Übernahme Kosten für Nachhilfe

16. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12318.11.2020 22:01:40
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 1x hilfreich)
Übernahme Kosten für Nachhilfe

Hallo zusammen...
...habe mal wieder eine Frage an euch ...

Meine Tochter (20 J.), nicht mehr zuhause lebend, bekommt Unterhalt und Kindergeld, hat Fachhochschulreife, geht jetzt nochmal zur Schule (Gymnasium), um das Abi abzusolvieren.
Mathe ist nicht ihr Lieblingsfach, sie benötigt dafür Nachhilfe und würde gerne wissen, ob Sie dafür evtl vom Amt einen Zuschuss bekommen kann bzw. sie da überhaupt einen Anspruch auf Kostenübernahme hat.
Des Weiteren würde sie gerne wissen, ob Sie Anspruch auf Wohngeld hat, da sie „nur" Unterhalt und Kindergeld bekommt, so auch ihre Schwester (19 Jahre, studierend), beide zusammen in ihrer eigenen Wohnung leben, dafür Miete/NK usw. bezahlen (bezahlt von Unterhalt /Kindergeld).
Falls Sie ,1.Tochter, Wohngeld beantragen würde, dies evtl. genehmigt würde, hat die dann, wenn Sie nach dem Abitur ein Studium anfängt, noch Anspruch auf BAföG oder fällt das ganz weg?
Wäre dann Elternunabhängiges BAföG .

Für 2.Tochter würde Bafög beantragt, bislang noch keine Rückmeldung.
Wie hoch sind da die Chancen, dass Sie BAföG bekommt? Denn das Jahreseinkommen meines Exmannes und seiner Frau, liegt bei knapp zwischen 87-88000 € . Mein Exmann und seine Frau haben auch noch 2 Schulpflichtige Kinder (10 und 11 Jahre).

Danke schon mal im Voraus für eure Antworten....

-- Editiert von Moderator am 17.04.2019 00:38

-- Thema wurde verschoben am 17.04.2019 00:38

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2781 Beiträge, 914x hilfreich)

Für die Nachhilfe kann man im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets einen Zuschuss erhalten, wenn man (z.B.) Wohngeld bezieht. Ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht, kann ich nicht sagen. Ehrlich gesagt wüsste ich aber nicht warum, wenn der Lebensunterhalt durch Unterhalt und Kindergeld gesichert ist?

Bei dem genannten Einkommen des Vaters ist eher keine BAföG-Zahlung zu erwarten.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Na ja, die Fragestellerin schreibt ja von einem gemeinsamen Einkommen des Vaters und seiner Ehefrau. Das seiner Ehefrau wäre raus zu rechnen, dann sein Einkommen zu bereinigen. Sind ja noch zwei Kinder da, die im Zweifel priviligiert sind, weil jünger. Da ist also sauber zu rechnen, und die Fragestellerin als Mutter ist natürlich bei ihren Kindern unterhaltstechnisch mit im Boot. Nachhilfe u.ä. ist eventuell bei minderjährigen Kids oder priviligierten Kindern, die volljährig sind, (teilweise) von den Unterhaltspflichtigen zu finanzieren. Aber bei auswärts lebenden Kids eher nicht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von sonne_67):
sie benötigt dafür Nachhilfe und würde gerne wissen, ob Sie dafür evtl vom Amt einen Zuschuss bekommen kann bzw. sie da überhaupt einen Anspruch auf Kostenübernahme hat.
Die Tochter ist volljährig. Kann sie nicht selber fragen? Oder googeln?
http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv/bildungspaket/nachhilfe/
Das B&T-Gesetz , Absatz 5
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/28.html

Für das Amt benötigt man iaR eine Bescheinigung der Schule, dass die Nachhilfe nötig ist, um die Erreichung des Bildungsziels (hier Abitur) zu fördern bzw. sicherzustellen. d.h. Versetzungsgefährdung ohne Nachhilfe.
(Ob das Gymnasium so was bescheinigt?)
Mit dieser Bescheinigung kann man beim zuständigen Träger für die B&T-Leistungen einen Antrag auf Gewährung der Leistungen und Kostenübernahme stellen.
Gibt die Behörde dem Antrag statt, steht drin, wieviel sie fördern.
Ich denke, aus diesem Gesetz sind für Nachhilfelehrer max. 10,-/ Std. zu bekommen. Ob die Stundenanzahl generell auch begrenzt ist, weiß ich nicht. Ich kenne hier bei uns solche Nachhelfer mit 10,- pro Stunde für max. 3 Wochenstunden. Aber nicht für AbiturientInnen. Und die Nachhelfer sind (nur) StudentInnen.
Ich denke, jede Kommune entscheidet über die Höhe und Dauer selbst.
Wann macht die Tochter das Abitur? In 2020? Dann könnte es zeitlich klappen. :)

Anspruch auf Wohngeld? Das können sie ganz schnell und grob selber vorab prüfen.
http://www.1ngo.de/web/Wohngeld.html
Ist zwar nicht ganz aktuell, aber einfach und schnell zu füttern.
Dann sieht man, ob man einen Wohngeldantrag überhaupt stellen sollte.

Wenn das Elterneinkommen für die Unterhaltsberechtigte Studentin so hoch ist, dass es kein Bafög mehr gibt, gibts für sie auch kein Wohngeld.
Aber evtl., weil sie mit ihrer Schwester zusammen wohnt.
Die Kriterien sind kompliziert...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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