Hallo Guten tag,
ich bin am 16.04.2013 zu einer Strafe
von
1 Jahr 6 Monate Freiheitsstrafe
Bewährungszeit 3 Jahre
Rechtskräftig: 16.04.2013
Die Frage ist jetzt wann die Eintragung gelöscht werden?
vielen Dank
Wann wird EIntrag aus dem Bundeszentralregister gelöscht
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Aus dem BZR am 16.10.2029 (16 Jahre und 6 Monate nach dem Urteil)
Aus dem Führungszeugnis bereits 10 Jahre eher.
Wobei ich davon ausgegangen bin, dass es außer dieser Verurteilung keine weitere gibt und auch keine weitere mehr hinzu kommt bis Oktober 2029.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 23.04.2019 00:01
Im BZR:
15.10.2029, wenn es eine Strafe nach Erwachsenen-Strafrecht war.
15.10.2034, wenn es eine Strafe wegen §§ 174
bis 180
oder 182 StGB
war (Sexualstraftat).
Wenn es eine Verurteilung nach Jugendrecht war (und es keine Sexualstraftat war), dann ist der Eintrag bereits gelöscht.
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Zitat:Wenn es eine Verurteilung nach Jugendrecht war (und es keine Sexualstraftat war), dann ist der Eintrag bereits gelöscht.
Ausser in den Fällen des §46 (1)2d BZRG (10/2024)
-- Editiert von !!Streetworker!! am 23.04.2019 00:24
Danke für die Information. Zu Tatzeit war ich 23 Jahre alt, 18 Monate Freiheitsstrafe zur 3 Jahre Bewährung ausgesetzt. Ich dachte, es bleibt 5 Jahre lang im Führungszeugnis (§ 34 Länge der Frist), 15 Jahre in BZR
Ich dachte, es bleibt 5 Jahre lang im Führungszeugnis (§ 34 Länge der Frist) Da dachten Sie falsch - einfach mal den Absatz 3 des Paragraphen lesen. Bei Freiheitsstrafen kommt i. d. R. noch die Strafdauer auf die 5 Jahre drauf. Und § 46(3) BZRG legt dasselbe für das BZR fest.
Genau, bei Freiheitsstrafen von mehr als 1 Jahr kommt auf die jeweilige Frist (5 Jahre Führungszeugnis, 15 Jahre BZR) noch die Strafdauer oben drauf. Man landet also bei 6,5 Jahren (FZ) bzw. 16,5 Jahren (BZR)
Bei Verurteilung nach §§ 174
-180, 182 StGB
noch jeweils 5 Jahre länger..
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