Buchführung als Gewerbetreibender - (Ebayshop)

11. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
bizzi1990
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Buchführung als Gewerbetreibender - (Ebayshop)

Hallo,

zuerst einmal Großes Lob an alle die hier Ihr Fachwissen unentgeltlich zur Verfügung stellen und anderen Ratsuchenden helfen!

Ich habe eine wichtige Frage wegen der ich grade bissle wütend, ängstlich und nachdenklich zugleich bin.

Hier erstmal das wichtigste zu meiner Frage zusammengefasst:

- Ich bin Arbeitnehmer und verdiente gut 43.000 Euro Jährlich Brutto.
- Von 2015 bis 2017 habe ich nebenbei einen Ebayshop nebengewerblich gehabt mit ca. 3000 Euro jährlichen Gewinn (Ich verkaufte Virtuelle Ware aus Videospielen). Ich lag natürlich auch unter der 17500,00 Euro-Brutto-Grenze und ich verkaufte keine Waren über der 150,00 Euro-Grenze (wegen der Rechnungsdetails)

Es hat mit Elster und der EÜR immer alles gut geklappt und es kam nach 2 Monaten der Einkommenssteuerbescheid und ich habe brav die Steuern nachgezahlt.


Jetzt würde ich gerne nach dem etwas mehr als einem Jahr Pause wieder einsteigen, habe jedoch, da ich im Internet viele Horrgeschichten von Gewerbetreibenden und dem Finanzamt bezüglich einer Betriebsprüfung gelesen habe eine Wichtige Frage zur Buchführung:

Ich habe mir bisher immer jeden Monat die Monatsübersicht aus Ebay ausgedruckt die so wie hier aussieht:

https://www.directupload.net/file/d/5419/84j9jq5x_jpg.htm

Das sind meistens insgesamt so 10-15 Seiten für jeden einzelnen Monat. Die 1. Seite sieht man im Bild. Hier sieht man auch meine Monatlichen Bruttoeinnahmen (Unten Links) Die anderen Seiten zeigen die einzelnen Verkäufe (Hier steht das Produkt und der Preis – Mehr nicht! - Also kein Name und keine Anschrift).

Bei mir konnte man immer nur mit Paypal zahlen, daher habe ich auch immer eine Monatsübersicht meiner Paypaleinnahmen ausgedruckt (Ist wie bei einem Kontoauszug).

Pro Jahr fällt da ein Großer Ordner an.


Meine Frage ist:

Reicht das aus, wenn das Finanzamt für eine Stichprobe mal den Betriebsprüfer zu mir rüberschickt um meine Einnahmen etc. zu belegen. Oder laufe ich dadurch ins offene Messer und Gefahr, dass die das nicht anerkennen und auch noch sämtliche Rechnungen sehen wollen...?

Denn im Internet stehen viele Widersprüchliche Sachen zur GOBG, z.b. dass Man auch bei Kleinstbeträgen die man Verkauft immer den Empfänger mit kompletter Anschrift etc. aufgeführt haben muss. Das wäre in meinem Fall ein immens hoher aufwand, da ich meistens Virtuelle Waren für 1-2 Euro verkaufe, dafür aber ca. 15-20 Stück am TAG.......


Und zweitens:

- Muss ich das ganze tatsächlich auch noch irgendwie "unveränderbar digital aufbewahren" so wie es wörtlich in der GOBG drinsteht??? Wenn ja, wie mache ich das? Oder reicht es das ganze ausgedruckt in Ordnern aufzubewahren?


Ich danke schon mal im Voraus für Hilfreiche Antworten.




Und hier für Alle die noch Bock zum Lesen haben der Grund, warum ich so wütend und nachdenklich bin:

Ich habe heute extra mal etwas eher Feierabend gemacht und bin mit meiner Frage zum Finanzamt gefahren.

Die nette Dame am Empfang meinte zu mir „Oh das kann ich Ihnen garnicht sagen, ich versuch mal jemanden aus der Fachabteilung zu erreichen zu dem Sie dann ins Büro können und die frage stellen können".

