Hallo liebe Leute
Ich lasse mich von meiner noch Frau scheiden, sie ist Deutsch eingebürgert und ich, habe unbefristete Aufenhaltstitel EU. (beide ursprünglich aus dem selben Land)
Die frage ist: kann ich im Heimatland scheiden und dies in Deutschland in kraft machen ?
P.S: wir haben im Heimatland geheiratet und sie war noch nicht Deutsch. Also spricht sie ist eingebürgert worden nach der Eheschließung.
Danke
Scheidung im Ausland - Nicht EU
15. April 2019
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Frage vom 15. April 2019 | 12:13
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Scheidung im Ausland - Nicht EU
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#1
Antwort vom 15. April 2019 | 13:05
Von
Status: Gelehrter (10655 Beiträge, 4201x hilfreich)
Aus welchem Land stammen Sie denn und wo leben Sie, als auch Ihre Nochehefrau?
-- Editiert von spatenklopper am 15.04.2019 13:06
#2
Antwort vom 15. April 2019 | 14:04
Von
Status: Unbeschreiblich (38390 Beiträge, 13990x hilfreich)
Im Prinzip kann man bei jeder ausländischen Scheidung hinterher die Implementierung in Deutschland beantragen. Ist aber nicht ganz preiswert, obs durchgeht ist dann noch eine andere Frage. Was spricht denn gegen eine Scheidung in Deutschland, wenn doch beide hier leben?
wirdwerden
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#3
Antwort vom 15. April 2019 | 15:32
Von
Status: Unbeschreiblich (31998 Beiträge, 5631x hilfreich)
Zuerst wollte sie sich scheiden lassen.ZitatIch lasse mich von meiner noch Frau scheiden, :
Aber egal, ihr beide wollt euch scheiden lassen. Das mit der Trennung vorher hatten wir dir schon erklärt.
Meine Meinung: Die Scheidung wird in Deutschland nach deutschem Recht gemacht.
Es wird für dich nicht billiger und nicht schneller, ins Herkunftsland zu fahren und dort die Ehe scheiden zu lassen. Dazu musst du im Herkunftsland auch alle Unterlagen deiner Frau vorlegen. Wahrscheinlich muss deine Frau dort auch zur Scheidung anwesend sein. Sie muss also hinfahren/fliegen.
Falls Unterhalt zu zahlen ist, wird der auch nach deutschem Recht berechnet.
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