Probleme mit Schlüsselübergabe per Post

16. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Steve34123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Probleme mit Schlüsselübergabe per Post

Guten Tag, vielleicht kann mir jemand auf meine Fragen ein paar kompetente Antworten geben.

Ich habe zum 30.4. meine Mietwohnung gekündigt und bin etwa 400 km entfernt weggezogen.
Nun steht die Schlüsselübergabe an und ich möchte dem Vermieter die Schlüssel auf dem Postweg per Wertbrief zukommen lassen, da ich es auch aus beruflichen Gründen nicht mehr schaffe, die Sache vor Ort zu regeln.
Der Vermieter stellt sich quer und ist damit nicht einverstanden und würde die Schlüssel auf diesem Wege nicht annehmen wollen.
Ich habe auch angeboten, dass ich eine Person vor Ort für die Übergabe bevollmächtigten könnte. Darauf antwortet er nicht und zeigt keinerlei Bereitschaft. Wie könnte man jetzt am besten vorgehen? Kann der Vermieter tatsächlich auf eine persönliche Übergabe beharren? Wie sieht da die rechtliche Lage aus?

Vielen Dank schon mal für die Antworten.

-- Editiert von Steve34123 am 16.04.2019 16:03

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Senden Sie einer Person Ihres Vertrauens VOR ORT die Schlüssel mit einem Briefchen

Zitat:
Geehrter VM

anliegend reiche ich folgende mir zur Mietsache XY überlassene Schlüssel

x Haustürschlüssel
x Wohnungsschlüssel
usw.usf.

zu meiner Entlastung zurück.

Ort, Datum Unterschrift.

Die Zustellung des Briefes erfolgt durch Boten.


Den Boten dann bitten den Brief mit Schlüssel einzutüten und dem VM id Briefkasten zu werfen. Fertig.

Ich hoffe sehr für Sie, dass von der Wohnung bei Auszug Fotos in ausreichender Zahl und Güte gemacht wurden um bei evtl. Streitigkeiten Beweise zu haben.

Viel Erfolg

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#2
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Sicher geht es um das Übergabeprotokoll. Das wird wohl der Hintergrund sein.

Wenn es wirklich nur die Schlüsselübergabe betrifft, dem Boten schriftlich Vollmacht hierfür erteilen und persönlich abgeben lassen und den Erhalt durch den VM quittieren lassen.

Briefkasten ist zu Vage. Wenn der VM schlecht drauf ist, müßte ggf. bewiesen werden, daß die Schlüssel zugestellt werden/wurden.

Signatur:

Jeder für sich allein, ist nichts. Zusammen aber, sind wir ein unschlagbares Team!

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Na ja, Briefkasten wär mir etwas wackelig. Also entweder durch Boten persönlich abgeben lassen, oder aber auch die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher überlegen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Also entweder durch Boten persönlich abgeben lassen,


fällt aus weil ...:

Zitat (von Steve34123):
Ich habe auch angeboten, dass ich eine Person vor Ort für die Übergabe bevollmächtigten könnte. Darauf antwortet er nicht und zeigt keinerlei Bereitschaft.


Deswegen bleibe ich bei dem wie ich handeln würde ... Gerichtsvollzieherzustellung ... echt jetzt?? Wenn der VM sich weigert ist es halt so, das muss man respektieren. Andere Dinge werden auch id Briefkasten geworfen, fertig.

Zitat (von Spejbl):
Sicher geht es um das Übergabeprotokoll. Das wird wohl der Hintergrund sein.


Da derlei Ding keinen rechtlichen Hintergrund haben und der TE den Weg auch scheut, fällt das also auch weg.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Was genau hindert einen daran, dem Vermieter den Schlüssel per entsprechenden Brief zukommen zu lassen? Verweigert er, befindet er sich doch im Annahmeverzug ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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