Arbeitsagentur Verklagen( Rehabereich)

23. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Kompressor1983
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 1x hilfreich)
Arbeitsagentur Verklagen( Rehabereich)

Hallo Community ,

Und zwar habe ich folgendes Problem. Habe eine Schwerbehinderung 50% und auch einen Rehastatus. Die Arbeitsagentur dreht alles so hin wie sie es brauchen auch wenn es nicht so ist bzw fragwürdig ist. Ich bekomme seit über 2 Jahren keinen Cent von Amt. Mein Frau arbeitet voll deswegen steht mir nichts zu . Zuhause bin ich nur geduldet. Jetzt will ich das Arbeitsamt verklagen weil ich wieder rehaberatung will . Meine Frage ist weis jemand eine Behörde die einem da helfen bzw beraten kann!? Kostenlos !? Vdk kann ich mir nicht leisten da ich Mitglied werden muss. Gerichtskostenhilfe und Rechtsberatung stehen mir auch nicht zu . Ich weis echt nicht mehr weiter . Kenn halt auch eine rechte nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Kompressor

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74 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119458 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von Kompressor1983):
Jetzt will ich das Arbeitsamt verklagen weil ich wieder rehaberatung will

Wie wäre es erst mal mit einem entsprechendem Antrag / Terminvereinbarung?

Auch die https://www.integrationsaemter.de können weiter helfen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Kompressor1983
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 1x hilfreich)

@ Harry Danke . Das integrationsamt ist überhaupt nicht zuständig da ich auch dem Land wohne . Hier wäre der itegrationsfachdienst zuständig der hat mich einmal beraten und kann mir überhaupt nicht helfen. Einen Termin , ja das ist ja das Problem sie lassen mich nicht mehr in die rehaberatung weil sie sagen es sei kein Bedarf da . Sie geben mir nur rehavermittlung das heißt der Vermittler will mich anhand von Stellen vermitteln. Meine gesundheitlichen Probleme oder Bedürfnisse spielen dabei überhaupt keine Rolle die ignoriert er komplett . Und es geht entweder oder . Und wie gesagt in die Beratung lassen Sie mich nicht mehr. Kurz noch der Unterschied Vermittlung = reine Vermittlung in den 1 Arbeitsmarkt .
Beratung = eventuelle Maßnahmen oder Weiterbildungen etc .

Mit freundlichen Grüßen

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38348 Beiträge, 13980x hilfreich)

Ein GdB von 50 ist ja nun mal erst gar nix. Es gibt da keine %. Warum also Reha? Ich verstehe das ganze nicht so ganz.

wirdwerden

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31943 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ein GdB von 50 ist ja nun mal erst gar nix.
Das ist und bleibt in jeder Antwort falsch.
GdB 50 ist was. Und zwar eine Behinderung. So ist das. Sogar eine Schwerbehinderung ist das.
---------------------
Zitat (von Kompressor1983):
Die Arbeitsagentur dreht alles so hin wie sie es brauchen auch wenn es nicht so ist bzw fragwürdig ist.
Was schreibt denn die Arbeitsagentur? Sie schreiben meist ne Ablehnung.
Zitat (von Kompressor1983):
Ich bekomme seit über 2 Jahren keinen Cent von Amt. Mein Frau arbeitet voll deswegen steht mir nichts zu .
Das ist FALSCH.
Es könnte so sein: Von der Arbeitsagentur bekommst du kein ALG1 mehr/Anspruch von x Monaten zu Ende.
Vom Jobcenter bekommst du kein Alg2, weil deine Frau genug für beide verdient.

Zitat (von Kompressor1983):
Zuhause bin ich nur geduldet.
Von deiner Frau?

