E-Bike Akku klau in der Hausrat?

18. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Robert Robe
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 8x hilfreich)
E-Bike Akku klau in der Hausrat?

Hallo,

ich bin gerade am grübeln ob
- Der Akku vom ebike bei Diebstahl außerhalb der Wohnung
versichert ist.
die Hausrat Versicherung ist bei der VGH mit dem Zusatz Paket "fahrraddiebstahl" abgeschlossen.

prinzipiell ist das Ebike dort auch außerhalb der eigenen Wohnung versichert, auch nachts am Bahnhof :)

Mir wurde aber nur der Akku vom Rahmen abgebrochen. Eigen Recherche hat mich hier hin geführt.

Quelle https://www.vgh.de/export/sites/vgh/_resources/downloads/pdf/privat_versicherungen/bauenundwohnen/vgh-versicherungsbedingungen-hausratversicherung.pdf Seite 13.

Zitat:
Für die mit der versicherten Sache lose verbundenen und regelmäßig ihrem Gebrauch dienenden Sachen besteht Versicherungsschutz nur, wenn sie zusammen mit der versicherten Sache abhanden gekommen sind. Diese Einschränkung gilt nicht für Sättel und Räder.



Ist ein Akku der mit einem im Akku fest integrierten schloss am Rahmen angebracht ist "lose verbunden" ?

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von Robert Robe):
Ist ein Akku der mit einem im Akku fest integrierten schloss am Rahmen angebracht ist "lose verbunden" ?


Nein, er dürfte fest verbunden sein. Lose Verbunden wären Teile, welche ohne größeren Aufwand, quasi von jedermann im Vorbeigehen entfernt werden können. Aufstecklampen, Tachographen, oder ein Erstehilfe-kit am Sattel.
Selbst Teile, welche alles andere als "schwer" zu lösen sind (bspw. der Sattel oder ein Vorderrad) gelten nicht als lose verbunden.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Robert Robe
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke für die Hilfe.
Die Versicherung hat keine Probleme gemacht und wird den schaden (nach Ablauf von 3 Wochen Wartezeit) den schaden samt Reparatur begleichen.

Nach diesen 3 Wochen soll ich noch mal zum Fundamt und wenn der Akku bis dahin dort nicht auftaucht, überweisen sie das Geld

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.295 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen