Mietkaution bei Bank angelegt, Prüfung des Mieters durch Bank ?

14. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
pillar
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietkaution bei Bank angelegt, Prüfung des Mieters durch Bank ?

Guten Tag,

ich habe eine Frage bezüglich der Anlage der Kaution bei der Bank. Die Kaution wird als treuhänderisch verwaltetes Mietkautionssparbuch angelegt, d.h. ich brauch nicht anwesend sein und der Vermieter benötigt lediglich meinen Personalausweis. Hier nun aber das Problem bzw. die Frage. Wofür brauch die Bank meinen Ausweis? Dient dies dazu, mich als Person zu überprüfen? In der Vergangenheit hab ich leider mit einigen dummen Aktionen dafür gesorgt, dass meine Schufa nicht mehr die Beste ist. Habe auch ein P-Konto und bereits in der Vergangenheit Probleme gehabt, ein Konto zu eröffnen. Für die Wohnung wird für mich gebürgt und eine Schufa wurde nicht verlangt ( mein Glück ). Wenn die Bank nun aber anhand meines Ausweises einige Überprüfungen macht und evtl. das Konto für die Kaution verweigert, bzw. dem Vermieter über meine schlechte Bonität informiert, könnte es schlussendlich doch noch dazu führen, dass ich die Wohnung nicht bekomme.
Meine Frage ist also: Prüft die Bank meinen Hintergrund mithilfe des Ausweises und könnte es im Zuge dessen zu einer Nicht-Gewährung des Kontos kommen ( und der Vermieter erfährt, dass im Punkto Schufa bei mir nicht alles einwandfrei ist ) oder ist es der Bank egal, da das Konto eh auf den Vermieter läuft und ja eh nur die Kaution eingezahlt wird ( Über Geld auf dem Konto freut sich ja in der Regel jede Bank ).

Ich wäre sehr dankbar für eine Antwort zu meiner Frage, da ich mir diesbezüglich wirklich Sorgen machen.

Gruß

pillar

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Wer sagte denn das zur Eröffnung des Kautionskontos der PA benötigt wird?

Der Vermieter oder die Bank?

Ich kenne das nur so das der Mietvertrag dazu benötigt wird.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von pillar):
und der Vermieter benötigt lediglich meinen Personalausweis.
Ich sehe kein Problem.
Dein Vermieter eröffnet für dich nach diesem Mietvertrag (für diese Person lt. PA) ein Kautionskonto. Fertig.
Zitat (von pillar):
Wofür brauch die Bank meinen Ausweis?
Braucht die Bank ihn wirklich?
Zitat (von pillar):
evtl. das Konto für die Kaution verweigert,
Quatsch. Träum was schönes.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
pillar
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Also danke erstmal für die Rückmeldungen. Wohl möglich male ich mir da mal wieder nur Sachen aus, die im Endeffekt eh nicht eintreten. Nur mach ich mir leider trotzdem Sorgen.
Es wurde vom Vermieter, oder besser von der Gesellschaft, die das verwaltet, extra eine Kopie meines Ausweises gefordert, da dies Laut deren Aussage von der Bank benötigt wird.
Und manche Banken hatten in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen mit mir gemacht ( die Bank für das Kautionssparbuch zum Glück noch nicht ).

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#4
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3514 Beiträge, 557x hilfreich)

Ich lege die Kautionen bei der Hausbank von Haus und Grund an.

Kann sogar per Mail erledigt werden, sobald man dort ein Konto eröffnet hat.

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Ich lege die Kautionen bei der Hausbank von Haus und Grund an.


Ja machen wir auch. Früher gaaaaaaanz früher ... da benötigte man für ein Kautionssparbuch noch den Mieter bzw. dessen PA, aber das ist schon ewig her.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von pillar):
Nur mach ich mir leider trotzdem Sorgen.
Davon kann dich hier niemand befreien.

Trotzdem: Der Vermieter will und soll deine Kaution sicher hinterlegen. Mehr nicht. Daran rührt dann keiner mehr, bis du die Kaution zurückbekommen wirst.
Du willst kein Geld, du hast welches gegeben--- zur Aufbewahrung und Sicherheit. Zur Mehrung geht schon längst nicht mehr.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Wieso werden die Befürchtungen mit der Vorlage des Ausweises begründet ?

Auch ohne Ausweis kann ein Gläubiger die Mietkaution pfänden, wenn er davon erfährt.
Die Daten des Mieters müssen bei der Anlage der Mietkaution ja vom Vermieter genannt werden.
Verfügen kann der Gläubiger darüber aber nicht, sondern erst wenn sie zur Rückzahlung wieder frei wird.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#8
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Wieso werden die Befürchtungen mit der Vorlage des Ausweises begründet ?

Auch ohne Ausweis kann ein Gläubiger die Mietkaution pfänden, wenn er davon erfährt.


Wer redet denn hier von Pfändung?!?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Zitat:
Wer redet denn hier von Pfändung?!?


Vor was sonst soll den die Mietkaution für Dritte unbekannt bleiben ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von pillar):
Wenn die Bank nun aber anhand meines Ausweises einige Überprüfungen macht und evtl. das Konto für die Kaution verweigert,


Das wird nicht geschehen.

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