bin. Meine Vorgesetzte vermittelte mir, dass dies kein Problem sei und machte auch allgemein einen sehr lockeren und entspannten Eindruck auf mich. Sie teilte mir auch von sich aus mehrfach mit, dass ich früher gehen könne und war so nach dem Motto "jaja, kein Stress, entspann dich". Ich habe dort bisher auch alle mir aufgetragenen Aufgaben sehr gewissenhaft und flott bearbeitet und auch selbst nach neuer Arbeit gefragt, wenn ich fertig war.
Nach 7 Tagen, als ich wie üblich die Busverbindung nahm, mit der ich dort nach Plan um 08:15 Uhr ankommen sollte, die jedoch wieder Verspätung hatte, komme ich wie fast jeden Morgen (einmal war der Bus pünktlich) ca. gegen 08:40 Uhr dort an.
Auf einmal wartet dort meine Vorgesetzte auf mich und hält mir vollkommen unvermittelt einen Vortrag, warum ich zu spät sei und ob ich es nicht hinkriegen würde, pünktlich dort zu sein. Später suchte ich das klärende Gespräch mit ihr, doch sie meinte wieder nur, dass ich es nicht hinkriegen würde und es später im Berufsleben auch niemanden interessieren würde, ob ein Bus Verspätung habe oder nicht. Ich bin normalerweise immer ein superpünktlicher Mensch, der zu früh zu Terminen kommt usw. und hatte mich einfach nur nach ihren Aussagen gerichtet, da die andere Verbindung weit bevor dort überhaupt geöffnet würde ankommen würde. Diese Vorgehensweise habe ich als extrem unfair wahrgenommen, da ich natürlich auch notfalls eine Stunde früher fahren würde, wenn sie mir das einfach von vorneherein gesagt hätte. Ich habe in dem Moment auch gesagt, dass ich diese Vorgehensweise nicht in Ordnung finde, jedoch natürlich bereit bin, am nächsten Tag deutlich früher zu kommen, auch wenn das bedeuten würde, dass ich eine Stunde dort vor der Tür warten muss.

Sie meinte dann, es wäre kein Problem, wenn ich erst um 08:40 Uhr da sein würde, ich müsste dann halt nur sagen, dass ich es nicht besser hinbekomme (???). Danach hat sie sich wieder (vordergründig) total freundlich und entspannt verhalten und ich hab halt heute den Bus eine Stunde früher genommen. Auch heute werde ich dann unvermittelt aus dem gemeinsamen Mittagessen vom Supervisor dort herausgeholt, er wolle mal mit mir reden, ob ich kurz Zeit hätte. Im Gespräch fängt er dann an, ob mir klar sei, welche Rolle ich dort hätte und ob ich bereit wäre, mal eine Art Aufsatz darüber zu schreiben, wer in dieser Organisation welche Rolle und welche Aufgaben hätte, wer für die Führungsaufgaben zuständig wäre und wer nicht usw.
Als ich fragte, was wäre, wenn ich das nicht tun würde, meinte er, das wäre meine Entscheidung und völlig freiwillig, aber wenn ich mein Verhalten nicht ändern würde, würden sie mich kündigen und dass ich in einem solchen Fall halt einfach verloren hätte. Ich vermute, dass der den Inhalt des "Supervisionsgespräches" auch einfach an die Chefin dort weitergibt, die ihn anscheinend beauftragt hatte. Vermutlich hatte sie das einfach hinter meinem Rücken eingefädelt, während sie vorneherum wieder auf total entspannt und freundlich mir gegenüber gemacht hat.

Jetzt ist es so, dass ich hier mehrere Monate die Miete für ein Zimmer zahlen muss, d.h. ich zahle für das Praktikum noch drauf und benötige es dringend als Qualifikation für den Abschluss meines Studiums und das wissen die auch.