Frage: Welche REHA willst du denn unbedingt haben?
Ich kenne zwei Arten:
a) medizinische Reha-Maßnahme--- nicht von der Arbeitsagentur. Meist von der DRV/Rentenversicherung.
b) berufliche Reha-Maßnahme--- von der Arbeitsagentur. Oft Weiterbildung. Maßnahmen/Trainings.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
Kompressor1983
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 1x hilfreich)

@wirdwerden also du hast glaube ich eine ganz falsche Information erkundige mal was schwerbehinderung mit 50 grad bedeutet.
@anami .
Ja genau soweit stimmt das was du geschrieben hast . Zuhause von der Frau geduldet und kein Anspruch auf Leistungen weil Sie arbeitet.
Ja medizinische Reha bekomme ich nicht da wie du schon gesagt hast die Rentenversicherung zuständig ist. Und da ich dort zu geringe Zeiten habe kann ich so etwas nicht beantragen . Das einzigste was ich dort konnte war ein Antrag auf erwerbsminderungsrente. Für diesen hätte ich auch nur noch 1 Woche Zeit gehabt . Dort war ich vor 4 Wochen bei der ärztlichen Untersuchung mal gespannt was die schreiben.
Ja um es mal so Auszudrücken das Arbeitsamt hat mir 2012 eine Umschulung zum Bürokaufmann bezahlt . Habe sie durchgezogen habe aber nie eine Stelle gefunden. Dann wollte ich den Lkw Führerschein machen . Habe 2 Jahre dafür gekämpft und auch den habe ich bekommen. Habe ihn geschafft habe 4 Wochen gearbeitet und bin in eine Depression gerutscht. Kann nicht als Lkw Fahrer arbeiten sagen meine Ärzte und Psychologen. Aber der vom Arbeitsamt in der Rehavermittlung sagt er hat sich beim ärztlichen Dienst des Arbeitsamt abgesichert ich bin Berufskraftfahrer und kann ab morgen den Job 8 Stunden ausüben.
Ärztliches Gutachten Teil B

- psychische minderbelastbarkeit steht im Vordergrund
- kein besonderer Zeitdruck
- keine hohen stressbelastungen.

Mit freundlichen Grüßen

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38348 Beiträge, 13980x hilfreich)

@ Fragesteller: ich habe einen wesentlich höheren GdB, weiß als ehemalige Personalerin sehr wohl, wie ein GdB einzuordnen ist.

Was haben wir? Jemand, der wohl seit 7 Jahren + x nicht mehr kontinuierlich gearbeitet hat. Und mit dem GdB kann man arbeiten. Ich frage mich, wie die Arbeitsstelle gebacken sein soll. Ohne Stress, keine Belastung wie auch immer. Was soll das werden als Arbeitsplatz? Das ändert sich doch auch nicht durch eine Reha.

Und jetzt? Umschulung in einen stressfreien Job?

wirdwerden

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#7
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3505 Beiträge, 557x hilfreich)

Sie haben also einen Antrag auf Erwerbsminderung gestellt? Die Agentur für Arbeit wird doch erstmal das Ergebnis abwarten. Was sollte eine Rehaberatung bringen, wenn sie evtl. gar nicht erwerbsfähig sind?

Der GdB spielt bei einer EMR keine Rolle, es gibt Menschen mit einem GdB von 100 und sind voll erwerbsfähig in einem Beruf den sie damit ausüben können. Somit hat ww nicht unrecht.

Sie haben ja zumindest noch die Pflichtzeiten für eine EMR erreicht, also in den letzten 5 Jahren - 3 Jahre Pflichtbeiträge entrichtet zu haben.

Jetzt müssen sie zuerst das Ergebnis der DRV abwarten.

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38348 Beiträge, 13980x hilfreich)

Woraus nimmst Du die Erkenntnis, dass der Fragesteller die Pflichtzeiten für eine EMR erfüllt hat? Hab ich da was überlesen?

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 24.04.2019 18:00

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#9
 Von 
sonnen8licht
Status:
Schüler
(309 Beiträge, 151x hilfreich)

Bevor gutachterlich untersucht wird, werden im Regelfall die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen geprüft, d h ob man die Mindestversicherungszeiten erfüllt. Wären sie es nicht, kann man sich Zeit und Kosten eines Gutachtens sparen

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#10
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3505 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat:
Das einzigste was ich dort konnte war ein Antrag auf erwerbsminderungsrente. Für diesen hätte ich auch nur noch 1 Woche Zeit gehabt . Dort war ich vor 4 Wochen bei der ärztlichen Untersuchung mal gespannt was die schreiben.

Aus seinem Text entnehme ich, dass die ärztliche Untersuchung im Zusammenhang mit dem EMR Antrag stand.

Und wenn die DRV zu einer Untersuchung einlädt, dürften die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein.

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#11
 Von 
Kompressor1983
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja genau diese Zeit bei der Rentenversicherung habe ich erreicht. Und wie schon gesagt hätte ich nur noch 1 Woche für den Antrag sonst hätte ich die Zeiten nicht mehr gehabt . Mit ist auch klar das ich arbeiten muss und hier nicht auf krank machen will. Aber von meiner Krankheitsgeschichte habe ich noch garnicht geredet. Letztes Jahr Sommer Depression dann im September 5 Wochen in einer psychosomatischen Klinik gewesen und seit Januar wieder massive psychische Probleme und wieder vor einem stationären Aufenthalt soviel dazu . Und ich gebe euch recht das es den Stressfreien Arbeitsplatz nicht gibt . Aber du wirst mir ja nicht sagen wollen das Lkw Fahrer so einfach machbar ist mit den Problemen . Aber eigentlich wollte ich auf die Probleme garnicht eingehen Vincenzos. Ich jetzt aber. Ja und die Rehaumschulung war im geschützten Rahmen und hat mit der Arbeitswelt draußen gar nichts zutun. Ich hatte viele Fehlzeiten und mir Auszeiten genommen . Aber wie gesagt ich habe ein Recht auf rehaberatung . Natürlich nicht auf Geldleistungen aber auf Maßnahmen etc.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Zitat (von Kompressor1983):
Ja und die Rehaumschulung war im geschützten Rahmen und hat mit der Arbeitswelt draußen gar nichts zutun. Ich hatte viele Fehlzeiten und mir Auszeiten genommen
Sie haben sich Auszeiten genommen?! Wie darf man das verstehen?

Zitat (von Kompressor1983):
Aber wie gesagt ich habe ein Recht auf rehaberatung . Natürlich nicht auf Geldleistungen aber auf Maßnahmen etc.
Was für Maßnahmen haben Sie im Sinn, außer der Beratung? Welches Ziel soll die haben?

Was schwebt Ihnen denn vor, das Sie machen könnten? Zwei zwecklose Umschulungen wurden bereits bezahlt....

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#13
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3505 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat:
Aber wie gesagt ich habe ein Recht auf rehaberatung .


Haben sie derzeit nicht, da sie ja den Antrag auf eine EMR gestellt haben.

Bei einer EMR geht es um die Erwerbsunfähigkeit, bei einer Rehaberatung wird doch überlegt, welche Erwerbstätigkeit sie noch ausüben können, also ein Widerspruch.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31943 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
ich habe einen wesentlich höheren GdB, weiß als ehemalige Personalerin sehr wohl, wie ein GdB einzuordnen ist.
Ich muss da nochmal zwischen:
Ein Rollifahrer mit GdB100 und Merkzeichen kann durchaus voll erwerbstätig sein.
Eine Person mit GdB 50 kann das uU nicht.
Du kannst deinen GdB doch einordnen, wie du magst.
:bang:

Zitat (von Kompressor1983):
psychische minderbelastbarkeit steht im Vordergrund
- kein besonderer Zeitdruck
- keine hohen stressbelastungen.





-- Editiert von Anami am 25.04.2019 11:03

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Kompressor1983
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 1x hilfreich)

Auszeiten genommen war vielleicht übertrieben ausgedrückt. Ich bin in den 2,5 Jahren Umschulung sehr oft an meine Belastungsgrenze gekommen weswegen ich immer mal wieder eine Woche Krank geschrieben war. ja Umschulung zum Bürokaufmann abgeschlossen ( vorher habe ich 3 Lehren abgebrochen ich habe keine Beendet aber es hieß trotzdem umschulung). ja und als Bürokaufmann habe ich 1 Jahr gearbeitet weil ich über Vitamin B ein jahresvertrag bekommen habe aber dort habe ich wenig verdient und hatte kein stress etc weil der Prokurist mich eingestellt hat. Dann firma insolvenz und ich der erste wo gehen musste und danach nicht mal eine Praktikumstelle im Büro gefunden. Also ich bin 35 und habe erst 1 Jahr voll gearbeitet das hat auch seine Gründe.

@fb Was wollen Sie mir damit sagen!? Egal was für probleme ich habe soll ich diese beiden berufe ausüben können. Ich würde gerne im Büro arbeiten deswegen hatte ich die Umschulung gemacht aber wie soll ich das machen wenn ich keine Stelle bekomme . Ich bin realistisch und wenn ich meinen Lebenslauf sehe mit den fehlzeiten dann weis ich bescheid. Und nochwas ich habe auch probleme mit der rentenversciherung. Letztes Jahr im juni habe ich 4 Wochen als lkw fahrer gearbeitet und da habe ich gekündigt. Da gab es Probleme mit Dem Datum bzw ab wann diese Kündigung zählt. 3 Wochen später habe ich erfahren das ich mich 1 Tag zuspät arbeitsuchend gemeldet habe, weswegen die Zeit seit Julia 2017 bis heute nicht bei der Rentenversicherung zählt.

Ok also soll ich auf das Ergebniss der Erwerbsminderungsrente warten!? ich kann mir nicht vorstellen das ich voll Erwerbsminderunngsrente bekomme wenn dann nur Teil. Jeden Tag wo ich auf etwas warte wurd meine Situation schlimmer da ich ja keinen cent habe bzw bekomme. Aber vielleicht denkt ihr hier alle so der ist selber schuld usw . Hier bekomme ich nur auf den Deckel aber ich akzeptiere es. Ich habe hier nach lösungen gesucht bzw ratschläge wie es weiter gehen kann.

Mit freundlichem Gruß

Kompressor

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3505 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat:
Ok also soll ich auf das Ergebniss der Erwerbsminderungsrente warten!? ich kann mir nicht vorstellen das ich voll Erwerbsminderunngsrente bekomme wenn dann nur Teil


Sind immer Einzelfallentscheidungen, aber bei ihrem Alter könnte die DRV eine Umschulung vorschlagen, nur halt welche.
Ihre Frau muss ihnen Taschengeld geben. Die Situation ist für sie bitter, Vorwürfe kommen da keine.

Die AfA wird sie wg. dem EMR Antrag gar nicht beraten dürfen.

Ein Tipp, Caritas und Diakonie können sie vielleicht etwas unterstützen, nicht mit Geld, aber es gibt da Familienpaten welche für sie ausloten könnten ob man helfen kann. Die haben z.B, Tafelläden wo sie durch Hilfsarbeiten ein bisschen Geld verdienen könnten.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Zitat (von Kompressor1983):
Was wollen Sie mir damit sagen!? Egal was für probleme ich habe soll ich diese beiden berufe ausüben können. Ich würde gerne im Büro arbeiten deswegen hatte ich die Umschulung gemacht aber wie soll ich das machen wenn ich keine Stelle bekomme . Ich bin realistisch und wenn ich meinen Lebenslauf sehe mit den fehlzeiten dann weis ich bescheid.


Ich will damit sagen, daß zwei Umschulungen nichts gebracht haben - und die Arbeitsagentur sich auch irgendwann fragt, was da sinnvoll ist oder nicht.

Wenn Sie im Büro arbeiten wollen, brauchen Sie doch keine weitere Umschulung mehr - und die Probleme, die sich durch Ihren Lebenslauf ergeben, haben Sie dann immer noch. Da hilft nur bewerben, bewerben, bewerben - und lassen Sie sich mit Ihrer Bewerbungsmappe helfen, es gibt da professionelle Hilfe, die man in jedem Fall in Anspruch nehmen sollte.
Zitat (von Kompressor1983):
das Arbeitsamt hat mir 2012 eine Umschulung zum Bürokaufmann bezahlt . Habe sie durchgezogen habe aber nie eine Stelle gefunden. Dann wollte ich den Lkw Führerschein machen .
Oben sagten Sie dann, Sie hätten ein Jahr in dem Beruf gearbeitet? :???:
Zitat (von Kompressor1983):
ja und als Bürokaufmann habe ich 1 Jahr gearbeitet weil ich über Vitamin B ein jahresvertrag bekommen habe aber dort habe ich wenig verdient und hatte kein stress etc weil der Prokurist mich eingestellt hat. Dann firma insolvenz und ich der erste w


Sie sollten ggf wenn das mit der Erwerbsminderungsrente nichts wirft, eine Auffrischung besprechen. Aber eine komplett neue Umschulung... Na ich weiß nicht.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Kompressor1983
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 1x hilfreich)

Natürlich gibt es Vorwürfe von der Frau . Und ab und zu gibt sie mir auch mal 5€. Die Situation zuhause ist sehr angespannt von Schwiegereltern etc wollen wir mal garnicht anfangen.
Ja ich will keine neue Umschulung das habe ich ja auch nicht gesagt. Aber ich bin ganz fest davon überzeugt jetzt ab morgen 8 Stunden arbeiten kann ich nicht schaffen. Ich muss langsam anfangen das hat mir mein Psychologe bestätigt . Weil immer nach kürzester Zeit alles wegen Zuviel gescheitert ist . Aber genau so etwas gibt es nicht . Leute die lange krank geschrieben sind bekommen eine Wiedereingliederung . Klar das es sowas bei mir. Nicht gibt . Aber ich soll mit meinen Problemen morgen anfangen 8 Stunden zu arbeiten wie soll das gehen. Angeblich hat meine Sachbearbeiterin das Ergebniss meiner EMR diese Woche rausgeschickt. Warten wir was rauskommt , ich wüsste ja nicht mal wie ein Widerspruch geht. Aber auch da bekomme ich keine Hilfe von niemandem und das ist traurig und macht mich auch noch mehr fertig .
Mit freundlichen Grüßen

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38348 Beiträge, 13980x hilfreich)

Wo soll diese Stelle gebacken werden? Aber das kann man doch selbst arrangieren. Job als geringfügig Beschäftigter annehmen, das ist doch der Einstieg in ein geregeltes Arbeitsverhältnis. Anders wird es bei Deiner Vorgeschichte doch gar nicht gehen. Mal selbst Initiative ergreifen, was anfangen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Kompressor1983
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 1x hilfreich)

Genau das ist mein Plan . Aber schon daran scheitert es gerade . Weil ich auch da Probleme habe und meine Ängste kommen. Aber ich bleibe dran .

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31943 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Kompressor1983):
Aber auch da bekomme ich keine Hilfe von niemandem und das ist traurig und macht mich auch noch mehr fertig .
Doch, es gibt Hilfe. In der nächsten Kreisstadt gibt es zB Sozialpsychiatrische Dienste. Manchmal vom DRK, manchmal von den Kirchen. Auch freie Träger unterhalten solche Stellen. Das sind Anlaufstellen für Personen wie dich. Vielfach gibt es Tagescafes mit Sozialarbeitern zur Betreuung und Unterstützung, tw. kennen die auch Auswege aus gewissen Situationen.

Auch die Trennung von deiner Frau kannst du als Ausweg in Betracht ziehen. Dazu brauchst du Hilfe. Und eine eigene Bleibe.
Dann zum JC und Hartz 4 beantragen.
Schritt für Schritt. Nicht auf das Schreiben der DRV warten. Das löst wahrscheinlich gar kein Problem.
--------------------------
Zitat (von wirdwerden):
Mal selbst Initiative ergreifen, was anfangen.
Sag mal, hast du es wieder vergessen? Oder noch nicht verstanden? Der TE hat seinen GdB 50 höchstwahrscheinlich aufgrund jahrelanger Depressionen und vielfacher Ängste? Und nicht wegen Rücken osä

Was bitte verstehst du nicht, dass du hier sowas wie *Los gehts, Anpacken* und *ich weiß das, mit GdB 50 kann man arbeiten*empfiehlst? :bang:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3505 Beiträge, 557x hilfreich)

Ich schrieb doch gestern, frage mal bei der Caritas oder Diakonie nach. Vielleicht bekommt du da Hilfe. Für einen Widerspruch benötigst du fachliche Hilfe, zumindest für die Begründung.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Kompressor1983
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Kompressor1983):
Aber auch da bekomme ich keine Hilfe von niemandem und das ist traurig und macht mich auch noch mehr fertig .
Doch, es gibt Hilfe. In der nächsten Kreisstadt gibt es zB Sozialpsychiatrische Dienste. Manchmal vom DRK, manchmal von den Kirchen. Auch freie Träger unterhalten solche Stellen. Das sind Anlaufstellen für Personen wie dich. Vielfach gibt es Tagescafes mit Sozialarbeitern zur Betreuung und Unterstützung, tw. kennen die auch Auswege aus gewissen Situationen.

Auch die Trennung von deiner Frau kannst du als Ausweg in Betracht ziehen. Dazu brauchst du Hilfe. Und eine eigene Bleibe.
Dann zum JC und Hartz 4 beantragen.
Schritt für Schritt. Nicht auf das Schreiben der DRV warten. Das löst wahrscheinlich gar kein Problem.
--------------------------
Zitat (von wirdwerden):
Mal selbst Initiative ergreifen, was anfangen.
Sag mal, hast du es wieder vergessen? Oder noch nicht verstanden? Der TE hat seinen GdB 50 höchstwahrscheinlich aufgrund jahrelanger Depressionen und vielfacher Ängste? Und nicht wegen Rücken osä

Was bitte verstehst du nicht, dass du hier sowas wie *Los gehts, Anpacken* und *ich weiß das, mit GdB 50 kann man arbeiten*empfiehlst? :bang: [/
Danke !!!
So sehe ich das gut ausgedrückt. Privat würde ich schon gerne mit Frau und Tochter zusammen bleiben und auch etwas dazu beitragen aber das geht ja gerade nicht bzw zu ich nicht. Beim sozial psychiatrischen Dienst war ich der konnte mir schnell 2 Arzttermine besorgen und mir gut zuhören aber bei den Problemen mit afa oder drv konnten Sie mir auch nicht helfen. Und haben mir Adressen für 1€ Jobs gegeben sowas bringt mich auch nicht weiter. Habe mir auch schon tagekljniken ausgesucht zwei Stück in meiner Nähe aber beide arbeiten mit anderen Psychologischen Problemen die haben mir abgeraten. Und eine Klinik stationär warte ich auch den Aufnahmetermin. Wie gesagt ich bin 35 und weis das ich arbeiten muss und auch will . Es muss nur ein Weg gefunden werden .

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#24
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38348 Beiträge, 13980x hilfreich)

@ Anami: meine Überlegung war, dass die Stelle, die er haben will, nicht existiert. Bei der beruflichen Vorgeschichte wäre ich als Arbeitgeber doch mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn ich ihn nehmen würde. Wenn er sich aber über eine geringfügige Beschäftigung quasi reinschleicht, dann sieht es doch schon ganz anders auf dem Arbeitsmarkt aus. Dann kann er was vorweisen, was er bisher ja nun nicht kann. Die Anspruchshaltung stimmt einfach nicht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31943 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
meine Überlegung war,
Du überlegst, was du als klammerbeutelgepuderter Arbeitgeber tätest. Wen interessiert denn die AG-Sicht?
Hier fragt jemand, der einen GdB 50 hat, der erklärt, warum der diesen GdB hat und der fragt, wie ihm zu helfen wäre. Der erklärt sogar, woran seine Versuche immer scheitern.
Der hat Versagensängste!
Seine Frau setzt ihn zusätzlich unter einen Druck, der keinem was bringt.

Wenn ein vollkommen Gesunder Erwerbsloser endlich einen Minijob gefunden hat, WO würde der sich denn reinschleichen? In welchen Arbeitsmarkt? Was sieht denn dann ganz anders aus? :???:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119458 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wen interessiert denn die AG-Sicht?

Der potentielle Arbeitnehmer sollte sich für so was durchaus interessieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Ich würde in den Fall sogar dazu raten, ggf in geschütztem Umfeld mit der Arbeit zu beginnen - das wäre eine Stelle auf dem 2. Arbeitsmarkt, Behinderteneinrichrung oä.

Problem ist, wenn ihm eine 450 € Stelle schon zuviel ist von der psychischen Belastung her, dann wird das auch nichts. Keiner wird Sie an die Hand nehmen und mit ihnen zum Job gehen. Und es wird Ihnen uch keiner einen Job besorgen. Das ist nun mal eine Tatsache. Sie haben es ja bereits erfahren. Daran wird auch eine weitere Umschulung nichts ändern.

Von daher ist beispielsweise eine Stelle in einer Behinderteneinrichtung gut geeignet, um zumindest mal einen Einstieg in eine geregelte Arbeit in einer geschützten Umgebung zu finden. Denn auf dem ersten Arbeitsmarkt wird er erstens wohl schon mal nichts bekommen und wenn, dann in das übliche Haifischbecken fallen, wo er auch nicht bestehen wird. Da ändert auch eine 450 € Stelle/Minijob nichts dran.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31943 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
ggf in geschütztem Umfeld mit der Arbeit zu beginnen -
Und wie kommt er dort rein? Klingeln?
Zitat (von fb367463-2):
Von daher ist beispielsweise eine Stelle in einer Behinderteneinrichtung gut geeignet

Du meinst einen Job in WfB?
https://de.wikipedia.org/wiki/Werkstatt_f%C3%BCr_behinderte_Menschen
Zitat (von fb367463-2):
Und es wird Ihnen uch keiner einen Job besorgen.
Einen in der WfB aber auch nicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Kompressor1983
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja in eine wfb kommt man ja nur wenn man abgestempelt ist . Ich kenne einen der ist Vollrentner und arbeitet voll in der wfb. Weis aber weder was er Rente bekommt noch was er dort verdient. Wie gesagt werde auf meinen Bescheid warten und dann weitersehen. Vielleicht kommt ja der Klinik Termin zeitnah und ich gehe da erstmal hin . Aber ist auch sowas . Wie ich die 280€ Krankenhaus bezahlen soll weis ich auch noch nicht. Aber danke schon mal für eure Meinungen ich melde mich nächste Woche wenn ich den Bescheid habe wie es weitergeht.

Schönes We noch

Gruß

Kompressor

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Und wie kommt er dort rein? Klingeln?

Ihre Antworten werden immer witziger

@Kompressor1983

Zitat (von Kompressor1983):
Ja in eine wfb kommt man ja nur wenn man abgestempelt ist

Mitnichten. Statt Vorurteile zu kultivieren, wäre es gut gewesen, Anamis Link mal genauer zu lesen.

Zitat:
In eine Werkstatt für behinderte Menschen sollen zum Zweck der beruflichen Rehabilitation bzw. als Eingliederungshilfe Menschen als Beschäftigte aufgenommen werden, die ihrer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen oder Besonderheiten wegen nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig werden können; sie haben ein Recht auf einen Werkstattplatz.

Abgrenzung von Erwerbsfähigen
Bearbeiten
Aufnahmevoraussetzung ist die Bescheinigung, dass bei denjenigen, die in einer WfbM beschäftigt werden sollen, eine Erwerbsminderung bzw. eine Erwerbsunfähigkeit vorliegt, so dass sie weniger als drei Stunden täglich am allgemeinen Arbeitsmarkt teilnehmen können. Die Hoffnung, dass dieser Zustand (anders, als es der Begriff „Behinderung" nahelegt), auf einer vorübergehenden Beeinträchtigung beruht, kommt darin zum Ausdruck, dass alle Beschäftigten in einer WfbM als „Rehabilitanden" gelten. Deshalb sind eine Anerkennung als Schwerbehinderter und das Vorliegen eines Schwerbehindertenausweises keine Aufnahmekriterien der Werkstätten.


Das mit der Bescheinigung, dass eine Erwerbsminderung bzw die Erwerbsunfähigkeit vorliegt, spielt in diesem Falle nicht auf die Erwerbsminderungsrente an, sondern einfach darauf, dass zurzeit noch keine längere Beschäftigung, also über drei Stunden täglich auf dem ersten Arbeitsmarkt möglich ist. Diese Bescheinigung sollten sie unproblematisch bekommen können, denn es trifft genau Ihre Situation. Sie sollten sich wirklich diesbezüglich mal genauer informieren, denn das könnte ihnen zumindest den Weg in ein geregelteres Leben ermöglichen.

Natürlich müssen Sie auch für diese Sache sich selbst in Bewegung setzen. Aber sie werden mit Sicherheit so gut wie keine Chance auf dem ersten Arbeitsmarkt haben, nicht mit ihrer Historie und mit dem, was Sie so anführen, was bei Ihnen anliegt. Warum nicht erstmal klein anfangen?

Signatur:

"Valar Morghulis"

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