Eine Bedarfsgemeinschaft oder keine

21. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)
Eine Bedarfsgemeinschaft oder keine

Nur ganz kurz zu Beitrag #16 des geschlossenen Threads:

Also wenn Du Deine Schützlinge, von denen Du Dir auch noch eine Vollmacht geben lässt, genau so "berätst" wie Du es hier tust, dann können einem die schon fast leid tun. Sehr, sehr einseitig, und zwar nicht zu Gunsten der Leistungsempfänger. Anders kann ich es einfach nicht sagen.
Vollkommen daneben. Das kann ich auch nicht anders sagen.

Ich kann ohne Vollmacht gar nichts tun. Ich müsste diejenigen Personen für jede Aktion zur Seite haben. Immer mitnehmen zu jeder Aktion bei jeder Behörde, Institution, Fima, usw.
Wann sollten die dann die deutsche Sprache lernen, sich Arbeit, Wohnung, Kita-Plätze und Ärzte suchen? Sie wären rundumdieuhr mit unverständlichen Behördenschreiben beschäftigt.

Keiner meiner *Schützlinge* käme auf die Idee, den § 3a SGB II so zu hinterfragen, wie der TE das tat. Niemand ist außerdem in dieser Situation.
In allen Fällen, wo ich mit Vollmacht etwas für Geflüchtete tue, geschieht das immer nur im Interesse dieser Personen und fast immer zu ihren Gunsten. Sie wissen inzwischen aber, dass das kein Wunschkonzert ist.
Die haben noch nicht gelernt, wie man BG verhindert. Manche versuchen andere Tricks, wohl wahr. Allerdings nicht mit meiner Unterstützung. Und fallen damit auf die Fr***. Erfahrung gehört dazu.

Bitte sehr.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Anami:

Zitat:
Ich kann ohne Vollmacht gar nichts tun. Ich müsste diejenigen Personen für jede Aktion zur Seite haben. Immer mitnehmen zu jeder Aktion bei jeder Behörde, Institution, Fima, usw.


Ganz genau. So wie hunderte oder tausende anderer ehrenamtlicher Flüchtlingshelfer oder auch Helfer in anderen Bereichen auch. Ist halt das normalste der Welt, wenn man halt solche Hilfen nicht professionel anbieten kann, darf oder will.

Zitat:
Wann sollten die dann die deutsche Sprache lernen, sich Arbeit, Wohnung, Kita-Plätze und Ärzte suchen? Sie wären rundumdieuhr mit unverständlichen Behördenschreiben beschäftigt.


Nicht mehr und nicht weniger wie jetzt auch. Schließlich kannst Du ihnen auch ganz ohne Vollmacht bei all diesen Dingen helfen.

Zitat:
Keiner meiner *Schützlinge* käme auf die Idee, den § 3a SGB II so zu hinterfragen, wie der TE das tat. Niemand ist außerdem in dieser Situation.


Meine von Dir zitierte Aussage bezog sich auch nicht expliziet auf derartige § 3a-Situationen, sondern ganz allgemein darauf, dass Du tendentiell sehr dazu neigst, das was das Jobcenter tut und sagt als rechtmäßig darzustellen. So lernen Deine Schützlinge vielleicht die notwendigen Anträge zu stellen und das sie überhaupt irgendwelche Ansprüche haben. Aber was wird aus ihnen, wenn das Jobcenter sich im Rahmen der alltäglichen Verwaltungspraxis eben rechtswidrig verhält und Du dieses Verhalten mal wieder verteidigst? Oder verhälst Du Dich in der Realität soviel anders als hier im Forum?

Gruß,

Axel

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#2
 Von 
Ed Wood
Status:
Schüler
(349 Beiträge, 249x hilfreich)

Zitat:
sondern ganz allgemein darauf, dass Du tendentiell sehr dazu neigst, das was das Jobcenter tut und sagt als rechtmäßig darzustellen. So lernen Deine Schützlinge vielleicht die notwendigen Anträge zu stellen und das sie überhaupt irgendwelche Ansprüche haben. Aber was wird aus ihnen, wenn das Jobcenter sich im Rahmen der alltäglichen Verwaltungspraxis eben rechtswidrig verhält und Du dieses Verhalten mal wieder verteidigst? Oder verhälst Du Dich in der Realität soviel anders als hier im Forum?


Das ist mir allerdings auch aufgefallen.
Ich schreibe zwar nicht viel, aber lese umso mehr in diesem Unterforum mit und habe dabei die Beobachtung gemacht:
Prinzipiell ist @Anami immer erst mal auf der Seite des Leistungsträgers und gegen den Leistungsempfänger, völlig egal um welche Fragen es geht und welches Anliegen der Fragesteller hat.
Von daher war ich bass erstaunt, dass es sich beim Thema Flüchtlinge genau andersherum verhält.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Ed Wood):
Prinzipiell ist @Anami immer erst mal auf der Seite des Leistungsträgers
Das trifft nicht zu. Welchen Grund sollte es sonst für Widersprüche, Ü-Anträge, UTK usw. Auseinandersetzungen mit dem Inkasso und x-fache Gespräche mit den Leistungsträgern geben?
Zitat (von Ed Wood):
völlig egal um welche Fragen es geht und welches Anliegen der Fragesteller hat.
Auch das trifft absolut nicht zu. Nicht alle Anliegen können zum Wunsch des Fragenden erfüllt werden. DAS kann ein Forum nicht leisten.
Das hat auch schon nicht zugetroffen, als ich noch gar nichts mit Geflüchteten zu tun hatte. Als ich andere Personen in Sachen SGB II unterstützt habe. Deutsche, die ebenso nicht verstanden, was das alles soll mit der Papierflut. Und wie sie hoffentlich zu ihrem Recht kommen. Oder dass es eben doch korrekt und nicht rechtswidrig war, was das JC schrieb. Die machen schliesslich nicht nur Fehler am laufenden Band.