Können die mich einfach so feuern, nur wegen irgendwelcher Willkürmaßnahmen und weil ich mich diesen nicht einfach widerspruchslos füge oder gibt es irgendwelche Rechte, die mir die Sicherheit geben, dass ich zumindest das Praktikum für das Studium angerechnet bekomme (die "Betreuerin", d.h. die Chefin dort muss von der Uni her am Ende den Praktikumsbericht gegenzeichnen). Wie gesagt habe ich dort immer alles nach Vorschrift erledigt. Allerdings kam es auch vor, dass mir unzureichende Informationen der Chefin zur Bearbeitung einer Aufgabe mitgeteilt wurden und ich dann mit ihr die Aufgabe besprechen wollte. Daraufhin hat sie dann gesagt "ist schon in Ordnung, gib sie mir einfach" um dann später vor den Teamkollegen am Schluß der Teambesprechung zu sagen "Ach übrigens ...., die Ergebnisse waren alle falsch".

Ebenfalls heute kommt eine Kollegin zu mir und fragt mich, ob ich um Punkt 11 die Chefin bei einer Aufsichtstätigkeit ablösen könnte, was ich natürlich bejahe (das war noch vor dem supervisionsgespräch). Um 5 vor 11 gehe ich die Chefin ablösen und sie fragt mich, ob mir Kollege XY (männlicher Kollege) Bescheid gegeben habe, dass ich sie um halb 11 dort hätte ablösen sollen. Natürlich habe ich (freundlich) gesagt "Nein, Kollegin YZ (die weibliche Kollegin, die mich gefragt hatte) hatte gefragt, ob ich sie um Punkt 11 ablösen könne". Fand ich auch irgendwie merkwürdig, kann aber auch nur ein Missverständnis gewesen sein.

Meine eigentliche Frage: Habe ich irgendein Schutzrecht auf Absolvierung des Praktikums oder können sie mich einfach willkürlich feuern und ich bleibe auf den Kosten und der verlorenen Zeit sitzen ? Es hängen an dieser Frage auch noch andere Dinge, wie z.B. mein Mietvertrag im Studentenwohnheim der ausläuft.



-- Editiert von Hansm78 am 10.04.2019 19:55

-- Editiert von Hansm78 am 10.04.2019 20:00

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119443 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von Hansm78):
es später im Berufsleben auch niemanden interessieren würde, ob ein Bus Verspätung habe oder nicht.

Korrekt.



Zitat (von Hansm78):
Sie meinte dann, es wäre kein Problem, wenn ich erst um 08:40 Uhr da sein würde, ich müsste dann halt nur sagen, dass ich es nicht besser hinbekomme (???).

Willkommen in realen Arbeitsleben.
Vermutlich hat man mal abgewartet ob der Student selber mal auf die Idee kommt, seine Pünktlichkeit zu optimieren der ob man es lieber "gemütlich" angehen lässt.



Zitat (von Hansm78):
Können die mich einfach so feuern, nur wegen irgendwelcher Willkürmaßnahmen und weil ich mich diesen nicht einfach widerspruchslos füge

Nö, die können einen aber entlassen wenn derjenige es trotz vorhandener Möglichkeiten nicht hinbekommt seine vertraglichen Pflichten zu erfüllen.

Das hat nichts mit "Willkür" oder "nicht einfach widerspruchslos fügen" zu tun, sondern einfach damit, das man sich zu etwas verpflichtet hat.

Also in Zukunft einfach einen Bus früher nehmen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hansm78
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:

Nö, die können einen aber entlassen wenn derjenige es trotz vorhandener Möglichkeiten nicht hinbekommt seine vertraglichen Pflichten zu erfüllen.


Ich hätte sofort den Bus eine Stunde früher genommen, allerdings nicht, wenn man mir explizit sagt, dass es egal wäre, ob 10 Minuten früher oder später, da ich dann wie gesagt eine Stunde dort vor verschlossener Türe stehe.

