Anzeigen wegen Widerstand gegen Staatsgewalt, Beamtenbeleidigung und Körperverletzung inkl. Platzver

11. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Maraseru
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeigen wegen Widerstand gegen Staatsgewalt, Beamtenbeleidigung und Körperverletzung inkl. Platzver

Guten Tag,

ein Bekannter hat sich vor einigen Tagen anscheinen so sehr betrunken, dass wegen seines Zustandes Sanitäter gerufen wurden. Diese wollten ihn wegen seines Verhaltens allerdings nicht mitnehmen und haben die Polizei gerufen. Hier sei schonmal angemerkt, dass er an den Abend absolut keine Erinnerung mehr hat.
Auch diese wollten ihn zunächst nicht mitnehmen, da laut diesen keine Gefahr für irgendwen bestehen würde. Plötzlich hätten sich diese dann, nachdem einer der anwesenden Personen auf diese eingeredet hat, umentschieden und haben ihn in eine Ausnüchterungszelle gebracht.
Nun hat dieser Bekannt am nächsten Tag mitgeteilt bekommen, dass er drei Anzeigen erhalten hat. Zunächst einmal eine für den Widerstand gegen Vollstrekungsbeamte. Dabei wurde ihm von seiner Freundin mitgeteilt, dass er wohl von den Beamten weggelaufen ist und gesagt hat, die Beamten sollen ihn erschießen. Anschließend hat er sich jedoch ohne Probleme festnehmen lassen.
Eine weitere Anzeige hat er für das Beleidigen von Beamten bekommen.
Die letzte Anzeige wurde wegen Körperverletzung gestellt. Diese soll wohl gegen seine Freundin gerichtet sein. Diese hat ihm jedoch versichert, dass er ihr gegenüber, allerdings auch den Sanitätern und Polizeibeamten nicht gewaltätig oder gar handgreiflich geworden ist.
Nun steht in seinem Platzverweis jedoch, dass er zum einen seine Freundin, die Sanitäter und die Polizeibeamten attackiert hätte.

Nun stellen seine Freundin und er sich die Frage, wie es kommt, dass ihm vorgeworfen wird, er hätte seine Freundin, die Beamten oder die Sanitäter attackiert.
Er hat nun Angst, dass mit dem Widerstand gegen die Vollsteckungsbeamten auch der tätliche Angriff einhergeht, da in seinem Platzverweis ja steht, er hätte die Beamten attackiert.

Er ist aktuell noch Student und kann sich auf Grund des Platzverweises erst nächste Woche beim Amtsgericht melden, um sich einen Beratungsschein zu besorgen, da er die Kosten für einen Anwalt sonst nicht tragen könnte.
Er hat sonst keine Vorstrafen und schien tatsächlich in einem Ausnahmezustand zu sein. Er möchte sich ab nächster Woche, da er selbst schockiert davon ist, wie er gehandelt hat, in psychologische Behandlung begeben. Dieser Vorfall scheint ihn tatsächlich sehr zu belasten, was darin resultiert, dass er in den letzten Tagen kaum geschlafen hat.

Hätten die Beamten ihm mitgeteilt, wenn er eine Anzeige wegen Widerstandes UND tätlichen Anrgiffs erhält oder erfährt man das erst, wenn Akteneinsicht durch einen Anwalt gewährt wurde?

Liebe Grüße

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Letztenendes erfährt man es erst, wenn die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt bewertet hat. Denn darauf kommt es am Ende an, nicht darauf was die Polizei für Straftatbestände für verwirklicht hält.

Aber nähere Erkenntnis wird erst die Akteneinsicht liefern, das ist richtig.

Abgesehen davon, dass es völlig ausreichend ist wenn er nächste Woche einen Beratungshilfeschein beantragt (Akteneinsicht lohnt sich ja erst dann, wenn auch was in der Akte drin steht, also die Zeugen vernommen sind und so weiter) warum kann er diesen denn erst nächste Woche beantragen? Hat er einen Platzverweis für die komplette Stadt erhalten, in der er selbst wohnt, oder wie? Das geht nicht.

Dass vom Beratungshilfeschein in Strafsachen nur eine ein- und erstmalige Beratung durch einen Anwalt abgedeckt ist, aber keinerlei Vertretung nach außen, ist bekannt?

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Maraseru
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Letztenendes erfährt man es erst, wenn die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt bewertet hat. Denn darauf kommt es am Ende an, nicht darauf was die Polizei für Straftatbestände für verwirklicht hält.

Aber nähere Erkenntnis wird erst die Akteneinsicht liefern, das ist richtig.

Abgesehen davon, dass es völlig ausreichend ist wenn er nächste Woche einen Beratungshilfeschein beantragt (Akteneinsicht lohnt sich ja erst dann, wenn auch was in der Akte drin steht, also die Zeugen vernommen sind und so weiter) warum kann er diesen denn erst nächste Woche beantragen? Hat er einen Platzverweis für die komplette Stadt erhalten, in der er selbst wohnt, oder wie? Das geht nicht.

Dass vom Beratungshilfeschein in Strafsachen nur eine ein- und erstmalige Beratung durch einen Anwalt abgedeckt ist, aber keinerlei Vertretung nach außen, ist bekannt?


Vielen Dank für die Antwort!

Er ist mit seiner Freundin vor einem halben Jahr wohl ausschließlich wegen des Studiums in diese Stadt gezogen und hätte keine Möglichkeit gehabt, woander unterzukommen, weshalb er sich nun noch bis zum Vorlesungsbeginn, also Montag, ca. 350KM entfernt bei seinen Eltern befindet.
Deshalb kann er sich diesen Beratungsschein eben leider erst am Dienstag besorgen.
Wenn eine Akteneinsicht aber sowieso erst dann etwas bringt, wenn alle Zeugen vernommen wurden, scheint das ja zumindest noch im grünen Bereich zu sein.

Und ja, dass in Strafsachen ausschließlich für die Erstberatung gezahlt wird, ist ihm bewusst. Das ist aber zumindest schonmal etwas.

An der Stelle aber noch eine andere Frage: Seine Freundin und er haben schon vor einem Monat einen Urlaub in ihre Heimat über drei Wochen gebucht. Dieser Urlaub soll in ziemlich genau vier Monaten stattfinden.
Natürlich kann man jetzt noch nichts über seine Strafe sagen.
Wäre ihm eine Ausreise aber, angenommen das Verfahren würde zu diesem Zeitpunkt noch anhalten, möglich?
Bei einer Freiheitsstrafe oder einem Haftbefehl fällt das natürlich weg.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32911 Beiträge, 17281x hilfreich)

Wäre ihm eine Ausreise aber, angenommen das Verfahren würde zu diesem Zeitpunkt noch anhalten, möglich? Na sicher doch. Allerdings sollte jemand in den drei Wochen den Briefkasten des Bekannten im Auge behalten.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Ja, so ist es...

Ps.

Zitat:
Wenn eine Akteneinsicht aber sowieso erst dann etwas bringt, wenn alle Zeugen vernommen wurden,


Zumindest die wichtigsten Zeugen, also z.B. die Sanitäter oder möglichst neutrale Augenzeugen. Aber die 1 Woche Verzögerung schadet in keinem Fall.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 11.04.2019 23:08

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Maraseru
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Nochmal vielen Dank für die hilfreichen Antworten.
Damit haben sich dann alle Anliegen geklärt. :)

0x Hilfreiche Antwort

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