Arbeitszeit für Teilzeitbeschäftigung

12. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
bripfa
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 2x hilfreich)
Arbeitszeit für Teilzeitbeschäftigung

Hallo zusammen.
Wie ist bitte bei Teilzeitbeschäftigten die Arbeitszeit zu verteilen?
Ist es gesetzlich erlaubt an einem Tag 8 Stunden zu arbeiten, dafür 3 Tage dann halbtags und somit einen Tag frei zu haben.
Mir wurde erzählt Teilzeitbeschäftigte dürfen an einem Tag keine 8 Stunden arbeiten!?
Wäre sehr dankbar für Antworten.
MfG

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Mir wurde erzählt Teilzeitbeschäftigte dürfen an einem Tag keine 8 Stunden arbeiten!? Quatsch - massenhaft TZ-Beschäftigte tun das in Einrichtungen wie etwa Krankenhäusern und Pflegeheimen, wo halt in 8-Stunden-Schichten gearbeitet wird. Und woanders wäre es auch erlaubt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

Was aber nicht bedeutet das man einen Anspruch darauf hat an einem Tag 8 Stunden zu arbeiten u. dann nur noch drei halbe Arbeitstage.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17467 Beiträge, 6499x hilfreich)

Teilzeit ist alles unterhalb der Stundenzahl von Vollzeitkräften.
Ansonsten sind TZ-Kräfte AN wie alle anderen auch. Wie die Teilzeit auf die Wochentage verteilt wird, ist eine Frage der Vereinbarung und/oder der betrieblichen Erfordernis.

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#4
 Von 
cherokee42
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 5x hilfreich)

Wie man die Zeit in der Woche verteilen möchte schreibt man mit in den Antrag auf Teilzeit hinein. Verpflichtend ist es für den AG nicht darauf einzugehen, er wird aber angehalten eine Lösung mit dem AN zu finden.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5677x hilfreich)

Zitat (von cherokee42):
schreibt man mit in den Antrag auf Teilzeit hinein.
Es gibt Anträge auf Teilzeitarbeit?

Zitat (von cherokee42):
er wird aber angehalten eine Lösung mit dem AN zu finden.
Von wem wird der AG dann angehalten?

Ist das was Neues?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8413 Beiträge, 3774x hilfreich)

Zitat:
Es gibt Anträge auf Teilzeitarbeit?


Es gibt für alles Anträge, nämlich dann, wenn man sie als solche formuliert. Man kann nicht nur dann Anträge stellen, wenn dafür Vordrucke existieren!

Zitat:
er wird aber angehalten eine Lösung mit dem AN zu finden.

Von wem wird der AG dann angehalten?


Jeder Arbeitnehmer hat grundsätzlich einen Anspruch darauf, in Teilzeit zu arbeiten, nicht nur während der Elternzeit, der Pflegezeit oder der Familienpflegezeit. Dazu müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Das Arbeitsverhältnis besteht länger als sechs Monate, und der Arbeitgeber beschäftigt mehr als 15 Mitarbeiter.
AGs können einen Teilzeitwunsch nicht einfach ablehnen, sondern müssen betriebliche Gründe dafür darlegen.






-- Editiert von HeHe am 16.04.2019 15:20

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#7
 Von 
cherokee42
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 5x hilfreich)

Hiermit stelle ich einen Antrag auf Teilzeit. (So einfach stellt man einen Antrag) geht sogar per Mail ;-)

Der AG wird vom Gesetzgeber dazu angehalten einen einvernehmliche Lösung mit seinem AN zu finden. ansonsten muss der AG den Antrag ablehnen! Dann kann der AN auf seinen Anspruch auf Teilzeit einklagen!

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