Hallo zusammen.
Ich habe 1991 meinen Führerschein
in Deutschland gemacht,leider wurde mir dieser zwei Jahre später abgenommen, da ich auf der Autobahn 25 km zu schnell gefahren bin und keine Nachschulung gemacht habe .
Es gab ja damals den Führerschein auf Probe.
Ich machte die Nachschulung damals nicht weil ich einfach nicht die finanziellen Mittel hatte.
Ich lebte dann im Ausland 25 Jahre in der Entwicklungshilfe . Dort fuhr ich dann auch 25 Jahre lang Auto ohne den Lappen mit zu haben.
Jetzt bin ich wieder in Deutschland bin auch schon Auto gefahren einige tausend Kilometer aber so langsam wird es mir zu risikoreich ohne Führerschein umher zu fahren.
Ich fahre gut hatte in diesen 25 Jahren nicht einen Unfall, weiß aber nicht was passiert wenn ich einmal kontrolliert werde. habe nun gehört, dass es eventuell verjährt ist mit der Nachschulung und ich den Führerschein einfach so wieder bekommen kann . weiss jemand was ich tun muss um meinen Führerschein schnellstmöglich wieder zu erhalten?
-- Editiert von Maroni75 am 21.04.2019 07:32
Wie bekomme ich meinem Führerschein wieder?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Zitat:Ich fahre gut hatte in diesen 25 Jahren nicht einen Unfall, weiß aber nicht was passiert wenn ich einmal kontrolliert werde. habe nun gehört, dass es eventuell verjährt ist mit der Nachschulung und ich den Führerschein einfach so wieder bekommen kann . weiss jemand was ich tun muss um meinen Führerschein schnellstmöglich wieder zu erhalten?
Ich würde dem Straßenverkehrsamt schreiben, dass du deinen Führerschein neu ausgestellt haben möchtest. Und dann mal abwarten was die noch so gespeichert haben (Verjährung). Und dann wirst du auch wissen ob du evtl. nochmalk Fahrstunden nehmen musst usw.
AUF KEINEN FALL irgendwem sagen dass du OHNE Schein gefahren bist und ab jetzt auch NICHT MEHR ohne Schein fahren
-- Editiert von cirius32832 am 21.04.2019 12:13
Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, war es seinerzeit so, dass die Nachschulung in einer bestimmten Frist geleistet werden musste, Wenn dies nicht geschah, war der Lappen endgültig weg. Das wäre erst einmal zu klären. Wenn dem so war, käme nur ein Neuerwerb in Betracht.
wirdwerden
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Es ist ein Antrag auf Neuerteilung bei der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde zu stellen. Dann kommt die Aufforderung zur Nachschulung (die verjährt nicht). Vermutlich (um nicht zu sagen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit) wird dze Behörde auch die Ablegung der der Prüfungen verlangen. Sonst steht der Neuerteilung aber nichts im Wege.
Wenn die neue Fahrerlaubnis neu erteilt wurde läuft die um zwei Jahre verlängerte Probezeit weiter. Aufgrund der vorangegangenen Entziehung der Fahrerlaubnis gilt dann zudem eine verschärfte Probezeit, bei der jeder A-, oder zwei B-Verstösse zu einer MPU führen werden.
-- Editiert von Demonio am 24.04.2019 09:07
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