Starfverfahren wegen (Fahrrad)Diebstahl

13. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Trismegisto
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Starfverfahren wegen (Fahrrad)Diebstahl

Hallo,
mich interessiert folgende Frage.

Mal angenommen jemand hat schon oft alten Schrottfahrrädern neues Leben eingehaucht, die am Straßenrand standen und wo bisher immer stets an den Häusern geklingelt wurde, um herauszufinden wem das Fahrrad gehört.
Man reparierte sie zum Hobby und verkaufte auch mal das ein oder andere auf ebay kleinanzeigen, man sah es ein bisschen als Weltverbesserung.

Nun sah man ein Pinkes Jugendfahrrad an einer Mauer stehen, welches 2 Wochen an einer Mauer im Regen stand, ein Schiebeschloss besaß in dem der Schlüssel steckte.
Man entschied sich deshalb, nach 2 Wochen das erste mal ohne zu Fragen dieses Fahrrad mitzunehmen, aus der alten erfahrung heraus das es wohl ein nicht mehr gewolltes altes Scheunenfahrrad sei.

Als man es auf ebay kleineanzeigen, mal für 50 mal für 80 euro drinne stehen hatte,
interessierte sich jemand dafür und fragte obe es für die Tochter geeignet sei, man machte einen Termin aus und traf sich.
Derjenige erzählte dem Päärchen sogar, dass er das Fahrrad vor einiger Zeit, an einer Mauer fast 2 Wochen im Regen stehen sah, woraufhin das päärchen mitteilte das dies ihr gestohlenes Fahrrad sei, derjenige war geschockt und sie nahmen es nattürlich mit, da es ihr Eigentum war.
Sie teilten mit, das ganze der Polizei gemeldet zu haben.

Kurze zeit später, bekam man einen Brief, wegen Ermittlung eines Fahrraddiebstahls.
Man ging zur Polizei und erzählte die obige Geschichte.

Ein paar Wochen später bekam man einen Brief, mit dem Vorwurf, jenes Fahhrad an einem Bahnhof entwendet und das Schloss auf nicht bekannte Art aufgebrochen zu haben, um es für sich zu behalten.

Das päärchen zog, nach Rückruf und bitte des angenommenen "Diebes", per Telefon die Anzeige zurück, da für sie die Geschichte wohl zu Glaubwürdig erschien und man sich nicht vorstellen konnte einen Fahrraddieb vor sich zu haben.

Ausserdem gelang es dem "Dieb" eine Person, aus der Nachbarschaft des Fahrradfundorts, aufzufinden die sogar bereit ist vor Gericht auszusagen, dass dieses Fahrrad, mehre Wochen an der Mauer kurz vor ihrem Haus stand!!

Nun die Frage wie man weiter vorgehen soll, da man ja Einspruch erheben muss und es zu einer Gerichtsverhandlung kommen wird.
Sollte man sich einen Anwalt nehmen? Kann man sich selbst Verteidigen?Wie sieht es Mit den Kosten aus?
Die Kosten der Strafe belaufen sich im Beispiel auf 100 Tagessätze a 10 Euro, plus Kosten des Verfahrens und ihre Auslagen....!

Ich bedanke mich schon jetzt für jede erdenkliche Hilfe!!

MfG

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38485 Beiträge, 14013x hilfreich)

Man kann sich trefflich darüber streiten, ob es Fundunterschlagung oder Diebstahl ist. Strafbar ist es so oder so.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Es wurde also offenbar ein Strafbefehl wegen Diebstahl im besonders schweren Fall erlassen. Wenn man das Gericht in der Hauptverhandlung von seiner Geschichte überzeugt bekommt, wäre es nur noch ein einfacher Diebstahl (ggf. Unterschlagung). Das würde das Strafmaß natürlich extrem nach unten drücken. Vielleicht wäre sogar eine Einstellung nach §§ 153 oder 153a StPO drin.

Mit der Geschichte, dass man das in der Vergangenheit schon 100 mal so gemacht hat, sollte man allerdings etwas vorsichtig sein. Denn wenn man bei der entsprechenden Klingelei nicht auf die jeweiligen Besitzer des jeweiligen Fahrrades gestoßen ist, die die Mitnahme genehmigt haben, wären auch das alles Straftaten. Zumindest in den Fällen wo es sich nicht objektiv tatsächlich um absoluten Schrott gehandelt hat, bei dem das Eigentum vom Eigentümer aufgegeben wurde.

