Neu einzug küchenspüle defekt

14. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Freddydoso
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Neu einzug küchenspüle defekt

Hallo

Herr F hat folgendes problem
Mit seinen Vermieter k

Herr F hat vor kurzem eine Wohnung Bezogen
Direkt beim Einzug musste bedauerlicherweiße festgestellt
Werden
Das das der wasserhahn der Küchenspüle nicht Funktioniert
Es kommt für eine Minute sehr wenig Wasser dann gar keins mehr

Zuerst hieß es Herr F Müsste warten bis die stadtwerke kommen
Es sind noch 1000 Kunden vorher dran

Jetzt heißt es auf ein Mal Herr F müsste selber dafür aufkommen da es sich um kleinst Reaparatur Handelt
Im Mietvertrag steht das der Mieter bei kleinstreaparturen bis zu 90 euro selber zu tragen hat
Das Absperrventil soll die Ursache sein

Ohne Genau Die wahre Ursache ausfindig zu machen denn vielleicht liegt da ja noch mehr im argen
Wir reden hier Prinzip nur von einer mutmaßung


Jetzt ist Frage ob das So stimmt

Und rechtens ist das Herr F der Mieter selber für die Kosten auf kommen muss

Bin der Meinung jetzt Mal so im Vergleich wenn ich mir ein neues Auto Kaufe
Per Lieferung an meine Haustür
Und dann festellen muss das
Das Lenkrad fehlt

Und im Kaufvertrag drinne steht das Käufer für kleine Reparaturen selbst auf kommen
Muss

Dann doch nur wenn ich selber
Einen schaden verursacht habe durch unsachgemäßen Gebrauch des Wagens oder allgemeiner Abnutzung

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Freddydoso):
Im Mietvertrag steht das der Mieter bei kleinstreaparturen bis zu 90 euro selber zu tragen hat
Das Absperrventil soll die Ursache sein


Grundsätzlich ist das erst einmal richtig, aber da Sie erst neu eingezogen sind, gilt es nicht, Mangel nochmals melden, schriftlich (Brief aus Papier und nicht virtuell, Zugangsnachweis nicht vergessen, also am besten selber bei der HV abgeben) auffordern den Mangel innerhalb von X Tagen ab Datum des Schreibens zu beheben, nach Ablauf der Frist Selbstvornahme in Aussicht stellen mit dem Hinweis, dass die entstehenden Kosten dann beim VM geltend gemacht werden.


-- Editiert von AltesHaus am 14.04.2019 22:04

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#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Wichtig dabei:
Selbst zu tragen sind nur die Kosten, den Auftrag muss der Vermieter vergeben !!!!

Kleiner Tipp:
Schon mal am Wasserhahn das Sieb abgeschraubt und nachgesehen, ob da was drin hängt ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Selbst zu tragen sind nur die Kosten, den Auftrag muss der Vermieter vergeben !!!!


Nicht bei Selbstvornahme.

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#4
 Von 
Freddydoso
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Selbst Vornahme
Ist in diesen Fallen weniger
Angebracht
So etwas sollte immer nur ein Techniker machen
Allein schon weil der Wasser Zulauf zu meiner Wohnung abgestellt werden muss
Sonst kommt es Ratz fatz Zu einen Wasser schaden gegrade dann wenn das Absperrventil die Ursache
Ist

Das Ding ist der Vermieter hat mich im Vertrag Nicht darauf hingewiesen daß die Wasserzufuhr in der Küche nicht gegeben ist weil dort etwas defekt
Ist

Ich denke nicht Das ein Vermieter das Recht hat diesen schaden kostentechnisch auf mich als neu Mieter ab zu wälzen

Ich bin nicht Verursacher

So jeden Fall erst mal meine Logic
Und mein rechts empfinden
Doch Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Schuhe

Deshalb bin ich etwas überfragt was ich jetzt machen soll

Achso bevor ich es vergesse unterhalb der Spüle ist auch nichts zum auf oder zu drehen um den Wasserdruck zu regulieren





-- Editiert von Freddydoso am 15.04.2019 02:09

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Freddydoso):
Deshalb bin ich etwas überfragt was ich jetzt machen soll

Steht in #1



Zitat (von Freddydoso):
Das Ding ist der Vermieter hat mich im Vertrag Nicht darauf hingewiesen daß die Wasserzufuhr in der Küche nicht gegeben ist weil dort etwas defekt Ist

Vermutlich mangelt es ihm an hellseherischen Fähigkeiten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Freddydoso
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Freddydoso):
Deshalb bin ich etwas überfragt was ich jetzt machen soll

Steht in #1



Zitat (von Freddydoso):
Das Ding ist der Vermieter hat mich im Vertrag Nicht darauf hingewiesen daß die Wasserzufuhr in der Küche nicht gegeben ist weil dort etwas defekt Ist

Vermutlich mangelt es ihm an hellseherischen Fähigkeiten.[/quot


Niaa das kann er natürlich im Nachhinein behaupten
Aber grundsätzlich Gilt
Doch eigentlich das ein Vermieter bevor eine Wohnung neu vermietet
Über sowas bescheid weiß schließlich wurde die Wohnung vom alten mieter ja auch so abgenommen

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Freddydoso):
Aber grundsätzlich Gilt
Doch eigentlich das ein Vermieter bevor eine Wohnung neu vermietet
Über sowas bescheid weiß schließlich wurde die Wohnung vom alten mieter ja auch so abgenommen


Echt jetzt? Grundsätzlich? ... na dann mal flugs her mit der entsprechenden Vorschrift, die ist mir nicht bekannt und ich lerne immer gerne dazu.

Zitat (von Freddydoso):
Selbst Vornahme
Ist in diesen Fallen weniger
Angebracht
So etwas sollte immer nur ein Techniker machen


Sie missverstehen das Wort, .... Selbstvornahme bedeutet nicht, dass Sie es "selbst" machen, sondern selber jemanden beauftragen (Fachmann), selber bezahlen und dann dem VM diese Kosten in Rechnung stellen.

Und nochmals ini #1 steht alles was Sie benötigen.

-- Editiert von AltesHaus am 15.04.2019 08:23

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Freddydoso):
Nicht darauf hingewiesen daß die Wasserzufuhr in der Küche nicht gegeben ist weil dort etwas defekt Ist
Ist das denn so?
Zitat (von Freddydoso):
Achso bevor ich es vergesse unterhalb der Spüle ist auch nichts zum auf oder zu drehen um den Wasserdruck zu regulieren
Du meinst das Eckventil. Das kann auch im Bad sein. Oder das kann auch in einer etwa augenhohen Vorwand *versteckt* sein, etwa hinter einem Badspiegel.

Ist der Wasserdruck denn im Bad normal? Und auch kalt und warm?
Seit wann wohnst du dort?


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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