Ordnungsamt möchte nun Geld für Bestattung meines Erzeugers

19. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12319.04.2019 17:27:48
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ordnungsamt möchte nun Geld für Bestattung meines Erzeugers

Hallo, ich bin neu hier und habe folgende Frage. Vor knapp zwei Jahren ist mein Erzeuger verstorben. Ich hatte seit 14 Jahren keinen Kontakt mehr zu dem, da er viel Mist (ist noch harmlos ausgedrückt) gebaut hat.

Es kam nach dem Tod raus, dass der noch mehr Kinder hatte, insgesamt 5. Ich wurde als letztes ermittelt, ende letzten Jahres erst vom Ordnungsamt. Alle auch ich haben das Erbe ausgeschlagen, ich weiß, das spielt keine Rolle (dient nur als Info). Ich hab ein Bruder mit dem ich aufgewachsen bin und mit ihm hab ich bis heute Kontakt, er ist auch der Sohn. Zu den anderen 3 Kindern haben wir kein Kontakt und die kennen wir auch nicht.

Die Beerdigung hat das Ordnungsamt übernommen.
Jetzt kam die Rechnung wieviel ich zahlen muss, also es wurde auf alle Kinder aufgeteilt und ich habe nun auch ein Teil zu zahlen. Ich habe seitdem die mich ermittelt hatten schon versucht zu klären, aber Ordnungsamt sagte immer nur, dass ich erstmal die Rechnung abwarten soll, die kam gestern nun.

Jetzt zu meiner Frage. Kann ich mit dem Ordnungsamt eine Ratenzahlung vereinbaren? Lassen die sich darauf ein?

Da ich mit meinem Partner über der Grenze liege, bekomm ich nichts vom Sozialamt. Ich habe zwei Kinder und bin mit dem 3. im 8. Monat Schwanger. Momentan bin ich im Beschäftigungsverbot, bekomm aber mein Lohn weiterhin. Und ab Anfang Mai befinde ich mich in Mutterschutz. Durch die bevorstehende Geburt haben wir noch einige Anschaffungen, kann den Betrag deshalb nicht mit einmal zahlen. Ich wäre ja aber für eine Ratenzahlung bereit. Kann mir jemand helfen. Der Brief kam gestern und natürlich sind jetzt Feiertage und mach mir nun Gedanken.

Vielen Dank im voraus.


-- Editiert von Pinguinin am 19.04.2019 12:19

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von Pinguinin):
Kann ich mit dem Ordnungsamt eine Ratenzahlung vereinbaren? Lassen die sich darauf ein?
Woher sollen wir das denn wissen? Schreiben Sie das Ordnungsamt an, fügen Sie Nachweise bei und warten Sie ab.

Allerdings existiert kein Recht auf Ratenzahlung.

-- Editiert von fb367463-2 am 19.04.2019 14:52

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5677x hilfreich)

Zitat (von Pinguinin):
Der Brief kam gestern und natürlich sind jetzt Feiertage und mach mir nun Gedanken.
Das Ordnungsamt hat auch Feiertage.

Wie hoch ist denn die Rechnung überhaupt?
Und bis wann sollst du sie begleichen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TochterX
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Pinguinin):
Hallo, ich bin neu hier und habe folgende Frage. Vor knapp zwei Jahren ist mein Erzeuger verstorben. Ich hatte seit 14 Jahren keinen Kontakt mehr zu dem, da er viel Mist (ist noch harmlos ausgedrückt) gebaut hat.

Es kam nach dem Tod raus, dass der noch mehr Kinder hatte, insgesamt 5. Ich wurde als letztes ermittelt, ende letzten Jahres erst vom Ordnungsamt. Alle auch ich haben das Erbe ausgeschlagen, ich weiß, das spielt keine Rolle (dient nur als Info). Ich hab ein Bruder mit dem ich aufgewachsen bin und mit ihm hab ich bis heute Kontakt, er ist auch der Sohn. Zu den anderen 3 Kindern haben wir kein Kontakt und die kennen wir auch nicht.

Die Beerdigung hat das Ordnungsamt übernommen.
Jetzt kam die Rechnung wieviel ich zahlen muss, also es wurde auf alle Kinder aufgeteilt und ich habe nun auch ein Teil zu zahlen. Ich habe seitdem die mich ermittelt hatten schon versucht zu klären, aber Ordnungsamt sagte immer nur, dass ich erstmal die Rechnung abwarten soll, die kam gestern nun.

Jetzt zu meiner Frage. Kann ich mit dem Ordnungsamt eine Ratenzahlung vereinbaren? Lassen die sich darauf ein?

Da ich mit meinem Partner über der Grenze liege, bekomm ich nichts vom Sozialamt. Ich habe zwei Kinder und bin mit dem 3. im 8. Monat Schwanger. Momentan bin ich im Beschäftigungsverbot, bekomm aber mein Lohn weiterhin. Und ab Anfang Mai befinde ich mich in Mutterschutz. Durch die bevorstehende Geburt haben wir noch einige Anschaffungen, kann den Betrag deshalb nicht mit einmal zahlen. Ich wäre ja aber für eine Ratenzahlung bereit. Kann mir jemand helfen. Der Brief kam gestern und natürlich sind jetzt Feiertage und mach mir nun Gedanken.

Vielen Dank im voraus.


-- Editiert von Pinguinin am 19.04.2019 12:19


Müssen alle fünf Kinder zahlen? Ich rate mal ohne Rosenthal: Der Betrag ist zwar für Sie erheblich, es dürfte sich jedoch nur um wenige hundert Euro handeln, die jedes einzelne Kind übernehmen muss, wenn alle fünf zahlen müssen. Mein Tipp ist, erst mal 50 EUR good-will-Anzahlung zu machen, einfach Fakten schaffen, und dann wahrheitsgemäß die Einkommenschwäche betonen und eine schmerzfreie Stundung aushandeln.. Ich würde mich heftig wundern, wenn sich die Behörde nicht auf eine absehbare Stundung einlässt und statt dessen x-mal mahnt und nach Monaten den Gerichtsvollzieher vorbeischickt. Die Behörde stünde bei der Vollstreckung letztlich schlechter da als bei Ratenzahlung. Das will man dort nicht und darf es auch nicht.

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