Im Arbeitsvertrag selbst ist von "bedarfsorientierter Arbeitszeit" die Rede.

Wie sieht es jetzt aus mit Kündigungsschutz, Probezeit o.ä. ? Besitzt du in der Frage aussagekräftige Expertise, abgesehen von deinen hochinteressanten Allgemeinplätzen oder nicht ?


-- Editiert von Hansm78 am 11.04.2019 06:26

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Auch wenn Dir die Antwort nicht gefällt, hat Harry recht. Das Arbeitszeitproblem scheint mir doch aber einfach zu lösen: Wenn Du Bescheid gibst, dass Du künftig eben erst ab 8:45 da bist und der Arbeitgeber das akzeptiert (danach hört es sich ja an), ist doch alles fein - Du musst nicht eine Stunde vor verschlossener Tür stehen und die verspätete Busverbindung ist auch einkalkuliert.

Was Deinen Arbeitsvertrag angeht, hast Du bislang nicht viel verraten - innerhalb der ersten 6 Monate ist der Kündigungsschutz jedenfalls nicht sonderlich hoch.

Bzgl. der Aufgabenbeschreibung

Zitat:
Im Gespräch fängt er dann an, ob mir klar sei, welche Rolle ich dort hätte und ob ich bereit wäre, mal eine Art Aufsatz darüber zu schreiben, wer in dieser Organisation welche Rolle und welche Aufgaben hätte, wer für die Führungsaufgaben zuständig wäre und wer nicht usw.


Kann es eventuell sein (ernstgemeinte Frage zur Reflektion, keine Beschuldigung), dass Du dort den allwissenden Studenten raushängen lassen hast, der den Leuten erstmal erklärt, wie sie effizienter und besser arbeiten können? Danach hört sich die Aufgabe denn an - dass Du reflektierst, wo Dein Platz ist.

Abgesehen davon: was spricht dagegen, diese Aufgabe zu erfüllen? Ist bezahlte Arbeitszeit; der AG kann Dir auch sagen, Du sollst den Hof fegen - spricht auch nichts dagegen.

Was Deine privaten Verpflichtungen angeht: das alles muss den Arbeitgeber nicht interessieren.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Können die mich einfach so feuern, nur wegen irgendwelcher Willkürmaßnahmen und weil ich mich diesen nicht einfach widerspruchslos füge oder gibt es irgendwelche Rechte,

Während der ersten 6 Monate ab Praktikumsbeginn gibt es praktisch keinen gesetzlichen Schutz vor Kündigungen.
Im Kündigungsfall hat man auch keinen Anspruch auf Schadensersatz (z.B. für unnötige oder zusätzliche Mietkosten im Wohnheim).
Evtl. ergibt sich irgendwas aus dem Vertrag - aber den kennen wir ja nicht.

Zitat:
die mir die Sicherheit geben, dass ich zumindest das Praktikum für das Studium angerechnet bekomme

Was die Anerkennung bzw. nicht-Anerkennung angeht, werden Sie ausschließlich mit der Uni ausdiskutieren müssen. (Wenn die Uni das Praktikum deshalb nicht anerkennt, weil die Firma den Praktikumsbericht nicht unterzeichnet hat, dann werden Sie wahrscheinlich die Uni verklagen müssen und nicht die Firma.)

Zitat:
Danach hört sich die Aufgabe denn an - dass Du reflektierst, wo Dein Platz ist.