Dort hatte auch eine Dame sich die Zeit genommen und hat mir dann gesagt „Also wir prüfen hier die Steuererklärungen die Sie über Elster machen auf Plausibilität. Nur wenn etwas unplausiebel ist, dann geben wir das weiter an unsere Betriebsprüfer und die melden sich dann bei Ihnen. Was die jetzt aber von Ihnen sehen wollen und was nicht, dass kann ich Ihnen leider nicht sagen. Unsere Betriebsprüfer sind auch leider keine Ansprechpartner für solche Fragen.......Da müssten Sie sich an einen Steuerberater wenden....."

Da dachte ich mir nur: Ey, ich bin gerne bereit meinen Anteil zu leisten und meine Steuern ehrlich und ordentlich zu zahlen, und diejenigen die sie bekommen können und wollen mir nicht einmal diese eine Frage beantworten von der meine Entscheidung abhängt wieder nebengewerblich ein wenig Geld zu verdienen.....



-- Editiert von bizzi1990 am 11.04.2019 18:12

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4848 Beiträge, 1171x hilfreich)

Das Finanzamt darf nur allgemeine Auskünfte erteilen und keine Steuerberatung durchführen.

Sie brauchen nur eine Einnahmenüberschussrechnung machen (Betriebseinnahmen und -ausgaben aufführen. Daher gelten die GoBD nur sehr eingeschränkt für Sie.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bizzi1990
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Das Finanzamt darf nur allgemeine Auskünfte erteilen und keine Steuerberatung durchführen.

Sie brauchen nur eine Einnahmenüberschussrechnung machen (Betriebseinnahmen und -ausgaben aufführen. Daher gelten die GoBD nur sehr eingeschränkt für Sie.


Okay, vielen Dank für die INFO!

Ja die EÜR(Wo ich ja die von Ihnen genannten Angaben gemacht habe) habe ich ja bisher 2015-2017 auch immer gemacht und es hat für die Einkommenssteuererklärung auch immer gereicht.

- Verstehe ich Ihre Aussage auch richtig, dass, falls ein Betriebsprüfer sich meldet, Ihm die EÜR auch reicht?
- Und dass ich somit nicht für jeden einzelnen Kaufvorgang von Virtueller Ware in Höhe von ca. 2 Euro mir die Kompletten Daten meines Käufers ausdrucken muss und irgenwo aufbewahren muss, damit ich auch eine Betriebsprüfung überstehe?



Bitte entschuldigen Sie, dass ich so genau nachfragen muss. Ich möchte halt alles richtig machen.


Danke im Voraus!


-- Editiert von bizzi1990 am 11.04.2019 22:22

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4848 Beiträge, 1171x hilfreich)

Zitat (von bizzi1990):
Verstehe ich Ihre Aussage auch richtig, dass, falls ein Betriebsprüfer sich meldet, Ihm die EÜR auch reicht?

Ja, wenn Sie Ihren Gewinn danach ermitteln, brauchen Sie natürlich keine Bilanz/Buchführung. Die Anforderungen sind weniger streng.
Selbstverständlich sollten alle Belege und Kontoauszüge vorhanden sein.

Zitat:
Und dass ich somit nicht für jeden einzelnen Kaufvorgang von Virtueller Ware in Höhe von ca. 2 Euro mir die Kompletten Daten meines Käufers ausdrucken muss und irgendwo aufbewahren muss, damit ich auch eine Betriebsprüfung überstehe?

Nein, das ist grundsätzlich nicht erforderlich. Schließlich haben Sie die Mails von Ebay und Paypal. Sie sind schließlich auch nicht generell verpflichtet, Rechnungen auszustellen.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bizzi1990
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, vielen Dank! :)


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#5
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 734x hilfreich)

Die Wahrscheinlichkeit einer Betriebsprüfung bei einem Betrieb dieser Größenklasse liegt ungefähr bei der eines Sechsers im Lotto (mit Superzahl) :smoke:

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