Hallo, wir werden erst durch die Eintragung im Grundbuch
Eigentümer einer Eigentumswohnung. Ohne diesen Eintragungsnachweis der Eigentumsüberschreibung erhalten wir vom Verwalter einer WEG keine Unterlagen und Auskünfte. Reicht hier eine vom Notar erstellte Erklärung aus, dass wir am Tag X den Notarvertrag geschlossen haben und das Eigentum auf uns überschrieben wird? Die Eigentumsüberschreibung und Eintragung beim Grundbuchamt dauert mindest 2-3-Monate.
Eigentumsübertragung und Verwalterauskünfte
16. April 2019
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Frage vom 16. April 2019 | 13:52
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigentumsübertragung und Verwalterauskünfte
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
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#1
Antwort vom 16. April 2019 | 16:29
Von
Status: Bachelor (3882 Beiträge, 2382x hilfreich)
Normalerweise sollte eine schriftliche Vollmacht des bisherigen Eigentümers ausreichen. Wenn man sicher gehen möchten, kann man sich eine solche Vollmacht auch notariell beglaubigen lassen.
#2
Antwort vom 16. April 2019 | 16:30
Von
Status: Lehrling (1531 Beiträge, 917x hilfreich)
Wie du schon richtig erkannt hast werdet ihr erst durch den Grundbucheintrag zu Eigentümern, und der Logik folgend auch erst damit Mitglieder der Eigentümergemeinschaft (mit allen Rechten UND Pflichten).
Natürlich KANN die HV auch auch jetzt schon Unterlagen und Auskünfte geben, müssen muss sie es aber nicht.
Und jetzt?
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