Sand, Erde, Wasser und anderes kommt vom Nachbar zu uns

20. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Neubauhaus
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
Sand, Erde, Wasser und anderes kommt vom Nachbar zu uns

Hallo,

wir haben vor 9 Jahren in einem Baugebiet am Hang gebaut. Die Nachbarn in der Häuserzeile haben mehr oder weniger die gleiche "Steigung" mit ihrem Gelände zu überwinden.
Wir sind im Bebauungsplan geblieben, der keine Aufschüttungen vorsieht.
Der Nachbar an der rechten Seite hat sein Haus / Gelände schon von Anfang an höher geplant und gebaut.
Der Eingangsbereich zur Einliegerwohnung ist ca. 40 cm höher als unser Niveau in diesem Bereich. Als Sichtschutz haben wir eine Kirschlorbeerhecke in einem "Podest" aus U-steinen gepflanzt. Mit den U-Steinkanten sind wir ca 20 cm von der Grenze zurück geblieben. Er selber hat seinen Eingangsbereich nicht ordentlich mit L-Steinen abgefangen, sondern lediglich etwas Speis zur Stablilisierung der Betonplatten seitlich hingeklatscht und glattgestrichen.

In den letzten Jahren nahmen die kleinen Provokationen zu. Seine Platten sind schräg angelegt, so dass das Wasser in unsere Richtung abfließt. Darauf hatten wir Ihn schon am Anfang aufmerksam gemacht. "Man macht das immer vom Haus weg... " war sein Kommentar. Irgendwann wurde der Streifen zwischen Platten und U-Steinen erst mit Dreck, dann mit Schotter, dann mit Splitt mehr oder weniger aufgefüllt Steinchen für Steinchen. Wir haben gesagt, dass das weg muss.. ein wenig wurde damals weg gemacht. Die nächste Provokation ist jetzt, dass alter Spielsand an der Grenze entsorgt wurde, so dass er langsam rüberrieselt und gerieselt ist. V.a. als er seine Reifen in unsere Richtung abgespritzt hat; und das Reifenwasser diesmal mit dem Sand gemischt geflossen ist. Ich brauch keinen Dreck und kein Schmutzwasser vom Nachbarn.

Ich habe ihn drauf angesprochen, dass das nicht geht. Ich mache das auch nicht. In der weiteren Diskussion stellte sich wieder mal heraus, dass er nicht genau weiß, wo die Grenze ist. Wir sind damals sicherheitshalber weg geblieben und er füllt es einfach auf. Auf seiner Ganzen Seite hat er keine wirkliche Hangbefestigung. Weiter unten rutscht der Dreck von seiner Hecke und Hangbepflanzung auch regelmäßig rüber. Doch er ist uneinsichtig. Er hat sicher noch nie das Nachbarschaftsgesetz in BW gelesen.

Was ist nun der rechtlich sichere Weg, damit das Theater ein Ende hat. Kritik prallt an ihm ab wie Wasser an Teflon.
Was würdet ihr machen?

Danke im Voraus für Tipps und Ratschläge

Ärgert der Nachbar?

Ärgert der Nachbar?

Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Neubauhaus):
"Man macht das immer vom Haus weg... "

Stimmt, aber normalerweise nicht zu Nachbarn hin bzw, sorgt dafür das das nicht auf sein Grundstück läuft.

Das Eindringen von Wasser gehört grundsätzlich zu den nach § 1004 BGB abwehrfähigen Immissionen, sofern es sich nicht um den natürlichen Ab-/Durchfluss des Wassers handelt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Neubauhaus
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Hat keiner Tipps, wie ich mich jetzt verhalten soll?
Anwalt ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Ich würde ein Schreiben an den Nachbarn senden, mit
– Aufforderung zur unverzüglichen Unterlassung des Einbringens seines Schmutzwassers, von Steinen, Sand, Schlamm
– Fristsetzung für die schriftliche Erklärung das er es unterlässt nach Datum (14 Tage)
– das ganze mit Zustellnachweis
– Ankündigung das nach Fristablauf ohne Unterlassungserklärung das ganze ohne weitere Kommunikation an einen Anwalt geht und man das dann auf seine Kosten per Gericht klären lässt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Neubauhaus
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

danke schonmal für die Antwort.

Das wird dann wohl der Weg sein. Der Nachbar nervt schon immer. Wollte in der Vergangenheit nur von uns.. Das Nachbarschaftsrecht juckt ihn nicht.

Gruß Neubauhaus

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Daggi40
Status:
Schüler
(397 Beiträge, 93x hilfreich)

Ich würde, wenn die schriftliche Aufforderung nichts bringt, die Schiedsstelle aufsuchen. Die dient der vorgerichtlichen Schlichtung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.151 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen