Warmwasserabrechnung Brunata

16. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Farnmausi
Status:
Schüler
(363 Beiträge, 193x hilfreich)
Warmwasserabrechnung Brunata

Hallo liebe Foris,
großes Verständnissproblem mit der Warmwasserabrechnung obiger Firma. Das schrieb ich heute der Hausverwaltung;
Hallo, trotz aller Bemühungen ist mir persönlich die Abrechnung nicht nachvollziehbar und bitte um Erklärung.
Einzelperson, Warmwasser-Zapfstelle im Bad = Dusche und Waschbecken - Küche 1 Spüle, nach B****ta 7 Zähler und ich soll 131,56 € zahlen.
Nachbarn nebenan (2 Personen), Warmwasser - Zapfstellen gleich oder eventuell Warmwasser in der Gästetoilette zahlen 187,95 €.
Ich bitte um dringende Klärung denn dies erscheint mir nicht richtig.


Also die Nachbarn duschen nicht immer zusammen ....und die Zapfstellenerklärung(auf der Abrechnung) darf doch nur für warmes Wasser gelten oder verstehe ich das falsch.

Bitte helft mir auf die Sprünge, danke Farnmausi

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8 Antworten
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#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Farnmausi):
Ich bitte um dringende Klärung denn dies erscheint mir nicht richtig.


Warum?

Zitat (von Farnmausi):
Also die Nachbarn duschen nicht immer zusamme


Aber eventuell auch nicht ganz so häufig und nicht ganz so lange ...?

Ihre Wohnung verfügt über einen Warmwasserzähler?

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#2
 Von 
Farnmausi
Status:
Schüler
(363 Beiträge, 193x hilfreich)

Hallo, nein in dem ganzen Mehrfamilienhaus gibt es keine Warm oder Kaltwasserzähler sonst würde sich mir die Abrechnung vielleicht erschließen. Es wird aus dem fiktiven Warmwasserverbrauch der Heizungsanlage ein Verbrauch für alle ermittelt. 126 Zähler ala `18,79 € und dann nach Zapfstellen plus Personen abgerechnet, wobei jeder Wasserhahn, Spülmaschine usw. mit Punkten bewertet wird. Unabhängig davon ...ob darüber überhaupt warmes Wasser bezogen werden kann. Mein 1 Personenhaushalt hat lt. Rechnung 7 Zähler ...die Nachbarwohnung mit wesentlich mehr Zapfstellen und zwei Personen 10 Zähler. Und das verstehe ich nicht. Bitte helft mir...normal bin ich nicht doof ...grüßele Farnmausi

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#3
 Von 
guest-12327.04.2019 06:50:01
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Moin.
Sei froh über diese Abrechnung, Warm-Wasserzähler würden wesentlich mehr Kosten verursachen als du evtl. ungünstig geschätzt wirst.

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#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von anja 468):
Sei froh über diese Abrechnung, Warm-Wasserzähler würden wesentlich mehr Kosten verursachen als du evtl. ungünstig geschätzt wirst.


Unsinn

ohne Zähler keine ordentliche Abrechnung.

Da hilft nur eins, Belegeinsicht ... aber ohne WW-Zähler hat der VM schon Probleme, die B****ta macht eigentlich solche Abrechnungen nicht. Sicher, dass nicht doch im Keller bei den Zuleitungen die WW-Zähler sind?

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
und dann nach Zapfstellen plus Personen abgerechnet


Und wie genau erfolgt die Punkteverteilung?

Zitat:
Zapfstellen gleich

Zitat:
die Nachbarwohnung mit wesentlich mehr Zapfstellen


Was stimmt denn jetzt?

Zitat:
Bitte helft mir...


Wie denn, wenn der genau Verteilerschlüssel nicht bekannt ist?

Der gesetzliche Verteilerschlüssel wäre übrigens die Wohnfläche.

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#6
 Von 
guest-12327.04.2019 06:50:01
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von anja 468):
Sei froh über diese Abrechnung, Warm-Wasserzähler würden wesentlich mehr Kosten verursachen als du evtl. ungünstig geschätzt wirst.


Unsinn

ohne Zähler keine ordentliche Abrechnung.

?


Ja das ist keine ordentliche Abrechnung.
Aber kosten für Zähler und Ablese-Abrechnungskosten würden doch auch an die Nutzer weitergegeben. Bei die "kleinen" Einheit bin ich sicher, das die Vorteile die Nachteile übersteigen.

So wie ich es verstehe ist im Heizungsraum ein Warmwasserzähler für das gesamt Warmwasser und dies wird nach einem speziellen Schlüssel aufgeteilt, so war es mal vor über 20 Jahren.
Klar das Gesetz sagt: Warmwasserzähler.
Evtl. hat die Eigentümergemeinschaft anders entschieden, was zwar nicht richtig ist, jedoch das Geld wird nicht für Zähler verpulvert.
Kurz gesagt: 20,-€ investieren um 5,-€ zu sparen/oder gerechter verteilen...…..

-- Editiert von anja 468 am 17.04.2019 09:45

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#7
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Zitat (von Farnmausi):
trotz aller Bemühungen ist mir persönlich die Abrechnung nicht nachvollziehbar und bitte um Erklärung.
Ohne die Abrechnung selbst gesehen zu haben, ohne dazu die Gegebenheiten und die Mietvertragsvereinbarungen zu kennen, kann man zur "Nicht-Nachvollziehbarkeit" nichts sagen.
Es gibt etliche Muster-Abrechnungen, die von Aufbau+Inhalt her für einen "normalverständigen Laien" als nachvollziehbar angesehen werden.
Wenn das passt, dann muss der Vermieter/Verwalter hier keine "Nachhilfe" leisten.
Ggf. muss man eben selbst mal durchgehen, ob hier ein formeller Mangel (wie z.B. "nicht nachvollziehbar") tatsächlich vorliegt - z.B.
https://www.nebenkostenabrechnung.com/formelle-fehler-in-der-nebenkostenabrechnung/
Die B****ta-Abrechnung sind allerdings i.d.R. formell korrekt aufgebaut und die zusätzlichen Erklärungen sollten auch ohne viel Bemühungen keine "Nachvollziehbarkeits-Probleme" offenlassen
https://www.b****ta-metrona.de/site_data/user_upload/downloads/allgemein/h/B****TA_Abrechnungsservice_Erlaeuterung_zur_Gesamtabrechnung.pdf

Ein inhaltlicher Mangel/Einwendungspunkt scheint allerdings hier gegeben:
Heizung und Warmwasser sind zwingend gemäß der Heizkostenverordnung nach Verbrauch abzurechnen (soweit keine Ausnahme vorliegt) > Heizkostenverordnung § 6 u.A.
https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/BJNR002610981.html

Was ist das für eine "Zapfstellen-Erklärung auf der Abrechnung" und wie passt das zum Mietvertrag?

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von anja 468):
Klar das Gesetz sagt: Warmwasserzähler.


Nein, das Gesetz ist da noch viel gründlicher ...

§ 12 HKV

Zitat:
(1) Soweit die Kosten der Versorgung mit Wärme oder Warmwasser entgegen den Vorschriften dieser Verordnung nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden, hat der Nutzer das Recht, bei der nicht verbrauchsabhängigen Abrechnung der Kosten den auf ihn entfallenden Anteil um 15 vom Hundert zu kürzen. Dies gilt nicht beim Wohnungseigentum im Verhältnis des einzelnen Wohnungseigentümers zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer; insoweit verbleibt es bei den allgemeinen Vorschriften.


Also können Sie von den ermittelten kosten perse 15 % abziehen. Gleiches gilt fd Heizkosten, wenn sich id Wohnungen keine Erfassungsgeräte befinden.

Zitat (von anja 468):
Kurz gesagt: 20,-€ investieren um 5,-€ zu sparen/oder gerechter verteilen...…..


Nun ja, das ist mit 20 € nicht getan, man kann die Dinger auch mieten und dann die Kosten auf den Mieter abwälzen, so wie es jetzt ist, ist es für Sie wahrscheinlich günstiger, deswegen würde ich erstmal keine so große Welle schlagen, sondern Belege einsehen, schauen was im MV bezüglich der Abrechnung vereinbart wurde und dann abwägen.

-- Editiert von AltesHaus am 17.04.2019 10:45

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