Gemeinschaftliche Waschmaschine

12. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb513040-8
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gemeinschaftliche Waschmaschine

Hallo,

im Haus wohnen 12 Pateien (fast nur 1-Personen-Haushalte). Im Keller steht eine Waschmaschine mit Münzautomat. Kostet für 2 Stunden jeweils 50 Cent.

Nun ist meine Frage: Darf der Vermieter Strom & Wasser in der Jahresabrechnung abrechnen?

Es gibt keinen Strom- und Wasserzähler am Gerät.

Lg

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von fb513040-8):
Nun ist meine Frage: Darf der Vermieter Strom & Wasser in der Jahresabrechnung abrechnen?

Es gibt keinen Strom- und Wasserzähler am Gerät.


Wie rechnet er das denn sonst ab? Sie zahlen vermutlich nur für die Nutzung der Machina ... sonst ist der Tiefstpreis nicht zu erklären.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32294 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von fb513040-8):
Darf der Vermieter Strom & Wasser in der Jahresabrechnung abrechnen
Was steht denn im Mietvertrag zur Nutzung der Allgemein-WaMa?

Ich denke, die 25 Cent/h sind nur für die *Abnutzung* der Maschine.

Strom könnte jährlich über Allgemeinstrom abgerechnet und umgelegt werden. Wasser auch.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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