Frage zur Selbstbeteiligung

16. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Heimdal82
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zur Selbstbeteiligung

Hallo,

ich hatte im September letzten Jahres einen Verkehrsunfall. Hierbei wurde ich als Fahrradfahrer auf dem Radweg von einer Autofahrerin erfasst, als diese auf ihr Betriebsgelände fahren wollte. Ich war gerade auf dem Weg zu einer beruflichen Weiterbildung.
Damals hatte ich mich nur mit der Versicherung der Frau in Verbindung gesetzt, wegen der Reparaturkosten meines Fahrrades, welche teilweise übernommen wurden (zu 75 %). Ansonsten habe ich weder von meiner Versicherung noch von der Versicherung der Frau etwas gehört oder gelesen.
Nun habe ich einen Brief von der Frau erhalten (nicht von deren Anwalt oder ihrer Versicherung), dass ich mich zu 25 % an ihrer Selbstbeteiligung (500 EUR) für die Reparaturkosten ihres Autos beteiligen soll. Ist diese Forderung rechtens?

Vielen Dank für Antworten. Es geht zwar nicht um allzuviel Geld, aber dennoch werde ich es am Ende des Monats merken.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Wenn die Schuldverteilung 75:25 ist (d.h. 75% Schuld des Autofahrers und 25% Schuld des Radfahrers), dann muss der Autofahrer 75% der Schadens am Fahrrad zahlen (auf 25% bleibt der Radfahrer sitzen).
Im Gegenzug zahlt der Radfahrer 25% des Schadens am Auto (auf 75% bleibt der Autofahrer sitzen).

Es stellt sich die Frage, warum hier eine Schuldverteilung von 75:25 angesetzt wurde ...

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
Heimdal82
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Drkabo,

schon einmal für deine Antwort. Das wer wieviel bei einer Schuldfrage zahlt, wusste ich bereits. Ich dachte aber bisher, das die Selbstbeteiligung von dieser Regel ausgenommen ist und der jeweilige Unfallteilnehmer diesen Posten selbst zu 100% tragen muss. Hierzu habe ich seltsamerweise bisher auch noch kein Informationen von meiner Versicherung bekommen...auch auf Nachfrage. Deshalb eben meine Unsicherheit.

Bereits bei der Unfallaufnahme meinte die Polizei, dass ich vermutlich eine Teilschuld bekomme, weil ich den Radweg entgegen der Verkehrsrichtung genutzt habe. Aber ich habe bisher eben noch nichts Schriftliches von einer Versicherung (weder meiner noch ihrer) erhalten.

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#3
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Was sagt denn die eigene Haftpflichtversicherung dazu?

Zitat (von Heimdal82):
Bereits bei der Unfallaufnahme meinte die Polizei, dass ich vermutlich eine Teilschuld bekomme,
Nun, das sind ja zunächst mal nur persönliche Meinungen. Aber nehmen wir mal an, die Teilschuld wäre berechtigt (allein aufgrund der getanen Schilderungen wäre das zumindest mal zu hinterfragen): Dann zählt natürlich auch die SB zum Schaden. Ferner hätte die in Vorleistung getretene Versicherung sogar einen Anspruch auf Begleichung 25% ihrer gesamten Regulierungssumme.

Zitat (von Heimdal82):
auch auf Nachfrage.
Naja, die Versicherung ist ja auch keine Rechtsberatung.

Zitat (von Heimdal82):
Aber ich habe bisher eben noch nichts Schriftliches von einer Versicherung (weder meiner noch ihrer) erhalten.
Das hat man ja jetzt von der Frau. Reicht das nicht aus? Und überhaupt: Warum sollte seitens der Versicherung noch was kommen? Die scheinen ja derzeit keinen Anspruch zu stellen. Das nächste was schriftlich kommt ist im besten Fall ein Mahnbescheid, im schlechtesten Fall eine Klage. Dann wird es garantiert teurer.

Bei 125€ würde ich persönlich nicht zögern. Diese ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zahlen. Dann ist die Frau "zufrieden" und gibt Ruhe. Das Kostenrisiko dürfte hier Potenzial haben, recht hoch zu sein.

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#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

offenbar hast du ja eine Versicherung (ich vermute eine Privathaftpflicht). Dann tritt diese auch für die Forderung der Unfallgegnerin ein, also den weiteren Schaden melden, fertig.

Stefan

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