Krankenkasse teilt Antrag mit

13. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Einweg
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankenkasse teilt Antrag mit

Hallo, ich wohne seit 15 Jahren nicht mehr bei meinen Eltern und habe mit ihnen nur sehr selten und schwierigen Kontakt.
Ich habe vor kurzem bei meiner Krankenkasse (die natürlich meine aktuelle Adresse kennt) einen Antrag für eine Kur gestellt.
Nun hat eine Mitarbeiterin der Krankenkasse gestern bei meinen Eltern angerufen und hat denen mitgeteilt, dass sie mich versucht zu erreichen, wegen meines Antrages auf die Kur, auch welche Kur ich beantragt habe.

Durfte die Mitarbeiterin meinen Eltern dies mitteilen?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Einweg):
hat denen mitgeteilt, dass sie mich versucht zu erreichen,

Das durfte sie mitteilen.



Zitat (von Einweg):
wegen meines Antrages auf die Kur, auch welche Kur ich beantragt habe.

Das fällt dann unter Datenchutz.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Einweg
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, vielen Dank für Ihre Antwort.
Was kann ich dagegen tun?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31995 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Einweg):
Was kann ich dagegen tun?
Der Krankenkasse schriftlich mitteilen, dass du volljährig bist und selbst auf Fragen der KK antworten kannst. Dass du dir vorbehältst, wegen Datenschutzverletzung der KK aktiv zu werden.
Dass du eine Entschuldigung der KK verlangst.
Zitat (von Einweg):
dass sie mich versucht zu erreichen,
Das konnte die KK durchaus schriftlich tun.

Immerhin hattest du gestern mal wieder Kontakt mit deinen Eltern.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Einweg
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Wie könnte ich gegen die Krankenkasse denn aktiv werden wegen der Datenschutzverletzung?

Habe ich auch gegen die Krankenkasse (wie bei Firmen) einen Auskunft- und Löschanspruch meiner Daten, so dass ich bewirken kann, dass die Telefonnummer meiner Eltern aus meinen Daten gelöscht wird?

-- Editiert von Einweg am 15.04.2019 09:12

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31995 Beiträge, 5630x hilfreich)

ICH würde zuerst mal höflich schreiben.
Abwarten, was die KK dir antwortet.

Ggflls. erst dann größere Geschütze auffahren.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Zuständig für die Bearbeitung von Datenmissbrauchsmeldungen ist der Landesbeauftragte für Datenschutz im jeweiligen Bundesland.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Einweg
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe verstanden, dass du es so machen würdest Anami. :)
Ich bin dir dankbar für den Tip, werde es eventuell auch so machen, trotzdem interessiert mich, ob ich auch gegenüber der Krankenkasse einen Auskunfts- und Löschanspruch zu meinen Daten habe?
Ich würde schon gerne erreichen, dass diese uralte Nummer aus meinem Datensatz gelöscht wird und ich das später (mit einer Auskunft der über mich gespeicherten Daten) auch überprüfen kann.

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