Krankschreibung nach Kündigung im Krankengeldbezug

17. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb513386-85
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankschreibung nach Kündigung im Krankengeldbezug

Hallo!
Ich bin Boden- und Parkettleger und durch einen "Tennisarm in den Krankengeldbezug gefallen. Nun hat mich mein Arbeitgeber gekündigt zum Ende des Monats. Beim heutigen Arztbesuch teilte mir der Hausarzt nun mit, dass er mich auch nur bis zum Kündigungsdatum krankschreibt, da ich ja nur für die Tätigkeit als Bodenleger arbeitsunfähig wäre, für andere Tätigkeiten aber zur Verfügung stünde und nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses so für eine weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kein Grund bestünde.
Folglich falle ich dann aus dem Krankengeldbezug heraus obwohl die Erkrankung weiter besteht.
Damit wäre ich doppelt geschädigt, da ich nicht nur meine Arbeit verloren habe sondern auch noch statt Krankengeld ins ALG falle...
Was kann ich dagegen tun?

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Ich kann deine Frage leider nicht beantworten, aber du solltest sie im Unterforum "Sozialrecht" stellen.
Es gehtja nicht um die Kündigung deines Arbeitsvertrages,gegen die du dich wehren willst ("Arbeitsrecht"), sondern um den Krankengeldbezug bzw. die Arbeitslosigkeit.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses Ihrer Meinung nach denn gerechtfertigt (Kündigungsschutz/-frist)?

Im Übrigen halte ich die Argumentation Ihres Arztes nicht für richtig, wenn Ihr Beruf Boden- und Parkettleger ist und Sie derzeit auch nicht bei einem anderen Arbeitgeber diese Tätigkeit ausführen können.

Gegebenenfalls sollten Sie sich um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Folgebescheinigung) bei einem anderen Arzt bemühen.

-- Editiert von Ratsuchender@123net am 17.04.2019 13:26

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119647 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fb513386-85):
Was kann ich dagegen tun?

Nach einem neuen Job Ausschau halten in dem der Tennisarm keine Rolle spielt wäre mal eine Maßnahme. Man kann ja auch mal Glück haben.



Zitat (von fb513386-85):
Nun hat mich mein Arbeitgeber gekündigt zum Ende des Monats.

Kündigung schon geprüft ob wirksam bzw. Kündigungsschutzklage eingereicht?
Schon beim Amt wegen ALG I Antrag vorstellig geworden?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb513386-85
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Ich kann deine Frage leider nicht beantworten, aber du solltest sie im Unterforum "Sozialrecht" stellen.
Es gehtja nicht um die Kündigung deines Arbeitsvertrages,gegen die du dich wehren willst ("Arbeitsrecht"), sondern um den Krankengeldbezug bzw. die Arbeitslosigkeit.

Ok! Danke für den Tip.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Also gegen die Kündigung willst du nichts unternehmen? Kein Kündigungsschutz?

Dann ist die eigentliche Frage besser ins Sozialrecht zu stellen!

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Ich kann deine Frage leider nicht beantworten, aber du solltest sie im Unterforum "Sozialrecht" stellen.


Zitat (von fb513386-85):
Ok! Danke für den Tip


Vielleicht sollte hier erst einmal die Kündigung des Arbeitsverhältnisses beleuchtet werden.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb513386-85
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses Ihrer Meinung nach denn gerechtfertigt (Kündigungsschutz/-frist)?

Im Übrigen halte ich die Argumentation Ihres Arztes nicht für richtig, wenn Ihr Beruf Boden- und Parkettleger ist und Sie derzeit auch nicht bei einem anderen Arbeitgeber diese Tätigkeit ausführen können.

Gegebenenfalls sollten Sie sich um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Folgebescheinigung) bei einem anderen Arzt bemühen.

-- Editiert von Ratsuchender@123net am 17.04.2019 13:26


Die Kündigung ist rechtens und ich kann den Arbeitgeber ja sogar verstehen, da es bei einem kleinen Handwerksbetrieb kaum auzufangen ist, wenn ein Mitarbeiter wiederholt mehrere Wochen ausfällt.

Das war auch meine Argumentation dem Arzt gegenüber und er meinte wenn ich dahingehend Infos hätte, würde er seine Entscheidung ändern.

Einen anderen Arzt versuche ich auch zu bekommen, der mich weiter krankschreibt.

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#8
 Von 
fb513386-85
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Also gegen die Kündigung willst du nichts unternehmen? Kein Kündigungsschutz?

Dann ist die eigentliche Frage besser ins Sozialrecht zu stellen!


Gegen die Kündigung möchte ich nicht vorgehen, da ich den Job gesundheitlich ja nicht mehr ausüben kann.

Habe die Frage jetzt auch nochmal in Sozialrecht gestellt.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Haben Sie noch Ansprüche gegenüber Ihrem Arbeitgeber (Urlaubsansprüche etc.)?

-- Editiert von Ratsuchender@123net am 17.04.2019 13:45

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb513386-85
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von fb513386-85):
Was kann ich dagegen tun?

Nach einem neuen Job Ausschau halten in dem der Tennisarm keine Rolle spielt wäre mal eine Maßnahme. Man kann ja auch mal Glück haben.



Zitat (von fb513386-85):
Nun hat mich mein Arbeitgeber gekündigt zum Ende des Monats.

Kündigung schon geprüft ob wirksam bzw. Kündigungsschutzklage eingereicht?
Schon beim Amt wegen ALG I Antrag vorstellig geworden?


Das ist langfristig natürlich zwingend, hilft mir aber aktuell bei meinem Problem nicht.
Kündigung ist wirksam, Kündigungsfrist eingehalten...
Habe beim Arbeitsamt vorgesprochen und soll wiederkommen, wenn ich gesundgeschrieben bin...

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fb513386-85
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Haben Sie noch Ansprüche gegenüber Ihrem Arbeitgeber (Urlaubsansprüche etc.)?

-- Editiert von Ratsuchender@123net am 17.04.2019 13:45


Ja,Urlaubsansprüche bestehen noch.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Habe beim Arbeitsamt vorgesprochen und soll wiederkommen, wenn ich gesundgeschrieben bin...


Haben Sie sich dort nachweislich als arbeitssuchend gemeldet - oder haben Sie sich abwimmeln lassen?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
fb513386-85
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Zitat:
Habe beim Arbeitsamt vorgesprochen und soll wiederkommen, wenn ich gesundgeschrieben bin...


Haben Sie sich dort nachweislich als arbeitssuchend gemeldet - oder haben Sie sich abwimmeln lassen?


Ja, ich habe eine Bescheinigung, dass ich vorgesprochen habe. Arbeitssuchend kann ich mich erst nach der Gesundschreibung melden.

-- Editiert von fb513386-85 am 17.04.2019 13:57

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von fb513386-85):
Ja,Urlaubsansprüche bestehen noch.


Dann haben Sie Anspruch auf Urlaubsabgeltung.

Hinsichtlich Ihres weiterhin bestehenden Anspruches auf Krankengeld habe ich mich in Ihrem Beitrag im Sozialrecht geäußert.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
fb513386-85
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Zitat (von fb513386-85):
Ja,Urlaubsansprüche bestehen noch.


Dann haben Sie Anspruch auf Urlaubsabgeltung.

Hinsichtlich Ihres weiterhin bestehenden Anspruches auf Krankengeld habe ich mich in Ihrem Beitrag im Sozialrecht geäußert.


Den Anspruch auf Urlaubstage habe ich heute bereits beim Arbeitgeber schriftlich dargelegt.
Ihre Antwort in Sozialrecht habe ich gerade eben gelese und hat mir sehr geholfen.
Vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31999 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von fb513386-85):
Einen anderen Arzt versuche ich auch zu bekommen, der mich weiter krankschreibt.
Dann hast du keinen Anspruch auf ALG.
Zitat (von fb513386-85):
Habe beim Arbeitsamt vorgesprochen und soll wiederkommen, wenn ich gesundgeschrieben bin...
Richtige Antwort.

Was willst du vorrangig? Krankengeldbezug bis Aussteuerung?
Anderen Job suchen? Während AU ist das möglich.

Ich meine, es darf für den KG-Bezug vor allem kein Tag *Pause* zwischen den AU-Bescheinigungen liegen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Sehr gerne.

Interessant ist auch noch die Tatsache, dass Urlaubsabgeltung auf einen ALG Anspruch angerechnet wird, jedoch nicht auf Krankengeld.


1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
fb513386-85
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Sehr gerne.

Interessant ist auch noch die Tatsache, dass Urlaubsabgeltung auf einen ALG Anspruch angerechnet wird, jedoch nicht auf Krankengeld.


Das wusste ich auch noch nicht. Ein Grund mehr auf die AU-Bescheinigung zu bestehen. Würde mich auch ärgern den nicht genommenen Urlaub zu verschenken.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
fb513386-85
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von fb513386-85):
Einen anderen Arzt versuche ich auch zu bekommen, der mich weiter krankschreibt.
Dann hast du keinen Anspruch auf ALG.
Zitat (von fb513386-85):
Habe beim Arbeitsamt vorgesprochen und soll wiederkommen, wenn ich gesundgeschrieben bin...
Richtige Antwort.

Was willst du vorrangig? Krankengeldbezug bis Aussteuerung?
Anderen Job suchen? Während AU ist das möglich.

Ich meine, es darf für den KG-Bezug vor allem kein Tag *Pause* zwischen den AU-Bescheinigungen liegen.


Na vorrangig muss ich mal die Versorgungslücke, die durch die Kündigung entsteht, so gering wie möglich zu halten, solange ich noch arbeitsunfähig bin. Die Lücke ist im Krankengeldbezug erheblich geringer als im ALGbezug. Dann muss ich mich beruflich umorientieren und am besten beschwerdefrei werden.

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