Falls es in einer WEG Miteigentümer gibt, die immer wieder die Verwaltung aufsuchen, um dort über Kleinigkeiten zu diskutieren: kann man im Verwaltervertrag dafür Sondergebühren vereinbaren?
Bei meiner Bank habe ich z.B. 5 Überweisungen im Monat frei, jede zusätzliche Überweisung kostet Geld.
Könnte man das als Verwalter ähnlich handhaben, z.B. ab der 5. Anfrage die Beantwortung dem Frager in Rechnung stellen?
Verwaltervergütung nach Aufwand?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Ob man es können könnte hängt davon ab ob die Gegenseite mitspielen und dies akzeptieren würde.
Ob man es dürfen dürfte weiß ich nicht, ich würde eine solche Regelung jedoch als mehr als problematisch ansehen.
Zum einen ist KLEINIGKEITEN ein mehr als dehnbarer Begriff, zum anderen hängt es letztlich an dir als Verwalter worauf du dich einlässt.
Beispiel:
- kein Besuch im Büro ohne vorherige Terminabsprache (schon kannst du lenken und steuern)
- Herr/Frau ...... darüber müssen wir nicht reden, stellen sie einen Antrag zur nächsten ETV
- usw.
Würde unser Verwalter mit so was anfangen, würde der Antrag in der nächsten Versammlung zur Abwahl und Neubestellung eines Verwalters kommen!
Warum nicht einfach die Verwaltergebühr per se Pro Wohnung um 1-2€ Anheben?
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
8 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
6 Antworten
-
8 Antworten