Verdacht auf Kindesunterhaltbetrug

19. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb513506-43
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Verdacht auf Kindesunterhaltbetrug

Hallo,

Ich hatte eine Vereinbarung mit dem Kindesvater über eine Kindesunterhaltszahlung von 150,-/mtl.,da ich seine Eltern pflegte und sein Enkommen meines Wissens aus unserer Beziehung her noch, nicht so hoch war. Jedoch wurde mir ein Kindesunterhalt von der Unterhaltsvorschusskasse von 273,-/mtl. ausgerechnet, da er inzwischen 250,-/mtl. mehr verdiente und welche ich jetzt nach meiner Eheschliessung und Beendigung der Pflege von ihm forderte.

Nun gut er verweigerte dies zu zahlen und ich schaltete diesbezüglich das Jugendamt ein und holte mir einen Beistand für meinen Sohn.

Diesen teilte er plötzlich mit das er aus gesundheitlichen Gründen nur noch den Mindestlohn verdiene und legte darüber eine Abrechnung vor die aus März19 wo ich den vollen Unterhalt forderte, trotz das mir bekannt ist das er im Febr. 19 noch den hohen Lohn hatte, jedoch der Beistand diese nicht anfordern kann, da ich den Antrag erst im März 19 stellte.

Es besteht der Verdacht das er sich hat runterstufen lassen und den Restlichen Lohn separat mit zweiter Abrechnung oder schwarz erhält, da dies plötzlich war als ich den vollen Kindesunterhalt Anfang März 19 verlangte, nun das schlimmste, ich erhalte laut Berechnung nur noch 42,-/mtl.

Nun meine Frage ob mir jemand einen Tip geben kann, was ich machen kann und ob sich eine Anzeige hierbei lohnt?

Vielen Dank

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38491 Beiträge, 14014x hilfreich)

Ich denke, Du hast die Vorschusskasse eingebunden, wieso bekommst dann nichts? Oder war es eine Beistandsschaft, klär und da einfach mal auf. Bist Du neu verheiratet?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32292 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von fb513506-43):
Ich hatte eine Vereinbarung mit dem Kindesvater über eine Kindesunterhaltszahlung von 150,-/mtl.,da ich seine Eltern pflegte und sein Enkommen meines Wissens aus unserer Beziehung her noch, nicht so hoch war.
Ihr habt also seinen Unterhalt und deine Pflegeleistung gegeneinander gerechnet. Das kann man machen.
Die UHV-Kasse berücksichtigt solche privaten Vereinbarungen natürlich nicht.
Zitat (von fb513506-43):
und welche ich jetzt nach meiner Eheschliessung und Beendigung der Pflege von ihm forderte.


Wann hast du geheiratet? Wann hast du das dem Jugendamt mitgeteilt?
Wann hast du die Pflege seiner Eltern beendet?
Wann hast eine Zahlung/Nachzahlung von ihm gefordert?
Wann hast du die Beistandsschaft für das Kind *geholt*?
Bitte gib hier mal die Zeitfolge an.

Du kannst vermuten, was du willst.
Seit der erneuten Eheschliessung bist du nicht mehr alleinerziehend. Damit endet der Anspruch auf UHV .
Es bleibt beim Anspruch auf Unterhalt vom Vater. Der kann je nach Einkommen und Kindergeldberücksichtigung auch nur 42,- sein.

Zitat (von fb513506-43):
was ich machen kann und ob sich eine Anzeige hierbei lohnt?
Eine Anzeige wegen was? Wegen Vermutungen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb513506-43
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

geheiratet habe ich am 01.03.2019 und zu diesem Zeitpunkt beendete ich auch die Pflege bei seinen Eltern, da es nur Probleme gab mit seiner neuen Partnerin und ich nur noch einen Job ausführe in der Pflege, da auch mein Sohn anders versorgt werden muss, da er ein Defizit hat und besondere Hilfestellung benötigt. Auch wollte ich die Anspannung der Eltern und Zwiespalt von Ihnen beenden.

Nun gut aber ab 01.03. bat ich den Kindesvater den vollen Unterhalt zu überweisen, was er auch zunächst nach Diskussionen nicht ablehnte und Unterhaltsvorschuss erhält man nicht mehr nach Heirat.

Jedoch sah ich am 15.03. das er wie immer nur 150,- Euro überwies und bat ihn die Differenz lt. Berechnung nachzuüberweisen und da behauptete er, das er weniger verdiene seit März, also seit ich den vollen Unterhalt fordere, was ich sehr kurios finde da er sagte er würde 150 nur bezahlen und daraufhin schaltete ich das Jugendamt ein und erhielt einen Beistand welcher die Unterhaltsansprüche geltend macht.

