Hallo
Herr F hat folgendes problem
Mit seinen Vermieter
k
Herr F hat vor kurzem eine Wohnung Bezogen
Direkt beim Einzug musste bedauerlicherweiße festgestellt
Werden
Das das der wasserhahn der Küchenspüle nicht Funktioniert
Es kommt für eine Minute sehr wenig Wasser dann gar keins mehr
Zuerst hieß es Herr F Müsste warten bis die stadtwerke kommen
Es sind noch 1000 Kunden vorher dran
Jetzt heißt es auf ein Mal Herr F müsste selber dafür aufkommen da es sich um kleinst Reaparatur Handelt
Im Mietvertrag steht das der Mieter bei kleinstreaparturen bis zu 90 euro selber zu tragen hat
Das Absperrventil soll die Ursache sein
Ohne Genau Die wahre Ursache ausfindig zu machen denn vielleicht liegt da ja noch mehr im argen
Wir reden hier Prinzip nur von einer mutmaßung
Jetzt ist Frage ob das So stimmt
Und rechtens ist das Herr F der Mieter selber für die Kosten auf kommen muss
Bin der Meinung jetzt Mal so im Vergleich wenn ich mir ein neues Auto Kaufe
Per Lieferung an meine Haustür
Und dann festellen muss das
Das Lenkrad fehlt
Und im Kaufvertrag drinne steht das Käufer für kleine Reparaturen selbst auf kommen
Muss
Dann doch nur wenn ich selber
Einen schaden verursacht habe durch unsachgemäßen Gebrauch des Wagens oder allgemeiner Abnutzung
Neu einzug küchenspüle defekt
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
ZitatIm Mietvertrag steht das der Mieter bei kleinstreaparturen bis zu 90 euro selber zu tragen hat :
Das Absperrventil soll die Ursache sein
Grundsätzlich ist das erst einmal richtig, aber da Sie erst neu eingezogen sind, gilt es nicht, Mangel nochmals melden, schriftlich (Brief aus Papier und nicht virtuell, Zugangsnachweis nicht vergessen, also am besten selber bei der HV abgeben) auffordern den Mangel innerhalb von X Tagen ab Datum des Schreibens zu beheben, nach Ablauf der Frist Selbstvornahme in Aussicht stellen mit dem Hinweis, dass die entstehenden Kosten dann beim VM geltend gemacht werden.
-- Editiert von AltesHaus am 14.04.2019 22:04
Wichtig dabei:
Selbst zu tragen sind nur die Kosten, den Auftrag muss der Vermieter vergeben !!!!
Kleiner Tipp:
Schon mal am Wasserhahn das Sieb abgeschraubt und nachgesehen, ob da was drin hängt ?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatSelbst zu tragen sind nur die Kosten, den Auftrag muss der Vermieter vergeben !!!! :
Nicht bei Selbstvornahme.
Selbst Vornahme
Ist in diesen Fallen weniger
Angebracht
So etwas sollte immer nur ein Techniker machen
Allein schon weil der Wasser Zulauf zu meiner Wohnung abgestellt werden muss
Sonst kommt es Ratz fatz Zu einen Wasser schaden gegrade dann wenn das Absperrventil die Ursache
Ist
Das Ding ist der Vermieter hat mich im Vertrag Nicht darauf hingewiesen daß die Wasserzufuhr in der Küche nicht gegeben ist weil dort etwas defekt
Ist
Ich denke nicht Das ein Vermieter das Recht hat diesen schaden kostentechnisch auf mich als neu Mieter ab zu wälzen
Ich bin nicht Verursacher
So jeden Fall erst mal meine Logic
Und mein rechts empfinden
Doch Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Schuhe
Deshalb bin ich etwas überfragt was ich jetzt machen soll
Achso bevor ich es vergesse unterhalb der Spüle ist auch nichts zum auf oder zu drehen um den Wasserdruck zu regulieren
-- Editiert von Freddydoso am 15.04.2019 02:09
ZitatDeshalb bin ich etwas überfragt was ich jetzt machen soll :
Steht in #1
ZitatDas Ding ist der Vermieter hat mich im Vertrag Nicht darauf hingewiesen daß die Wasserzufuhr in der Küche nicht gegeben ist weil dort etwas defekt Ist :
Vermutlich mangelt es ihm an hellseherischen Fähigkeiten.
Zitat:ZitatDeshalb bin ich etwas überfragt was ich jetzt machen soll :
Steht in #1
ZitatDas Ding ist der Vermieter hat mich im Vertrag Nicht darauf hingewiesen daß die Wasserzufuhr in der Küche nicht gegeben ist weil dort etwas defekt Ist :
Vermutlich mangelt es ihm an hellseherischen Fähigkeiten.[/quot
Niaa das kann er natürlich im Nachhinein behaupten
Aber grundsätzlich Gilt
Doch eigentlich das ein Vermieter bevor eine Wohnung neu vermietet
Über sowas bescheid weiß schließlich wurde die Wohnung vom alten mieter ja auch so abgenommen
ZitatAber grundsätzlich Gilt :
Doch eigentlich das ein Vermieter bevor eine Wohnung neu vermietet
Über sowas bescheid weiß schließlich wurde die Wohnung vom alten mieter ja auch so abgenommen
Echt jetzt? Grundsätzlich? ... na dann mal flugs her mit der entsprechenden Vorschrift, die ist mir nicht bekannt und ich lerne immer gerne dazu.
ZitatSelbst Vornahme :
Ist in diesen Fallen weniger
Angebracht
So etwas sollte immer nur ein Techniker machen
Sie missverstehen das Wort, .... Selbstvornahme bedeutet nicht, dass Sie es "selbst" machen, sondern selber jemanden beauftragen (Fachmann), selber bezahlen und dann dem VM diese Kosten in Rechnung stellen.
Und nochmals ini #1 steht alles was Sie benötigen.
-- Editiert von AltesHaus am 15.04.2019 08:23
Ist das denn so?ZitatNicht darauf hingewiesen daß die Wasserzufuhr in der Küche nicht gegeben ist weil dort etwas defekt Ist :
Du meinst das Eckventil. Das kann auch im Bad sein. Oder das kann auch in einer etwa augenhohen Vorwand *versteckt* sein, etwa hinter einem Badspiegel.ZitatAchso bevor ich es vergesse unterhalb der Spüle ist auch nichts zum auf oder zu drehen um den Wasserdruck zu regulieren :
Ist der Wasserdruck denn im Bad normal? Und auch kalt und warm?
Seit wann wohnst du dort?
Und jetzt?
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