Frage zum Hartz 4 Bescheid

21. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Christin dt
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 2x hilfreich)
Frage zum Hartz 4 Bescheid

Hallo ihr lieben.

Was bedeutet dieser Satz. ? Vorläufige Bewilligung Grundlage der Abänderung

Die Entscheidung zur Aufhebung beruht auf $ 48Absatz 1 Satz 10 SGB. In Verbindung mit $ 40 Absatz 1 Satz 1 SGB 2.Die Entscheidung ist mit Wirkung für die Zukunft Im Zeitraum zurück zu nehmen

Hat jemand einen Ansatz ?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Christin:

Eine vorläufige Bewilligung erfolgt dann, wenn zwar eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass Du grundsätzlich einen Leistungsanspruch hast, die Höhe dieses Anspruchs aber noch nicht exakt ermittelt werden kann, z.B. weil Du Einkommen in monatlich unterschiedlicher Höhe Höhe erziehlst, oder weil die Beschaffung von Unterlagen, die für die Anspruchsberechnung erforderlich sind, längere Zeit in Anspruch nimmt.

Die Gründe für die Vorläufigkeit der Bewilligung müssen im Bescheid genannt werden, was sehr häufig nicht geschieht.

Zitat:
Die Entscheidung zur Aufhebung beruht auf $ 48Absatz 1 Satz 10 SGB. In Verbindung mit $ 40 Absatz 1 Satz 1 SGB 2.Die Entscheidung ist mit Wirkung für die Zukunft Im Zeitraum zurück zu nehmen


Offensichtlich haben sie Änderungen in Deinen tatsächlichen Verhältnissen ergeben, die dazu führen, dass Du in Zukunft keinen, oder nur noch einen geringeren Anspruch hast. Beispiel: Du hast eine Arbeit aufgenommen. Dann wird das zu erwartende Einkommen auf Deinen Leistungsanspruch angerechnet, die bisherige Bewilligung also (teilweise) aufgehoben.

Was genau hat sich bei Dir denn geändert?

Gruß,

Axel

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#2
 Von 
sonnen8licht
Status:
Schüler
(309 Beiträge, 151x hilfreich)

Ein Bescheid wird aufgehoben, weil sich in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen etwas geändert hat, wodurch der ursprüngliche Bescheid rechtswidrig wurde. In 48 SGB 10 steht, dass auf jeden Fall für die Zukunft aufzuheben ist und wann auch rückwirkend für die Vergangenheit (bis zu 4 Jahre) aufgehoben werden SOLL.
In 40 SGB 2 steht, dass die rückwirkende Aufhebung maximal für 1 Jahr möglich ist (bei rechtswidrig nicht begünstigenden Bescheiden, sprich wo man eine Nachzahlung erwarten könnte) mit Verweis auf den 44 SGB 10.

Ohne weitere Infos kann man nun vermuten, dass die Paragraphen etwas durcheinander geraten sind, vielleicht bei der Behörde oder beim posten hier oder die Behörde eine sehr strikte, vielleicht auch verkehrte Rechtsauslegung beim Wörtchen "soll" hat.

Ist der 2. Satz da wirklich so geschrieben?
"... mit Wirkung für die Zukunft im Zeiraum ..."

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#3
 Von 
Christin dt
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja steht zumindest da....
Warum auch immer.. bis August 19 wurde vorläufig billigt.

Mein Noch Ehemann hat nach Aufforderung der UvG Kasse nun den Kindesunterhalt an mich gezahlt
Den Beleg hab ich Eingereicht.


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#4
 Von 
Christin dt
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 2x hilfreich)

Sollte ich irgendwie Reagieren oder Abwarten.

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#5
 Von 
Christin dt
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 2x hilfreich)

Was meint ihr ?

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#6
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Zitat (von Christin dt):
Ja steht zumindest da....
Warum auch immer.. bis August 19 wurde vorläufig billigt.

Mein Noch Ehemann hat nach Aufforderung der UvG Kasse nun den Kindesunterhalt an mich gezahlt
Den Beleg hab ich Eingereicht.


Und von der Kasse hattest du schon den Vorschuss erhalten?

Signatur:

Jeder für sich allein, ist nichts. Zusammen aber, sind wir ein unschlagbares Team!

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Christin dt):
Was meint ihr ?
Du hast dem JC den Beleg schon vorgelegt.
Das JC hat daraufhin einen Änderungsbescheid erstellt.
Wahrscheinlich ist das, was dein Mann jetzt zahlt, eine andere Summe als die von der UHV-Kasse.

Jetzt zahlt dein Mann monatlich X €, also muss die vorläufige Bewilligung ab jetzt bis August *berichtigt*/geändert werden.
Mehr ist nicht.
Schau mal in den Berechnungsbogen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
Christin dt
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
Ja..mein noch Ehemann..zahlt die gleiche Summe wie an die UVG Kasse.. Nur das das Amt die Summe anders Aufteilt. Je Kind 209,00 Euro...


Mich verwirren diese Paragraphen Leider total.

Versteht ihr..

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Christin dt):
Versteht ihr..
Ja, schon aber wenn das Geld stimmt---- und auch pünktlich aufs Konto kommt--- dürfte alles paletti sein.

Zitat (von Christin dt):
$ 48Absatz 1 Satz 10 SGB.
Daraus mache ich mal: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__48.html
also § 48 , Absatz 1 SGB X

Zitat (von Christin dt):
$ 40 Absatz 1 Satz 1 SGB 2
Daraus mache ich mal: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__40.html
also § 40 , Absatz 1, Satz1, SGB II

Zitat (von Christin dt):
Im Zeitraum zurück zu nehmen
...und entspr. zu ändern.

Ich denke, es ist alles o.k. ;)

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
Christin dt
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 2x hilfreich)


Wie habe ich das Wort Dauerwirkung zu verstehen ?. Heißt das ich nie mehr Geld vom Amt bekommen soll ?

Bitte um Informationen

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Christin dt):
Bitte um Informationen
Naja, ich glaube, du bist dran.
Deine schnell und falsch hingeschriebenen Satzfetzen kann man nicht deuten.
Wo hast du nun *Dauerwirkung* gefunden*? Im Gesetz?

Zitat (von Christin dt):
Ja..mein noch Ehemann..zahlt die gleiche Summe wie an die UVG Kasse.. Nur das das Amt die Summe anders Aufteilt. Je Kind 209,00 Euro...


Ich rate wieder: Ihr lebt in Trennung. Dein Mann zahlt Unterhalt an wen? Das Amt zahlt auch an dich? Es teilt die Summe für die Kinder anders auf ?
Jedes Kind 209;-... vom Jugendamt UHV?
Gibts denn nicht 212,- für jedes Kind von 6 bis 11 Jahren?
------------------
Wenn dein Mann jetzt komplett den Unterhalt für die Kinder zahlt, dann bekommst du vom Jugendamt nichts mehr.

Zitat (von Christin dt):
für die Zukunft Im Zeitraum zurück zu nehmen
In welchem Zeitraum?
:augenroll:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Es wird ausserdem um 2 Bescheide gehen.
Erst der zum UHV
dann der vom Jobcenter.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Christin dt
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 2x hilfreich)

Moin
Mann zahlt Unterhalt jetzt an mich und das Jobcenter Stockt auf.

Mit Dauerwirkung steht im Gesetzestext der Paragraphen

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