Hallo zusammen,
Mein Mann hat gerade seinen Tarifvertrag (bat kf) gekündigt. Frist ist eingehalten, alles schick. Leider lässt sich der Arbeitgeber nicht auf einen Auflösungsvertrag ein -Pech gehabt. Die 100 Überstunden darf er auch nicht abfeiern, sie werden ausgezahlt-auch Pech.
Allerdings gibt es ein 2. Stundenkonto für Sonn- und Feiertagsausgleich, auf dem er ebenfalls 50 Stunden stehen hat, was bei einer täglichen Arbeitszeit
von 4, -irgendwas-Stunden mindestens 12 zusätzliche freie Tage wären. Die Stunden konnte er bislang wegen Personalmangel nicht geltend machen, seine Anträge wurden mehrfach abgelehnt. Es ist also nicht seine Schuld, dass sich so viele Stunden angehäuft haben!
Darf der Arbeitgeber diese freien Tage verwehren und stattdessen wie Überstunden auszahlen?
Sonn- und Feiertagsausgleich-Stunden bei Kündigung
12. April 2019
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Frage vom 12. April 2019 | 09:09
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sonn- und Feiertagsausgleich-Stunden bei Kündigung
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#1
Antwort vom 12. April 2019 | 10:46
Von
Status: Weiser (17382 Beiträge, 6471x hilfreich)
Ja. Der AN hat da kein Wahlrecht.
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