Eigentumsübertragung und Verwalterauskünfte

16. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
glossar
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigentumsübertragung und Verwalterauskünfte

Hallo, wir werden erst durch die Eintragung im Grundbuch Eigentümer einer Eigentumswohnung. Ohne diesen Eintragungsnachweis der Eigentumsüberschreibung erhalten wir vom Verwalter einer WEG keine Unterlagen und Auskünfte. Reicht hier eine vom Notar erstellte Erklärung aus, dass wir am Tag X den Notarvertrag geschlossen haben und das Eigentum auf uns überschrieben wird? Die Eigentumsüberschreibung und Eintragung beim Grundbuchamt dauert mindest 2-3-Monate.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

Normalerweise sollte eine schriftliche Vollmacht des bisherigen Eigentümers ausreichen. Wenn man sicher gehen möchten, kann man sich eine solche Vollmacht auch notariell beglaubigen lassen.

Signatur:

lg.
R.M.

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#2
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Wie du schon richtig erkannt hast werdet ihr erst durch den Grundbucheintrag zu Eigentümern, und der Logik folgend auch erst damit Mitglieder der Eigentümergemeinschaft (mit allen Rechten UND Pflichten).

Natürlich KANN die HV auch auch jetzt schon Unterlagen und Auskünfte geben, müssen muss sie es aber nicht.

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