Instandhaltung oder Instandsetzung/ Renovierung/ bauliche Veränderung

13. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Hypnodoc
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 34x hilfreich)
Instandhaltung oder Instandsetzung/ Renovierung/ bauliche Veränderung

Hallo!
Es wurde ein Objekt verpachtet, welches eine große Freifläche, Nebengelasse und eine Halle beinhaltet.
Die Halle ist denkmalgeschützt. Diese Halle ist aktuell mit geteerten Asbestplatten gedeckt. Ein Austauch ist nun zwingend geboten und würde allein für die Entsorgung horrende Kosten erzeugen. Auch benötigt die Stahlkonstruktion einen neuen Anstrich.
Laut Pachtvertrag sind Instandhaltungen durch den Pächter durchzuführen.
Fällt diese Aktion noch unter Instandhaltung? Oder ist das eine Renovierung, bzw. eine bauliche Veränderung, da ja garantiert anderes Bedachungsmaterial verwendet werden muss? Oder handelt es sich um eine andere Variante, die ich nicht auf dem Schirm habe?
Vielen Dank
Hypnodoc

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Hypnodoc):
Ein Austauch ist nun zwingend geboten
Wer hat das angeordnet?

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Hypnodoc
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 34x hilfreich)

Einige Dachplatten haben sich gelöst, weil die Bohrlöcher ausgerissen sind, das Dach ist stellenweise undicht. Der Reparaturbedarf wurde auch vom Vermieter gesehen. Eine Beteiligung in unklarer Höhe wurde in Aussicht gestellt.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Hypnodoc):
Die Halle ist denkmalgeschützt.
Dann steht doch irgendwo, WAS und WIE die Halle und das Dach als Denkmal zu schützen/zu erhalten ist.
Demzufolge hat die zuständige Denkmalschutzbehörde mal auf Antrag bzw Anfrage ein *Statement* abzugeben. Sonst drohen durchaus unangenehme Folgen.
Einfach so das Dach neu decken---oder nur reparieren? Womit denn? Mit geteerten Asbestplatten ??? Asbest UND Teer?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Hypnodoc
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 34x hilfreich)

Asbest und Teer war vor über 20 Jahren nicht ungewöhnlich. Es ist klar, dass das Dach komplett gewechselt werden muss. Das Denkmalschutzamt hat noch kein abschließendes Statement abgegeben, wie das neue Dach auszusehen hat. Ich würde gern den kommunalen Vermieter in die Pflicht nehmen.
Ich brauche keine Ratschläge, wie das Hallendach ersetzt werden soll, sondern eine Möglichkeit, möglichst geringe Kosten für den Mieter (Sportverein) zu erreichen.
Bitte meine Frage beantworten.
Danke

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Hypnodoc):
Das Denkmalschutzamt hat noch kein abschließendes Statement abgegeben, wie das neue Dach auszusehen hat.

Tja, dann wird man das wohl erst mal abwarten müssen um eine Prognose zu wagen ob es Instandhaltung oder eine Renovierung wäre.

Ich vermute mal stark das es keine Instandhaltung wäre.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Hypnodoc
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 34x hilfreich)

Kann ein kompletter Wechsel der Bedachung eine Instandhaltung sein? Kein anderes Vorgehen ist möglich, da Asbest nicht angesägt oder angebohrt werden darf.
Gruß Hypnodoc

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Hypnodoc):
Kann ein kompletter Wechsel der Bedachung eine Instandhaltung sein?

Bei der Instandhaltung Instandhaltung werden verschlissene oder defekte Teile gegen Neuteile ausgetauscht oder defekte Bauteile wieder instand gesetzt.

Ist halt die Frage ob man "Teile" hier nur auf die einzeinen Platten bezieht oder das Dach als "Teil" gesehen wird.



Zitat (von Hypnodoc):
Kein anderes Vorgehen ist möglich

Es gibt wohl - je nach Plattenart - Möglichkeiten gleichwertige asbestfreie Platten zu verwenden.
Auch ein ankleben der Bauteile wäre unter Umständen möglich.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Hypnodoc):
Das Denkmalschutzamt hat noch kein abschließendes Statement abgegeben, wie das neue Dach auszusehen hat.
Deswegen bitte dieses abwarten. Gibt es dann etwas, wird dort drinstehen, was zu tun ist.
Zitat (von Hypnodoc):
Asbest und Teer war vor über 20 Jahren nicht ungewöhnlich.
Stimmt. Keinerlei Widerspruch.
Zitat (von Hypnodoc):
Es ist klar, dass das Dach komplett gewechselt werden muss
Wer verlangt das?

Deine Fragen:
Zitat (von Hypnodoc):
Fällt diese Aktion noch unter Instandhaltung? Oder ist das eine Renovierung, bzw. eine bauliche Veränderung, da ja garantiert anderes Bedachungsmaterial verwendet werden muss? Oder handelt es sich um eine andere Variante, die ich nicht auf dem Schirm habe?
können von einem Internetforum nicht benatwortet werden.
Im übrigen ist das keine nach Baurecht zu beantwortende Frage.

Du suchst eine Möglichkeit, möglichst geringe Kosten für den Mieter (Sportverein) zu erreichen.
Verständlich. Du gibst preis: Hallendach, Denkmalschutz, geteerte Asbestplatten, Pächter.


-- Editiert von Anami am 14.04.2019 10:31

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
Hypnodoc
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 34x hilfreich)

In welchem Unterforum wär meine Frage besser aufgehoben?
Ich Frage mal anders: Instandsetzung wird bei Wikipedia mit Reparatur gleich gesetzt. Da das Dach Löcher aufweist, muss es mindestens repariert werden. Dann wäre es keine Instandhaltung mehr, oder?
Gruß und Danke

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Hypnodoc):
Laut Pachtvertrag sind Instandhaltungen durch den Pächter durchzuführen.
Der Pächter soll das Gebäude instand halten.
ABER: Die Halle steht unter Denkmalschutz.
Hier ist also wirklich die Denkmalschutzbehörde das Zünglein an der Waage. Die hat zu sagen, was an diesem Dach gemacht werden darf bzw. muss. Ganz unterschiedliche Auflagen sind denkbar.
http://de.wikipedia.org/wiki/Denkmalpflege#Instandhaltung

Zitat (von Hypnodoc):
Auch benötigt die Stahlkonstruktion einen neuen Anstrich.
Diese Behörde wird auch Vorgaben hinsichtlich der Stahlkonstruktion machen.

Ich weiß, dass die oft seeehr lange brauchen und über die Auflagen schlagen nicht wenige Betroffene die Hände vors Gesicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Hypnodoc):
In welchem Unterforum wär meine Frage besser aufgehoben?

Derzeit in einem mit Hellsehern, da man die Entscheidung des Amtes nicht kennt ...

Es betrifft momentan Baurecht und Mietrecht gleichermaßen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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