Mietvertrag mit Mindestmietdauer vorzeitig beenden?

15. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12315.04.2019 02:20:37
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag mit Mindestmietdauer vorzeitig beenden?

Ich habe vor 4 Monaten einen Mietvertrag mit einer Mindestmietdauer von einem Jahr unterschrieben und möchte, wenn möglich, von diesem zurücktreten.
Aus traurigen persönlichen Umständen konnte ich die Wohnung nicht beziehen, der Vermieter bestand dennoch darauf die Mietzahlungen zu erhalten.
Zudem kam es bisher nicht zu einer Übergabe. Ich habe daher keine Schlüssel, Zählerstände oder weitere Unterlagen außer dem Mietvertrag. Bisher schickte mir der Vermieter auch keinen Nachweis über meine erbrachte Kautionszahlung.

Gibt es für mich eine Möglichkeit den Mietvertrag vorzeitig zu beenden?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Lemmy7):
Ich habe vor 4 Monaten einen Mietvertrag mit einer Mindestmietdauer von einem Jahr unterschrieben

Wortlaut der Klausel?



Zitat (von Lemmy7):
Zudem kam es bisher nicht zu einer Übergabe. ... Bisher schickte mir der Vermieter auch keinen Nachweis über meine erbrachte Kautionszahlung.

Warum genau?
Wann und wie genau eingefordert?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Traurige Umstände sind welche?

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#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Ob "traurige Umstände" oder "einfach keinen Bock auf die Wohnung" ist rechtlich irrelevant.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Ob "traurige Umstände" oder "einfach keinen Bock auf die Wohnung" ist rechtlich irrelevant.


Nein zu pauschal .... , zB kann ein Unfall, der den Mieter auf einen Rollstuhl angewiesen sein lässt, durchaus ein vorzeitiger Kündigungsgrund sein.

-- Editiert von AltesHaus am 15.04.2019 09:56

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#5
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Nein, nicht einmal dann, s. hier:

https://www.mietrecht.org/kuendigung/kuerzere-kuendigungsfrist-einer-wohnung-wegen-krankheit/

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Es ist mir eigentlich wurscht was da steht, aus Erfahrung sage ich, dass es ein Grund sein kann.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von guest-12315.04.2019 02:20:37):
Zudem kam es bisher nicht zu einer Übergabe


Warum nicht? Hat der Vermieter die verweigert?

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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