Ich habe ein Abmahnung wegen Filesharing bekommen und es gibt die Möglichkeit verklagt zu werden ist das ein Problem für Einbürgerung?
Abmahnung wegen Filesharing problem für Einbürgerung
Notfall?
Notfall?
Dieser Straftatbestand ist mir aus dem deutschen Strafgesetzbuch nicht bekannt. Da müsste es doch auch einen deutschen Begriff geben, denn ich weiß gar nicht was "Filesharing" ist?
Auswirkung auf die Einbürgerung hätte nur eine Gefängnisstrafe oder eine Geldstrafe über 90 Tagessätze.
-- Editiert von Neuanmeldung ya 380 am 12.04.2019 07:32
Eine Abmahnung ist reines Zivilrecht. Davon erfährt keine Behörde etwas, die mit Einbürgerung befaßt ist.
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Da müsste es doch auch einen deutschen Begriff geben, denn ich weiß gar nicht was "Filesharing" ist? Das Verbreiten von Dateien (z. B. eines Filmes), für die man kein Urheberrecht hat. Aber es geht hier nicht um Straftaten, sondern um Zivilrecht, wie immer bei Abmahnungen - siehe die völlig korrekte Antwort Nr. 2
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