Reise irreführende Angaben auf Buchungsübersicht, Reise gebucht, was nun?

15. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Zoja123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Reise irreführende Angaben auf Buchungsübersicht, Reise gebucht, was nun?

Ich habe gestern eine Reise über ein großes Portal gebucht.

Wir sind 4 Personen und haben direkt für 4 Personen gesucht. In der Übersicht stand, dass wir "Doppelzimmer" buchen und der Preis war 4 x 550 Euro. Ich habe die Buchungsübersicht abgespeichert.

Auf der Bestätigung steht dann auf einmal "1 x Doppelzimmer".

Bevor wir gebucht haben, haben wir uns auch das Hotel angeguckt und das Hotel bietet nur Zimmer für 2 oder max. 3 Personen an. Mit dieser Information im Hinterkopf dachten wir es ist selbstverständlich, dass 2 x Doppelzimmer gebucht werden. Doppelzimmer ist ja auch plural.

Preislich macht es kaum einen Unterschied, ob man die Ergebnisse für 2 Personen filtert und 2 x seperat bucht. Es sind nur 15 Euro mehr pro Person, ich habe sogar gerade ein Ergebniss auf der Seite gefunden, dass noch günstger ist. Was ich sagen will ist, dass es preislich keinen Unterschied macht. Ich denke jeder normale Mensch würde hier davon ausgehen, dass 2 Zimmer gebucht werden, oder irre ich mich? Zumindest dachten wir das alle.

Ich habe gerade mit dem Portal gesprochen und alles in allem können sie mir nicht helfen / wollen es vielleicht gar nicht versuchen, weil der Veranstalter das Kontingent einkauft bla bla und nur kostenpflichtig storniert werden kann.

Der Mitarbeiter war übrigens überfragt wie man sonst 2 Zimmer für 4 Personen buchen kann. Außerdem hat er gesagt, dass sehr viele Zimmer noch frei wären.

Ich wäre einfach zufrieden wenn das extra Zimmer gebucht werden würde und wir meinetwegen die Differenz dazu zahlen. 4 erwachsene Personen ist halt nicht toll, ich denke das könnt ihr nachvollziehen.

Welche Möglichkeiten habe ich? Lohnt es sich rechtlich dagegen vorzugehen? Kostet eine rechtliche Beratung bereits etwas, ist es das Wert oder müssen wir uns auf einen schlechten Urlaub einstellen?

Vielen Dank!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Zoja123):
Ich habe gestern eine Reise über ein großes Portal gebucht.

War das Portal ein Vermittler oder ein Reiseveranstalter?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Zoja123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Zoja123):
Ich habe gestern eine Reise über ein großes Portal gebucht.

War das Portal ein Vermittler oder ein Reiseveranstalter?


Vermittler. Der Reiseveranstalter sagt er kann angeblich mit Buchungen von Vermittlern nicht helfen, aber ich habe den Reiseveranstalter auch kontaktiert, mal gucken was kommt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Klarer Fall:
Mit den Screenshot lässt sich nachweisen, dass keine übereinstimmende Willenserklärung vorliegt.
Damit existiert kein Vertrag.
Der Reiseveranstalter muss das gesamte Geld zurückerstatten.

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