Hausverbot bei rewe

20. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Leyla1
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausverbot bei rewe

Guten tag ,
Ich brauche wirklich hilfe
Ich war mal bei rewe und wollte etwas klauen , ich könnte sowas aber nicht machen deswegen hab ich alles zurück gegeben aber ohne zu merken dass ich beobachtet würde , die mitarbeiter meinten hol alles aus deiner tasche raus, ich hab alles rausgeholt und die haben gesehen dass ich nix hab dann meinten die wir haben dich beobachtet und du hast versucht etwas zu klauen auch wenn du es nicht gemacht hast jetzt hast du 2 jahre hausverbot . Die haben nicht nach name oder sonst was gefragt , ich hatte richtig angst und meinte ok und bin gegangen , ich hab versucht sie wieder zu kontaktieren und fragen ob es geht dass dieses hausverbot aufgehoben werden kann ,die haben aber nein gesagt .ich hab aber richtig angst es gibt gar kein andere laden neben uns und mein mutter schickt mich jeden tag dahin und manchmal geh ich mit mein vater dahin , ich kann es aber niemals meine eltern erzählen .
Ich brauche wirklich hilfe was kann ich jetzt tun ohne meine eltern zu erzählen ?
Lg

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zunächst einmal ist das ausgesprochene Hausverbot rechtens. Hierfür bedarf es nämlich überhaupt keines Grundes. Es ist insoweit auch egal, ob Du etwas gestohlen hast oder lediglich versucht hast, etwas zu stehlen.

Wenn jetzt nicht das Hausverbot durch ein klärendes Gespräch zurückgenommen wird, wird Dir nichts anderes übrig bleiben als dieses zu beachten. Alles andere ist strafbewehrt.

Nach Deiner Schilderung müsstet Du in diesem Fall wohl den Sachverhalt Deiner Eltern "beichten".

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Zunächst einmal ist das ausgesprochene Hausverbot rechtens. Hierfür bedarf es nämlich überhaupt keines Grundes.

Nun, das gab es schon Gericht die das ganz anders gesehen haben, wenn das Einrichtungen wie Supermärkte etc. waren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Nun ja. Gegen ein willkürliches Hausverbot könnte man sich wohl wehren. Aber "versuchter Diebstahl" ist ja nun bei weitem keine Willkür. Auf rechtlicher Schiene sind die Aussichten wohl minimal.

Außerdem scheint die Fragestellerin noch minderjährig zu sein. Da könnte sie nichts machen, ohne die Eltern zu beteiligen.

Allerdings ist das Hausverbot doch wohl absolut wertlos, wenn sich der Laden keinen Namen aufgeschrieben hat. Wie will der Laden das denn durchsetzen?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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