Hallo,
im Haus wohnen 12 Pateien (fast nur 1-Personen-Haushalte). Im Keller steht eine Waschmaschine mit Münzautomat. Kostet für 2 Stunden jeweils 50 Cent.
Nun ist meine Frage: Darf der Vermieter Strom & Wasser in der Jahresabrechnung abrechnen?
Es gibt keinen Strom- und Wasserzähler am Gerät.
Lg
Gemeinschaftliche Waschmaschine
12. April 2019
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Frage vom 12. April 2019 | 19:35
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gemeinschaftliche Waschmaschine
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 12. April 2019 | 20:00
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3206x hilfreich)
ZitatNun ist meine Frage: Darf der Vermieter Strom & Wasser in der Jahresabrechnung abrechnen? :
Es gibt keinen Strom- und Wasserzähler am Gerät.
Wie rechnet er das denn sonst ab? Sie zahlen vermutlich nur für die Nutzung der Machina ... sonst ist der Tiefstpreis nicht zu erklären.
#2
Antwort vom 13. April 2019 | 12:25
Von
Status: Unbeschreiblich (32294 Beiträge, 5678x hilfreich)
Was steht denn im Mietvertrag zur Nutzung der Allgemein-WaMa?ZitatDarf der Vermieter Strom & Wasser in der Jahresabrechnung abrechnen :
Ich denke, die 25 Cent/h sind nur für die *Abnutzung* der Maschine.
Strom könnte jährlich über Allgemeinstrom abgerechnet und umgelegt werden. Wasser auch.
Und jetzt?
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