Fensteraustausch mit Nachteilen

16. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Mieter241108
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fensteraustausch mit Nachteilen

Hallo,
Gestern wurden unsere Fenster im Schlafzimmer ausgetauscht. Eine Balkontür und ein großes Fenster. Vorher gab es keine Probleme, jetzt hat man uns allerdings ein Fenster eingebaut, welches sich nicht öffnen lässt. Wir haben über dieses Fenster viel gelüftet und waren alles andere als einverstanden mit dem Tausch.
Unser Vermieter hatte ein Fenster mit Flügel bestellt, doch der Fenstereinbauer hat eigenmächtig die Bestellung geändert mit dem Grund das Fenster würde sich verziehen, wenn man es mit Flügel nutzen würde.
Mein Vermieter hat dies akzeptiert und uns mitgeteilt, dass das nun mal jetzt so wäre. Als wir uns wehrten, kam dann vom Fenstereinbauer die Antwort, dass sie einen Flügel nur dann einbauen, wenn wir (Mieter) unterschreiben, dass wir bei Schäden (Fenster verzieht sich) die Anfahrt und Arbeitsstunden der Firma bezahlen.
Mein Vermieter und der Fenstereinbauer kennen sich wohl privat.
Das kommt uns alles komisch vor, es handelt sich um eine DG Wohnung, in der es sehr heiß wird und das sind die einzigen großen Fenster (sonst nur Dachfenster).
Darf mein Vermieter uns einfach so ein Fenster einbauen lassen, das nicht mehr zu öffnen ist im Gegensatz zu vorher??? (Ohne unser Wissen oder Zustimmung wohlgemerkt!)
Außerdem: Ist es üblich, dass die Forma es nur wechselt unter der Premisse, dass der Mieter die Kosten übernehmen muss (vertragl. Festgehalten), sollte sich das Fenster verziehen?!
Ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann!
Vielen Dank! LG Mieter241108

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Die Tür ist aber noch da?

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#2
 Von 
Mieter241108
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja die Tür gibt es noch.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Es ist tatsächlich so, dass man früher weitaus größere qm "befenstert" hat mit Flügelfenstern als heutzutage.

Grundsätzlich ist es so, dass - ob Flügel- oder feststehendes Fenster - die Fläche gleichgeblieben ist und dadurch auch die Erwärmung des Raumes. Der Lüftungsvorgang (im Sommer) wird wohl id Nacht erfolgen und dazu reicht die Türe aus.

Wenn das Fenster noch nicht eingebaut ist, verhandeln Sie mit dem VM über einen Rollladen, der würde am Tage dann die Hitze draußen halten können (weitestgehend).

Zitat (von Mieter241108):
Außerdem: Ist es üblich, dass die Forma es nur wechselt unter der Premisse, dass der Mieter die Kosten übernehmen muss (vertragl. Festgehalten), sollte sich das Fenster verziehen?!


Die Firma hat mit Ihnen keinen Vertrag, also auch keinen Anspruch auf eine Unterschrift. .... fragen Sie doch mal bei einem anderen Fensterbauer, holen Sie Alternativangbote ein ...

-- Editiert von AltesHaus am 16.04.2019 12:09

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Nachtrag ... mir ist grad eingefallen, dass ein solcher Ausschluss (Verziehen des Fensters) durchaus üblich ist, Wir haben in einer Immobilie vor ca. 3 Jahren die Fenster austauschen lassen und da hier keine feststehende gewünscht waren, mussten wir -als Eigentümer- eine ähnliche Erklärung unterschreiben. Allerdings bis heute hat sich kein Fenster verzogen, was wohl daran liegt, dass es a) nicht den ganzen Tag geöffnet ist und b) sehr pfleglich damit umgegangen wird. ... das würde gewiss auch für Sie als jetzigen Mieter gelten, aber wie ist es dann mit einem Nachmieter, ob dieser dann ähnliche Sorgfalt walten lassen würde ist fraglich, und ob Sie für nachkommende Mietergenarationen die Haftung übernehmen würden wollen halte ich für ausgeschlossen.

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#5
 Von 
Mieter241108
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle und informative Antwort!
Daraus ergiben sich für uns relevante Schritte, die wir noch gehen können!

0x Hilfreiche Antwort

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