Für mich ist es nur eigenartig das alles erst seit ich vollen Unterhalt forderte er weniger verdient, bis Febr. 2019 noch 1450,- netto und ab März 2019 plötzlich 250-300 weniger beim gleichen Arbeitgeber. Leider kann das Jugendamt nur Abrechnungen ab Antragsstellung anfordern also ab März2019 und.sagten mir es evtl. nochmals rückwirkend über Anwalt zu machen.
Drum fragte ich ob es Sinn machen würde hier

Danke trotzdem




0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32292 Beiträge, 5678x hilfreich)

Jetzt wird alles klar.

Zitat (von fb513506-43):
Für mich ist es nur eigenartig
Nun ja, nimm es hin. Er hat sich informiert und wehrt sich, wie er eben kann.
Und nein, was soll eine Anzeige bringen, weil ein AN (zufällig zeitgleich) gesundheitliche Einschränkungen hat und weniger verdient?
Es macht keinen Sinn. Trag nicht noch Geld zum Anwalt. Er drückt sich nicht, er zahlt soviel, wie er muss.
Dein Ex könnte auch ganz aufhören mit seiner Arbeit.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb513506-43
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, denke werde es auch lassen, trotz dass ich weiss das er die Differenz seines Lohnes anderwertig sich auszahlen lässt und nicht für sein Kind aufkommen will.

Schade das es immer wieder solche Väter gibt, die sich drücken wollen wo sie nur können

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Peterpan99
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 13x hilfreich)

Was erwartest Du nun?
Er legt die notwendigen Dokumente vor und leistet scheinbar den festgelegten Unterhalt.
Wenn Du glaubst er könne mehr arbeiten, dann beauftrage einen Detektiv o.Ä., ansonsten arbeite einfach selbst - unglaubliche Einstellung, sich so, trotz Wiederheirat, durchfüttern zu lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb513506-43
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo ich arbeite selbst in der Pflege tlw. mit 12 Std./Dienste tgl. und noch in einem 400 Euro Job habe nie den vollen Kindesunterhalt vorher verlangt, da er naturalien separat für seinen Sohn holen wollte, was innerhalb eines Jahres nie passierte. Und trotzdem kurios ist das er weniger verdient seit ich es verlange bzw ihn bat darum es voll zu bezahlen und er sagte zu und plötzlich so, trotz das ich weiss er arbeitet genauso wie vorher. Aber nun egal, wenn es so ist, weiss was ich leider davon zu halten habe.

Es geht hierbei ums Kind und nicht ums durchfüttern, er hat seit meiner Wiederheirat ein Problem für sein Kind weiterhin aufzukommen und das finde ich nur traurig das Kinder bei sowas mit reingezogen werden.

Und leider gibt es genug Väter die wissen wie man sowas umgeht für sein Kind aufzukommen

-- Editiert von fb513506-43 am 20.04.2019 08:52

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Peterpan99):
Was erwartest Du nun?
Er legt die notwendigen Dokumente vor und leistet scheinbar den festgelegten Unterhalt.
Wenn Du glaubst er könne mehr arbeiten, dann beauftrage einen Detektiv o.Ä., ansonsten arbeite einfach selbst - unglaubliche Einstellung, sich so, trotz Wiederheirat, durchfüttern zu lassen.


Jetzt kommen Sie mal runter! Nur weil Sie frustriert sind müssen Sie hier andere User nicht so anmachen. Die TE verlangt lediglich Unterhalt für das Kind, und da sollte es wohl in der 'Natur der Sache liegen, dass der Vater ALLES aber auch wirklich ALLES in seiner Macht stehende unternimmt, damit des dem Kind an nichts mangelt. Ich habe mir den Arsch aufgerissen, damit es unseren Kindern gut geht, bis zu 15 Std. /Tag gearbeitet. Zu meinen man wäre nicht mehr für das eigene Kind verantwortlich nur weil der Partner sich einer anderen Person zugewandt hat und diese auch geheiratet hat ist komplett daneben und rechtlich falsch.

@TE sollten Sie Beweise für Ihre Vermutung haben, würde ich diese an die entsprechenden Stellen weitergeben.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb513506-43
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Kompliment an Sie, dass Sie für Ihre Kinder alles tun würden und frustriert bin ich garantiert nicht, aber egal, es gibt nunmal auch andere Väter leider, dass ist meine Meinung, sorry ist leider so, mein Grosser ist Halbwaise und da hab ich es auch alleine geschafft und nun mit Mann. Finde mich damit ab, da er sich sowieso seit der Trennung vor 2 1/2 Jahren zudem auch nicht kümmert. Glaube mir ich tue alles für die Kinder und kenne den Vater lange genug um zu wissen was ist. Finde mich damit aber ab und Dankeschön für Ihr Kommentar

-- Editiert von fb513506-43 am 20.04.2019 11:33

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Mein Post galt nicht Ihnen sondern Peterpan99 sry für das Missverständnis

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fb513506-43
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe es leider zu spät gesehen und die Antwort war auch für diesen bestimmt, sorry

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.377 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen