Widerruf der Hundehaltung mit Aufforderung zur Abschaffung

16. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
frnkle
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerruf der Hundehaltung mit Aufforderung zur Abschaffung

Hallo alle zusammen,

unsere Hausverwalterin erteilte uns eine Abmahnung aufgrund unserer Hundehaltung und widerruft diese gleichzeitig. Wir sollen unseren Hund bis zum 31.05.19 abschaffen. Also in 1,5 Monaten. Der Grund soll eine unzumutbare Geruchsbelästigung sein. Die Hausverwalterin hat uns schon die ganze Zeit im Visier, so haben wir den Eindruck. Außerdem droht Sie an, Unterlassungs- sowie Schadensersatzansprüche geltend zu machen, da sich die Nachbarwohnung ihrer Schilderung nach nicht vermieten lässt. Zu unserer Verteidigung, unsere Wohnung ist stets sauber uns sehr gepflegt. Unser Hund ist stubenrein, verhält sich angemessen und von ihm geht auch kein Geruch (der unnatürlich oder unerträglich wäre) aus. In der gerade leer stehenden Nachbarwohnung wurde geraucht und Müll gelagert, wir vermuten die Vermieterin will dies auf uns abwälzen. Der "penetrante" Geruch ist objektiv betrachtet, nicht wahrzunehmen. Dazu haben wir bereits Besucher sowie Nachbaren gefragt, die auch keinen Geruch wahrnehmen können.

Wir sehen die ganze Sache also ziemlich ungerechtfertigt und einfach nur frech.

Was können wir tun?

Vielen Dank im Voraus.

-- Editiert von frnkle am 16.04.2019 20:54

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von frnkle):
Was können wir tun?

1. Prüfen, st die HV überhaupt berechtigt zur Abmahnung und zum Widerruf?
2. Möglichst viele Beweise für die Aussage das die Abmahnung haltlos ist sammeln.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
frnkle
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von frnkle):
Was können wir tun?

1. Prüfen, st die HV überhaupt berechtigt zur Abmahnung und zum Widerruf?
2. Möglichst viele Beweise für die Aussage das die Abmahnung haltlos ist sammeln.


Vielen Dank für den Beitrag.

Ja, ist sie. Die Hausverwaltung stellt eine Vertretung der Eigentümer dar. Das Mietverhältnis besteht also zwischen uns als Mieterpartei und dem Vermieter (Eigentümer vertreten durch HV).

Noch irgendwelche Ratschläge?

Wir haben auch seit April letzten Jahres eine defekte Fußbodenheizung. Haben auch sofort die HV darüber in Kenntnis gesetzt. Bis jetzt wurden nur Handwerker geschickt, um zu überprüfen ob diese tatsächlich defekt ist und was gemacht werden soll.
Die Hausverwalterin stellt sich jedes Mal quer und vertröstet uns mit Aussagen wie etwa "ja, da kann ich jetzt auch nichts machen. Ich warte noch auf die Rückmeldung der Handwerker". Wir sehen also keine Mühen, noch ein Entgegenkommen. Aber wenn es um den Widerruf geht und sonstigen Geschichten, da ist sie ganz schnell unterwegs und meldet sich auf einmal.
Wir sind einfach so schockiert und wollen uns definitiv durchsetzen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von frnkle):
Noch irgendwelche Ratschläge?

Wir haben auch seit April letzten Jahres eine defekte Fußbodenheizung.


Was hat das mit der Hundehaltung zu tun?

Zitat (von frnkle):
Die Hausverwalterin stellt sich jedes Mal quer und vertröstet uns mit Aussagen wie etwa "ja, da kann ich jetzt auch nichts machen. Ich warte noch auf die Rückmeldung der Handwerker". Wir sehen also keine Mühen, noch ein Entgegenkommen.


Öhm ... der Handwerker war doch da, oder meinen Sie der hat nur einen Kunden, sowas kann schon mal ein paar Tage dauern, eigentlich ist er doch recht flott dagewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
frnkle
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das war jetzt nur noch einmal die Vorgeschichte, dass sie sich eben noch nie zurückgemeldet hat und sie unser Anliegen ignoriert. Aber wenn Sie eins hat, dann meldet sie sich komischerweise.

Die Handwerker waren aber Anfang des Jahres da. Ende Januar war das glaube ich. 3 Monate, nur damit man an die Hausverwaltung Informationen weitergibt?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Sry hatte überlesen, dass es April letzten Jahres war.

Mangel nochmals SChRIFTLICH melden (Brief, Papier) auffordern diesen innerhalb 10 Tagen zu beheben.

0x Hilfreiche Antwort

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