Auch das tat ich nicht als Rechtsdienstleister, sondern ebenso als freiwilliger ehrenamtlicher Helfer. Ohne Hut und Stempel und Sicherheitsnadel-Verein. Aber immer im Austausch mit Vereinen und Beratungsstellen mit Stempel.
So wie jetzt.


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Prinzipiell ist @Anami immer erst mal auf der Seite des LeistungsträgersDas trifft nicht zu. Welchen Grund sollte es sonst für Widersprüche, Ü-Anträge, UTK usw. Auseinandersetzungen mit dem Inkasso und x-fache Gespräche mit den Leistungsträgern geben?

Zitat (von Ed Wood):
völlig egal um welche Fragen es geht und welches Anliegen der Fragesteller hat.
Auch das trifft absolut nicht zu. Nicht alle Anliegen können zum Wunsch des Fragenden erfüllt werden. DAS kann ein Forum nicht leisten.
Das hat auch schon nicht zugetroffen, als ich noch gar nichts mit Geflüchteten zu tun hatte. Als ich andere Personen in Sachen SGB II unterstützt habe. Deutsche, die ebenso nicht verstanden, was das alles soll mit der Papierflut. Und wie sie hoffentlich zu ihrem Recht kommen. Oder dass es eben doch korrekt und nicht rechtswidrig war, was das JC schrieb. Die machen schliesslich nicht nur Fehler am laufenden Band.

Auch das tat ich nicht als Rechtsdienstleister, sondern ebenso als freiwilliger ehrenamtlicher Helfer. Ohne Hut und Stempel und Sicherheitsnadel-Verein. Aber immer im Austausch mit Vereinen und Beratungsstellen mit Stempel.
So wie jetzt.

@AxelK
Zitat (von AxelK):
Schließlich kannst Du ihnen auch ganz ohne Vollmacht bei all diesen Dingen helfen.

was für ein Unwissen macht sich breit?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

So, Kinders, nun vertragt Euch mal wieder.

Es geht hier doch eigentlich um ganz was anderes. Nicht darum, auf der Seite eines Fragestellers zu sein oder aber auf der anderen Seite. Es geht einfach darum, keine Falschauskünfte zu geben, und damit dann Fragesteller in aussichtslose Verfahren zu treiben oder aber die Behördenseite schön zu reden, koste es den Fragesteller auch noch so viel Geld.

Hier war es halt so, dass die Antwort von Anami schlicht und ergreifend unrichtig war, Axel hat das völlig zu Recht korrigiert. Denn Bedarfsgemeinschaft ist nun mal anders definiert, als Anami es tut. Es ist Anamis gutes Recht, eine andere Ansicht zu vertreten, nur man sollte dann diese Ansicht auch als abweichende Ansicht kennzeichnen, so dass sich dann der Fragesteller selbst eine Meinung bilden kann und sich entscheiden kann.

wirdwerden

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Es geht einfach darum, keine Falschauskünfte zu geben,
Das ist aller Ziel.
Zitat (von wirdwerden):
und damit dann Fragesteller in aussichtslose Verfahren zu treiben
DAS dürfte durch eine Falschauskunft nicht passieren. Immerhin sind wir hier in einem Forum und nicht in einer von einem Anwalt geführten Anwaltskanzlei, wo ein Anwalt seinen Mandanten in solches Verfahren treibt.
Mal wieder wird deutlich, dass du leider keine Ahnung hast, was VOR einem evtl. Verfahren alles abgeht.
Zitat (von wirdwerden):
dass die Antwort von Anami schlicht und ergreifend unrichtig war
Schlicht und ergreifend wollte der TE wissen: Was müssen wir tun, damit es nicht zu einer Bedarfsgemeinschaft kommt?
Man stelle sich vor: Auch ich kann um die Ecke denken. Deshalb war meine Antwort nicht falsch. Der TE hat nichts erklärt, was sein Ansinnen richtig und *rechtens* oder irgendwie deutlich darstellt.
Deshalb war die andere Antwort nicht richtiger als meine. Sie wird es auch nicht dadurch, dass man TE in (selbstgewünschte) Richtungen schiebt.
Auch nicht durch Schließen des Threads.
Zitat (von wirdwerden):
Denn Bedarfsgemeinschaft ist nun mal anders definiert, als Anami es tut
Ich habe Bedarfsgemeinschaft definiert? Gehts noch? Für Definitionen sind andere *zuständig*.
BG gibt es in vielen unterschiedlichen Konstellationen. Keine BG--- gibts auch.

Im Falle des TE würden es in jedem Fall 2 BG bleiben.

Der TE hat hier jedes Recht, die Beiträge nach seinem Sinn zu werten. Könnte auch nachfragen, statt provozierende Sätze reinzuhauen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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