Das war auch mein erster Gedanke. Die Firma möchte Ihnen ganz offenbar vermitteln, dass man als Berufsanfänger in der Hierarchie ganz unten steht, auch wenn man von der Uni kommt. Eine Erfahrung, die vielleicht nicht unbedingt schlecht ist. Sehen Sie es als Vorbereitung auf den ersten "richtigen" Job nach dem Studium.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Hansm78
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, danke für die Antworten. Ich halte mich eigentlich dort permanent zurück, was Besserwisserei oder Prozessoptimierung usw. angeht. In einer (scheinbar ausschlaggebenden und im "Supervisionsgespräch" angesprochenen) Situation ging es schlicht darum, dass ich einem Kunden gegenüber transparent war, was seine Rechte angeht und in einer anderen Situation einfach ehrlich. Die Geschäftsführerin möchte aber anscheinend lieber, dass die dort wie unwissende Schafe behandelt werden, weil man so leichter Kasse machen kann. Um solche Dinge ging es wohl, neben der Sache mit der Willkür, was den Arbeitsbeginn angeht.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Hansm78):
neben der Sache mit der Willkür, was den Arbeitsbeginn angeht.


Oh man, Su scheinst es immer noch nicht begriffen zu haben.

Wann Du dort aufzuschlagen hast hat die Der Arbeitgeber s. Post 1 vor Arbeitsaufnahme mitgeteilt.
Zitat (von Hansm78):
Mir wurde eingangs von Arbeitgeberseite mitgeteilt, dass die Arbeitszeit um 08:30 Uhr beginnt.


Halt Dich dran oder ignorier es weiter, weil Dir ein späterer Arbeitsbeginn besser passt. Die Folgen, die dann auch aus einer Kündigung bestehen können, treffen Dich alleine.
Die Kündigung wäre selbst bei schon bestehendem Kündigungsschutz gerechtfertig aufgrund des wiederholten Fehlverhaltens.

Zitat (von Hansm78):
Die Geschäftsführerin möchte aber anscheinend lieber,
und Du möchtest das eben gerade so nicht aber anders.
Der vom SV angeregte Aufsatz sollte Dich auch nach meiner Meinung dazu anregen, über Deine Rolle und Deine Wichtigkeit / Verzichtbarkeit im Unternehmen nachzudenken und natürlich auch darüber, wer letztlich entscheidet.

Da das Praktikum lt. Deiner Aussage für Deine weitere berufliche Entwicklung wichtig ist, würde ich mich an Deiner Stelle zukünftig strickt an die Regeln halten und die Regeln nicht weiter al unverbindliche Vorschläge ansehen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Es geht doch gar nicht um das pünktliche Ankommen und die Einhaltung von Regeln.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119443 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von Hansm78):
und in einer anderen Situation einfach ehrlich
Zitat (von Hansm78):
dass ich einem Kunden gegenüber transparent war, was seine Rechte angeht und in einer anderen Situation einfach ehrlich. Die Geschäftsführerin möchte aber anscheinend lieber, dass die dort wie unwissende Schafe behandelt werden, weil man so leichter Kasse machen kann.

Ich vermute mal, das man nicht als Rechtsberater der Kunden arbeitet - insofern sollte man sich das verkneifen. Es ist schlicht nicht Deine Aufgabe, im Gegenteil kann solche Illoyalität nicht nur zur fristlosen Kündigung sondern auch zu Schadenersatz führen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Hansm78
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ein Kunde hat gemeint, dass er in Zukunft einen Zeugen mitbringen würde und ich meinte das wäre sein gutes Recht, was es ja auch ist und auf der anderen Seite die Situation entschärft hat und möglicherweise dafür sorgte, dass er sich nicht noch weiter dort aufregt, d.h. eigentlich vollkommen im Interesse des Arbeitgebers war. Direkt danach hatte er sich wieder vollkommen beruhigt. Eine andere Situation bezog sich auf eine dieser dort angebotenen Dienstleistungen, der bezüglich ich einem Kunden eine ehrliche Auskunft gegeben habe. Es hat nicht mit Illoyalität zu tun, sondern entspricht der Berufsethik meines Berufsstandes, in diesen Fragen ehrlich und transparent zu sein. Wäre ich das nicht, würde ich gegen diese Berufsethik verstoßen und könnte dafür sogar aus dem Berufsverband ausgeschlossen werden.

-- Editiert von Hansm78 am 12.04.2019 18:19

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.655 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen