Hallo!
Ich bin Boden- und Parkettleger und durch einen "Tennisarm in den Krankengeldbezug gefallen. Nun hat mich mein Arbeitgeber gekündigt zum Ende des Monats. Beim heutigen Arztbesuch teilte mir der Hausarzt nun mit, dass er mich auch nur bis zum Kündigungsdatum krankschreibt, da ich ja nur für die Tätigkeit als Bodenleger arbeitsunfähig wäre, für andere Tätigkeiten aber zur Verfügung stünde und nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses so für eine weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kein Grund bestünde.
Folglich falle ich dann aus dem Krankengeldbezug heraus obwohl die Erkrankung weiter besteht.
Damit wäre ich doppelt geschädigt, da ich nicht nur meine Arbeit verloren habe sondern auch noch statt Krankengeld ins ALG falle...
Was kann ich dagegen tun?
Krankschreibung nach Kündigung im Krankengeldbezug
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ich kann deine Frage leider nicht beantworten, aber du solltest sie im Unterforum "Sozialrecht" stellen.
Es gehtja nicht um die Kündigung deines Arbeitsvertrages,gegen die du dich wehren willst ("Arbeitsrecht"), sondern um den Krankengeldbezug bzw. die Arbeitslosigkeit.
Ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses Ihrer Meinung nach denn gerechtfertigt (Kündigungsschutz/-frist)?
Im Übrigen halte ich die Argumentation Ihres Arztes nicht für richtig, wenn Ihr Beruf Boden- und Parkettleger ist und Sie derzeit auch nicht bei einem anderen Arbeitgeber diese Tätigkeit ausführen können.
Gegebenenfalls sollten Sie sich um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Folgebescheinigung) bei einem anderen Arzt bemühen.
-- Editiert von Ratsuchender@123net am 17.04.2019 13:26
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ZitatWas kann ich dagegen tun? :
Nach einem neuen Job Ausschau halten in dem der Tennisarm keine Rolle spielt wäre mal eine Maßnahme. Man kann ja auch mal Glück haben.
ZitatNun hat mich mein Arbeitgeber gekündigt zum Ende des Monats. :
Kündigung schon geprüft ob wirksam bzw. Kündigungsschutzklage eingereicht?
Schon beim Amt wegen ALG I Antrag vorstellig geworden?
ZitatIch kann deine Frage leider nicht beantworten, aber du solltest sie im Unterforum "Sozialrecht" stellen. :
Es gehtja nicht um die Kündigung deines Arbeitsvertrages,gegen die du dich wehren willst ("Arbeitsrecht"), sondern um den Krankengeldbezug bzw. die Arbeitslosigkeit.
Ok! Danke für den Tip.
Also gegen die Kündigung willst du nichts unternehmen? Kein Kündigungsschutz?
Dann ist die eigentliche Frage besser ins Sozialrecht zu stellen!
ZitatIch kann deine Frage leider nicht beantworten, aber du solltest sie im Unterforum "Sozialrecht" stellen. :
ZitatOk! Danke für den Tip :
Vielleicht sollte hier erst einmal die Kündigung des Arbeitsverhältnisses beleuchtet werden.
ZitatIst die Kündigung des Arbeitsverhältnisses Ihrer Meinung nach denn gerechtfertigt (Kündigungsschutz/-frist)? :
Im Übrigen halte ich die Argumentation Ihres Arztes nicht für richtig, wenn Ihr Beruf Boden- und Parkettleger ist und Sie derzeit auch nicht bei einem anderen Arbeitgeber diese Tätigkeit ausführen können.
Gegebenenfalls sollten Sie sich um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Folgebescheinigung) bei einem anderen Arzt bemühen.
-- Editiert von Ratsuchender@123net am 17.04.2019 13:26
Die Kündigung ist rechtens und ich kann den Arbeitgeber ja sogar verstehen, da es bei einem kleinen Handwerksbetrieb kaum auzufangen ist, wenn ein Mitarbeiter wiederholt mehrere Wochen ausfällt.
Das war auch meine Argumentation dem Arzt gegenüber und er meinte wenn ich dahingehend Infos hätte, würde er seine Entscheidung ändern.
Einen anderen Arzt versuche ich auch zu bekommen, der mich weiter krankschreibt.
ZitatAlso gegen die Kündigung willst du nichts unternehmen? Kein Kündigungsschutz? :
Dann ist die eigentliche Frage besser ins Sozialrecht zu stellen!
Gegen die Kündigung möchte ich nicht vorgehen, da ich den Job gesundheitlich ja nicht mehr ausüben kann.
Habe die Frage jetzt auch nochmal in Sozialrecht gestellt.
Haben Sie noch Ansprüche gegenüber Ihrem Arbeitgeber (Urlaubsansprüche etc.)?
-- Editiert von Ratsuchender@123net am 17.04.2019 13:45
Zitat:ZitatWas kann ich dagegen tun? :
Nach einem neuen Job Ausschau halten in dem der Tennisarm keine Rolle spielt wäre mal eine Maßnahme. Man kann ja auch mal Glück haben.
ZitatNun hat mich mein Arbeitgeber gekündigt zum Ende des Monats. :
Kündigung schon geprüft ob wirksam bzw. Kündigungsschutzklage eingereicht?
Schon beim Amt wegen ALG I Antrag vorstellig geworden?
Das ist langfristig natürlich zwingend, hilft mir aber aktuell bei meinem Problem nicht.
Kündigung ist wirksam, Kündigungsfrist eingehalten...
Habe beim Arbeitsamt vorgesprochen und soll wiederkommen, wenn ich gesundgeschrieben bin...
ZitatHaben Sie noch Ansprüche gegenüber Ihrem Arbeitgeber (Urlaubsansprüche etc.)? :
-- Editiert von Ratsuchender@123net am 17.04.2019 13:45
Ja,Urlaubsansprüche bestehen noch.
Zitat:Habe beim Arbeitsamt vorgesprochen und soll wiederkommen, wenn ich gesundgeschrieben bin...
Haben Sie sich dort nachweislich als arbeitssuchend gemeldet - oder haben Sie sich abwimmeln lassen?
Zitat:Zitat:Habe beim Arbeitsamt vorgesprochen und soll wiederkommen, wenn ich gesundgeschrieben bin...
Haben Sie sich dort nachweislich als arbeitssuchend gemeldet - oder haben Sie sich abwimmeln lassen?
Ja, ich habe eine Bescheinigung, dass ich vorgesprochen habe. Arbeitssuchend kann ich mich erst nach der Gesundschreibung melden.
-- Editiert von fb513386-85 am 17.04.2019 13:57
ZitatJa,Urlaubsansprüche bestehen noch. :
Dann haben Sie Anspruch auf Urlaubsabgeltung.
Hinsichtlich Ihres weiterhin bestehenden Anspruches auf Krankengeld habe ich mich in Ihrem Beitrag im Sozialrecht geäußert.
Zitat:ZitatJa,Urlaubsansprüche bestehen noch. :
Dann haben Sie Anspruch auf Urlaubsabgeltung.
Hinsichtlich Ihres weiterhin bestehenden Anspruches auf Krankengeld habe ich mich in Ihrem Beitrag im Sozialrecht geäußert.
Den Anspruch auf Urlaubstage habe ich heute bereits beim Arbeitgeber schriftlich dargelegt.
Ihre Antwort in Sozialrecht habe ich gerade eben gelese und hat mir sehr geholfen.
Vielen Dank!
Dann hast du keinen Anspruch auf ALG.ZitatEinen anderen Arzt versuche ich auch zu bekommen, der mich weiter krankschreibt. :
Richtige Antwort.ZitatHabe beim Arbeitsamt vorgesprochen und soll wiederkommen, wenn ich gesundgeschrieben bin... :
Was willst du vorrangig? Krankengeldbezug bis Aussteuerung?
Anderen Job suchen? Während AU ist das möglich.
Ich meine, es darf für den KG-Bezug vor allem kein Tag *Pause* zwischen den AU-Bescheinigungen liegen.
Sehr gerne.
Interessant ist auch noch die Tatsache, dass Urlaubsabgeltung auf einen ALG Anspruch angerechnet wird, jedoch nicht auf Krankengeld.
ZitatSehr gerne. :
Interessant ist auch noch die Tatsache, dass Urlaubsabgeltung auf einen ALG Anspruch angerechnet wird, jedoch nicht auf Krankengeld.
Das wusste ich auch noch nicht. Ein Grund mehr auf die AU-Bescheinigung zu bestehen. Würde mich auch ärgern den nicht genommenen Urlaub zu verschenken.
Zitat:Dann hast du keinen Anspruch auf ALG.ZitatEinen anderen Arzt versuche ich auch zu bekommen, der mich weiter krankschreibt. :
Richtige Antwort.ZitatHabe beim Arbeitsamt vorgesprochen und soll wiederkommen, wenn ich gesundgeschrieben bin... :
Was willst du vorrangig? Krankengeldbezug bis Aussteuerung?
Anderen Job suchen? Während AU ist das möglich.
Ich meine, es darf für den KG-Bezug vor allem kein Tag *Pause* zwischen den AU-Bescheinigungen liegen.
Na vorrangig muss ich mal die Versorgungslücke, die durch die Kündigung entsteht, so gering wie möglich zu halten, solange ich noch arbeitsunfähig bin. Die Lücke ist im Krankengeldbezug erheblich geringer als im ALGbezug. Dann muss ich mich beruflich umorientieren und am besten beschwerdefrei werden.
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