Zitat:
Das päärchen zog, nach Rückruf und bitte des angenommenen "Diebes", per Telefon die Anzeige zurück


Das ist rechtlich nicht möglich wie man ja gerade feststellt.

Zitat:
Sollte man sich einen Anwalt nehmen? Kann man sich selbst Verteidigen?Wie sieht es Mit den Kosten aus?


Man darf sich selbst verteidigen. Die Kosten eines Anwalts lägen bei rund 800 € (mind.)



-- Editiert von !!Streetworker!! am 13.04.2019 10:19

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Araval
Status:
Schüler
(180 Beiträge, 44x hilfreich)

Hallo,

wie kann es sein, dass das Schloß des Fahrrades geknackt wurde während Sie schreiben, dass das Fahrrad noch über ein Schloß (mit Schlüssel!) verfügte? War das aufgeknackte Schloß ein anderes? Oder haben die Herrschaften bei der Anzeigeerstattung vielleicht falsche Angaben gemacht?
Wie ist das Fahrrad vom Bahnhof dahin gekommen, wo sie es "gefunden" haben?
Meiner Meinung nach könnte man Ihnen maximal eine (Fund-)Unterschlagung vorwerfen. Aber das ist nur meine persönliche Meinung. Vor Gericht und auf hoher See........ usw.

Araval

Signatur:

Offizieller Sponsor des Bundesfinanzministeriums

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38485 Beiträge, 14013x hilfreich)

Kann doch dahingestellt bleiben, strafbar ist es allemal, und wenn jetzt noch der Rest rauskommt, dann wird es kritisch.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von Trismegisto):
Man reparierte sie zum Hobby und verkaufte auch mal das ein oder andere auf ebay kleinanzeigen, man sah es ein bisschen als Weltverbesserung.
Sicherlich ordentlich versteuert das ganze Zusatzeinkommen? Wäre ja dann sowas wie gewerbliches Handeln...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von Trismegisto):
verkaufte auch mal das ein oder andere auf ebay kleinanzeigen, man sah es ein bisschen als Weltverbesserung.

Wenn man das vor Gericht aussagt wird das nicht hilfreich sein. Ein Weltverbesserer repariert den Schrott und verschenkt ihn dann an Bedürftige. Die Tagessatzhöhe von 10 Euro lässt eher darauf schließen dass es bei den Verkäufen um eine Aufbesserung der staatsfinanzierten Haushaltskasse geht. Was Richter und Staatsanwälte nicht sehr schätzen, wenn man sich hierzu des Eigentums Fremder bedient.


Zitat (von Trismegisto):
dass dieses Fahrrad, mehre Wochen an der Mauer kurz vor ihrem Haus stand

Der übliche Weg bei Fundsachen ist wie folgt: Abliefern beim örtlichen Fundbüro, Abwarten der Frist (in der Regel 6 oder 12 Monate), bei Nichtabholung durch den Verlierer gegen eine Bearbeitungsgebühr samt Urkunde über den Übergang des Eigentums in Empfang nehmen und danach rechtmäßiger Eigentümer sein.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Araval
Status:
Schüler
(180 Beiträge, 44x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Kann doch dahingestellt bleiben, strafbar ist es allemal, und wenn jetzt noch der Rest rauskommt, dann wird es kritisch.

wirdwerden


Es macht aber doch einen Unterschied, ob der TE wegen bes. schw. Fall des D. oder wegen Unterschlagung angeklagt wird.
Und wenn durch die Beantwortung meiner obigen Frage Zweifel an der Diebstahlshandlung bestehen kann das für den TE doch nur gut sein. Bezogen auf dieses eine Fahrrad. Über die anderen "gefundenen" Fahrräder decken wir mal den Schleier der Nächstenliebe. Bloß keine schlafenden Hunde wecken lautet da die Devise.

Signatur:

Offizieller Sponsor des Bundesfinanzministeriums

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.313 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen